Gymnasium Dionysianum: Newsletter aus der Schulverwaltung - Begrüßung und Kalender zu 2016/17

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Dio-Newsletter

 

aus der Schulverwaltung

 

15. August 2016

 
 
 

Informationen zu 2016/17.1 u. Kalender im Anhang

 
 

Guten Tag Besucher,

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße Sie alle sehr herzlich zum Beginn des neuen Schuljahres.

Zu Beginn des Schuljahres möchte ich Ihnen, die Sie bereits in den vergangenen Jahren in einer Klassenpflegschafts- bzw. in der Schulpflegschaftskonferenz, in der Schulkonferenz oder als Elternvertreter in einer Fachkonferenz mitgearbeitet haben, herzlich für Ihren Einsatz danken. Es ist wichtig, dass Ihre Stimme in den Mitwirkungsgremien zur Geltung kam.

Auch viele z.T. zeitaufwendige organisatorische Aufgaben wie die Organisation des Tags der offenen Tür sind wie in den Vorjahren von Mitgliedern des Fördervereins und der Schulpflegschaft mit sehr viel Einsatz zuverlässig erledigt worden.

Mein besonderer Gruß gilt allen Eltern, die nun erstmals eine Aufgabe in einem schulischen Mitwirkungsgremium oder als Bibliotheksaufsicht usf. übernehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich für das Dionysianum zu engagieren, und ich wünsche Ihnen viel Freude bei Ihrem Einsatz für unsere Schülerinnen und Schüler.

Um Ihnen allen einen leichteren Einstieg in Ihre Mitwirkungstätigkeit zu ermöglichen, möchte ich Sie, wie schon in den vergangenen Jahren, über personelle Veränderungen im Kollegium, die unterrichtliche Situation, wichtige Aspekte des Schulgesetzes sowie einige weitere Themen informieren.

 

Veränderungen im Kollegium 2016-17.1

Frau Stoffers, Herr Hüwe, Herr Hausherr und Herr Köster haben zum Juli 2016 die Schule in den Ruhestand verlassen.

Herr Lohaus (D / Ge / SW) nimmt seinen Dienst am Dionysianum auf.

Frau Tylinda (E / Ge) nimmt ihren Dienst am Dionysianum auf.

Frau van Alen (Bi / M) nimmt ihren Dienst am Dionysianum auf.

Anmerkung: Da wir erst am 22.08.16 Einstellungsgespräche für unsere in den Sommerferien erhaltene Planstelle (D/ beliebig notwendig DaZ / DaF) durchführen dürfen und wir dann erst den Einsatz planen können, kann es in den ersten Wochen noch zu Verschiebungen kommen. UPDATE 22.08.16: Wir konnten Frau Petermeier für diese Stelle gewinnen, die die Fächer D / Sp neben DaZ/Daf vertritt. Wir bauen Sie nun in die Unterrichtsverteilung ein und hoffen, dass sie bald durch die Bezreg. freigegeben wird und innerhalb der nächsten zwei Wochen den Dienst aufnimmt.

Als Vertretungslehrkräfte begrüße ich Frau Klinge (Bi / D), Herrn Kunze (S / Sp), Herrn Marchand (Ge / Sp) und Frau Parusel (D / kR).

Weiterhin werden zum 2. Halbjahr die neuen Referendarinnen und  Referendare den eigenverantwortlichen Unterricht aufnehmen. Dies führt natürlich zu Änderungen im Stundenplan.

Zurzeit ist nur mit einer Pensionierung zu August 2017 zu rechnen.

 

Zur unterrichtlichen Situation

Die Schülerzahl zu Beginn des Schuljahres 2016/17 ist gegenüber dem Vorjahr (August 2015: 757) gestiegen. In der Sekundarstufe I, die die Jahrgangsstufen 5 – 9 umfasst, sind 17 Klassen (August 2015: 17) mit insgesamt 497 (August 2015: 483) Schülerinnen und Schülern eingerichtet. In der Sekundarstufe II werden 271 (August 2015: 274) Schüler/innen unterrichtet. Somit hat das Dionysianum zum Schuljahresbeginn 769 Schülerinnen bzw. Schüler (425 Mädchen, 344 Jungen).

