Gymnasium Dionysianum: Newsletter aus der Schulverwaltung - Findet Schule auch bei Eis und Schnee usf. statt?

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Dio-Newsletter

 

aus der Schulverwaltung

 

08. November 2016

 
 
 

Findet Schule auch bei Eis und Schnee usf. statt?

 
 

Guten Tag Besucher,

 
 

grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei (plötzlich eintretenden) extremen Witterungsverhältnissen - also zum Beispiel bei Eisglättestarkem Schneefall, Sintflut oder Orkan - entscheiden die Eltern, ob der Schulweg für ihre minderjährigen Kinder zumutbar ist. [Diese Elternentscheidung ist unabhängig von Empfehlungen oder Anordnungen der Stadt Rheine, des Kreises Steinfurt oder der Bezirksregierung Münster bzw. von der Entscheidung, den Schülertransportverkehr oder den öffentlichen Nahverkehr einzustellen. Me]

Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst.

Wichtig ist allein, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen.

Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr minderjähriges Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden.

Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. [SII: Bei Kooperationskursen muss selbstständig das Emsland-Gy informiert werden!]

Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen.

Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibetermin an. 

© 2006 - 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit freundlichen Grüßen

 
  
Oliver Meer
 
 

Impressum
Gymnasium Dionysianum
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Kontakt
Telefon: 05971 914 39 90
Telefax: 05971 914 39 99
E-Mail:  sekretariat@dionysianum.de

 
 
     

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