Die Personalausstattung bei insgesamt 57 Kolleginnen und Kollegen liegt nach den Pensionierungen zu August 2016 bei knapp 100% (Auskunft Prognose Juli 2016). Gemeinhin sagt man, dass ein Gymnasium 103% bis 106% braucht, um seine Aufgaben mit Reserve zu erfüllen.

Hinweis: Wenn Sie Fragen zur Unterrichtsversorgung oder zur Stundentafel Ihrer Kinder haben, so wenden Sie sich doch bitte direkt  per Telefon an mich (Meer).

Da wir dieses Halbjahr keine Referendare im eigenverantwortlichen Unterricht haben, fehlen uns ungefähr 60 Stunden, die vom Stammpersonal getragen werden müssen. Sehr eng sind wir in Kunst und Physik oder auch Sozialwissenschaften und Erdkunde aufgestellt. Hier reichen unsere Stammkräfte gerade, die notwendigen Stunden zu leisten. Fällt in so einem Fach oder auch z.B. in Latein ein Kollege langfristig aus, so haben wir keine Kapazität bzw. Personal, um den Ausfall aufzufangen. In solchen Fällen nehme ich Kontakt mit der Bezirksregierung auf, um Geldmittel für eine Vertretungsstelle zu erhalten.

Vertretungsunterricht: Das Dionysianum hat sich in seinem Vertretungskonzept von 2001 das Ziel gegeben, dass in der SI (und auch SII) kein Unterricht ausfällt, Kolleginnen und Kollegen stellen daher Aufgaben, bei denen die Klassen beaufsichtigt werden, bzw. Lehrerinnen und Lehrer, die die Klassen kennen, führen dort den Unterricht fort (dies ist ggf. in Sport oder den Naturwissenschaften aufgrund von Sicherheitsaspekten nicht möglich). In der SII wird seit 2012 auf Arbeitsaufträge EVA zurückgegriffen.

Diese Sicherstellung der Unterrichtszeit gilt nun gerade für die Stufen 5 und 6; im Zweifel muss Unterricht in anderen Stufen ausfallen, damit dort die Kinder über die gesamte reguläre Unterrichtszeit betreut werden. Falls dies nicht möglich ist, werden im Vorfeld die Eltern informiert, wobei in jedem notwendigen Fall eine Beaufsichtigung durch die Schule im Zweifel durch Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse sichergestellt wird.

Obiges betrifft vor allem ad-hoc-Vertretungen. Jedoch gibt es auch strukturelle Gründe für Vertretungsunterricht wie die einwöchigen Studienfahrten im September 2016, normale einwöchige Klassenfahrten in der Stufe 6 Ende Mai 2017, die Musiktage an der Landesmusikschule Heek im Januar 2017, das zweiwöchige Berufspraktikum der Stufe 9 um Ostern 2017 oder auch die Sportprojektwoche der Stufe E im Juli 2017. Hier muss je Lerngruppe mit jeweils zwei Begleitungen (m/w) gerechnet werden, also z.B. bei der Studienfahrt mit acht Kolleginnen und Kollegen, die keinen Unterricht erteilen können, da sie die Schülerinnen und Schüler auf der Studienfahrt begleiten müssen. Auch im (mündlichen) Abitur oder bei den verpflichtenden Kommunikationsprüfungen in E (9 / Q1) oder F und S (Q1) muss mit Ausfall gerechnet werden, da wir z.B. in der Q1 in Englisch innerhalb zweier Tage 96 Schülerinnen und Schüler in Gruppenprüfungen „versorgen“ müssen.

Auch die Austausche nach England, Frankreich oder Polen führen dazu, dass Fachlehrerinnen und Fachlehrer nicht im Haus sind, sondern die Kinder begleiten, was wiederum zu Vertretungsbedarf hier in Rheine führt. Dies gilt natürlich auch für die SV-Fahrt, die LK Sport-SKI-Exkursion, die Tagesbegleitung der Schülerschulmannschaften in Sport, Mathematik, Wandertage, Fachexkursionen usf. Gleiches gilt für die neun Examenstage der Referendarinnen und Referendare.

 

Aus dem Schulgesetz

Nachfolgend informiere ich Sie über einige Aspekte, die im Schulalltag häufig (oder umständehalber in einer bestimmten Situation) von Bedeutung sind.

Schulkonferenz und Fachkonferenzen (§§ 65, 66 ,70 SchulG)

Nach dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2011 setzt sich die Schulkonferenz ab 01.08.2011 an Schulen mit Sekundarstufen I und II aus der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und einer gewählten Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis 1:1:1 zusammen. Der Schulkonferenz (an Schulen mit Sekundarstufen I und II) gehören 18 (gewählte) Mitglieder an.

Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind unter Anrechnung der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler Mitglieder der Schulkonferenz, soweit sie dies nicht ablehnen (§ 66 (5) SchulG).

Der ständige Vertreter und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil (§ 66 (6) SchulG).

In Fachkonferenzen sind Eltern und Schülerinnen und Schüler auch weiterhin  mit je 2 Vertretungen beratend beteiligt. Die Schulkonferenz kann gem. § 70 (1) eine Erhöhung der Zahl der Elternvertreter in Fachkonferenzen beschließen.

Individuelle Förderung (§ 50 (3) SchulG)

Die Schule hat den Unterricht nach dem neuen Schulgesetz so zu gestalten und die Schüler/innen so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist.  Drohendem Leistungsversagen hat sie unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen zu begegnen. 

Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG)

Die Entscheidung über einen schriftlichen Verweis, die Überweisung in eine Parallelklasse oder den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht trifft die Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleitung kann sich von der durch die Lehrerkonferenz eingesetzten Teilkonferenz (s.u.) beraten lassen oder ihr die Entscheidung übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. dem Jahrgangsstufenleiter / der Jahrgangsstufenleiterin ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Über weitergehende Maßnahmen (Androhung der Entlassung von der Schule etc.) entscheidet die o.g. Teilkonferenz, der ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer bzw. die Jahrgangsstufenleiterin / der Jahrgangsstufenleiter, drei weitere für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrer/innen sowie ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates angehören.

Krankmeldungen (durch Eltern oder volljährige SchülerInnen) morgens am 1. Tag des Fehlens oder bei Klassenarbeiten / Klausuren telefonisch (ab 7:30 bis 8:00 in der SI und ab 7:45 bis 8:30 in der SII) unter 05971 - 91 43 99 - 0, nach ca. drei Tagen bitte schriftliche Rückmeldung ggf. ärztliches Zeugnis/Bescheinigung an KlassenlehrerIn bei langfristigeren Erkrankungen, Schriftliche Entschuldigung bei Rückkehr des Kindes z.H. der Klassenleitung.

Beurlaubungen (bis zu einem Tag) sprechen die Klassenleitungen aus, ansonsten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Schulleitung.

Fehlen in Verbindung mit Ferien erfordert immer ein ärztl. Zeugnis.

Regelmäßiger Schulbesuch ist wichtig, da bei erhöhter Fehlzeit keine Benotung erfolgen kann, weil keine ausreichende Bewertungsgrundlage für die Sonstige Mitarbeit vorliegt!

Schulschwänzen (§§ 41 (4), § 126 SchulG) und Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vor den Ferien (§43 SchulG)

In Fällen von Schulschwänzen ist es sicherlich zunächst notwendig, auf pädagogischem Wege die Ursachen des unerlaubten Fehlens zu ergründen und die Schülerin / den Schüler zur Einhaltung seiner / ihrer Schulpflicht zu bewegen. Dies hat unsere Schule immer für selbstverständlich gehalten.  Bleibt die pädagogische  Einwirkung jedoch erfolglos, kommt auch die Anwendung  von Ordnungsmaßnahmen gem. § 53 SchulG in Betracht. Auch können die Schulpflichtigen  auf Ersuchen der Schule von der für ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden. Liegt eine Ordnungswidrigkeit, also vorsätzliches und fahrlässiges Handeln im Sinne des § 126 (5) SchG vor, kann diese bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine Geldbuße zur Folge haben.

Nachprüfungen werden wieder in den letzten beiden Tagen der Sommerferien 2017 durchgeführt. Dort ist leider kein Urlaub möglich.

Hinweis an die AbiturientInnen (und ihre Eltern): Auch nach dem offiziellen Ende der schriftlichen Abiturprüfungen sind sie SchülerInnen des Dionysianums. Sie müssen vor Ort bzw. erreichbar sein.

 

Sonstiges

Stufen 5 / 6 – Mittagspause

Laut Schulgesetz dürfen die Kinder das Schulgelände nicht verlassen. Es sind keine Ausnahmen möglich!

Lernstandserhebungen (Jgst. 8), Zentrale Klausuren, Abiturprüfungen

Über die Ergebnisse in den Lernstandserhebungen vera8 (Jgst. 8), in den zentralen Klausuren in Deutsch und Mathematik am Ende der Einführungsphase und in den Abiturprüfungen wird wie in den Vorjahren in den zuständigen Gremien (Fachkonferenzen u.a.) berichtet werden bzw. Kurzberichte finden Sie im Newsletter der Schulverwaltung (Dio-Homepage).

Termine

Die Wahlen in den Klassen und Jahrgangsstufen (gewählt werden die Sprecher/innen der Klassen bzw. Jahrgangsstufen sowie deren Vertreter/innen; hat eine Jahrgangsstufe mehr als 20 Personen, wählt sie für je weitere 20 Personen eine Vertretung) erfolgen bis Dienstag, dem 13.09.2016. Am Montag, dem 12.09.2016, werden dann der Schülerrat, -sprecher/in und Schulkonferenzmitglieder gewählt.

Für die Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften sind folgende Termine (Ende gegen 21:45, da dann das Gebäude geschlossen wird) vorgesehen:

Mo.,

29.08.16

19:30 Uhr

Q2: Jahrgangsstufenpflegschaft in der Aula (letzte Infos zur Studienfahrt!)

Di.,

30.08.16

19:30 Uhr

Q1:  Jahrgangsstufenpflegschaft  in der Aula

Mi.,

31.08.16

19:00 Uhr

9: Frankreichaustausch – Elterninformation (Aula)

Mi.,

31.08.16

19:30 Uhr

9:  Klassenpflegschaft  in der Aula

Mo.,

05.09.16

19:30 Uhr

8: Klassenpflegschaft in der Aula

Mi.,

07.09.16

19:30 Uhr

7: Klassenpflegschaft in der Aula

Do.,

08.09.16

19:30 Uhr

EF: Jahrgangsstufenpflegschaft in der Aula

Mo.,

12.09.16

19:30 Uhr

6: Klassenpflegschaft in der Aula

Di.,

13.09.16

19:30 Uhr

5: Klassenpflegschaft in der Aula

Mo.,

19.09.16

20:00 Uhr

Erste Schulpflegschaft für die oben gewählten Elternvertreter mit Wahlen  (Lehrerbibliothek: Zugang durch die Aula im 2. Stock)

Mo.,

26.09.16

20:00 Uhr (!)

Erste Schulkonferenz (für die am 19.09.16 gewählten 6 Vertreter/innen / Lehrerbibliothek: Zugang durch die Aula im 2. Stock)

 

Wie in den letzten Jahren geht den Klassenpflegschaftssitzungen eine gemeinsame Veranstaltung in der Aula  jeweils für die ganze Jahrgangsstufe voraus.

Allgm. Tagesordnung / ggf. Erweiterung durch bisherige/n Vorsitzende/n der Klassenpflegschaft:

  1. Begrüßung
  2. Wahlen gemäß SchlG
  3. Verschiedenes

Das erste Schulhalbjahr endet am Freitag, dem 03.02.2017.

Das Schuljahr endet in NRW am Freitag, dem 14.07.2017.

 

Am Samstag, dem 21.01.2017, wird wieder im Vormittag als Information zur Anmeldung der neuen 5 ein Tag der offenen Tür stattfinden.

Farbenfest VaD: 03.09.2016

Weihnachtskonzerte: 06.12. und 15.12.2016

Forum Dionysianum: 12.02.2017

Sommerkonzerte: 13.06. und 20.06.2017 (Terminierung ist schwierig aufgrund der ZK EF, hier kann es noch Änderungen geben.)

 

Bewegliche Ferientage / (teilweise) unterrichtsfreie Schultage im Schuljahr 2016/17 am Dionysianum (gemäß Absprache der Stadtschulleitungskonferenz)

01.09.2016 ab 11:15 Uhr Lehrerausflug (Genehmigung der Bezreg. liegt vor)

28.09.2016 - 1. PÄDAGOGISCHER TAG Fachkonferenzarbeit z.B. KLP und Kooperation SII / ist mit Emsland abgesprochen (unterrichtsfrei => Studientag) // Zustimmung der SK muss noch erfolgen, Zustimmung des Eilausschuss und Bezreg. liegen vor.

06.02.2017 - 2. PÄDAGOGISCHER TAG (Zukunftswerkstatt Dionysianum 2027) / ist mit Emsland abgesprochen (unterrichtsfrei => Studientag) //  Zustimmung der SK muss noch  erfolgen, die der Bezreg. liegt vor.

27.02.2017 – Rosenmontag

24.05.2017 – Mittwoch vor Christi Himmelfahrt (unterrichtsfrei durch mdl. Abitur)

26.05.2017 – Freitag nach Christi Himmelfahrt

16.06.2017 – Freitag nach Fronleichnam

 

Ausblick

In den beiden letzten Schuljahren haben wir alle Punkte der Zielvereinbarung zur Qualitätsanalyse (Oktober 2013) abgearbeitet. Nachdem nun auch die große Pensionierungswelle vorbei ist und vor allem die Weitergabe von Wissen und Aufgaben bei diesem großem Personalwechsel (seit 2012 dreißig Kolleginnen und Kollegen) im Blick stand, muss das Dionysianum als Ganzes nun stärker den Blick auf die Zukunft richten. Starten wird dieser Prozess im Februar 2017 mit einem Pädag. Tag „Zukunftswerkstatt Dionysianum 2027“ im Lehrerkollegium. In der Folge werden dann alle weiteren Gremien und die gesamte Schulgemeinde eingebunden werden, bis wir wieder der gemeinsamen Idee für die Zukunft sicher sind.

Auch wird am Dionysianum erstmalig eine Vorbereitungsklasse für Kinder aus dem Ausland eingerichtet. Diese Kinder gehören zu den Jahrgängen 2002 bis 2005 und werden als Patenklassen Gruppen der Stufen 6 und 7 besuchen. Falls Sie Interesse haben, sich als Lernpaten oder auch Dolmetscher (!! Arabisch, Paschto oder Persisch suchen wir dringend !!) einzubringen, so schicken Sie mir doch bitte eine Email: schulleiter@dionysianum.de

Letztlich hoffe ich, dass die Stellvertretende Schulleitung im zweiten Halbjahr nach dann einem Jahr Vakanz wieder besetzt wird.

Schauen Sie bitte auch regelmäßig auf die Homepage, abonnieren Sie dort den Newsletter der Schulverwaltung! Im Anhang finden Sie den aktuellen Schuljahreskalender!

Mit freundlichen Grüßen

 
  
Oliver Meer
 
 

Impressum
Gymnasium Dionysianum
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Kontakt
Telefon: 05971 914 39 90
Telefax: 05971 914 39 99
E-Mail:  sekretariat@dionysianum.de

 
 
     

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