Gymnasium Dionysianum: Newsletter aus der Schulverwaltung - Mitteilungen zum Schuljahresanfang 2017/18 // Jahreskalender

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Dio-Newsletter

 

aus der Schulverwaltung

 

20. August 2017

 
 
 

Informationen zum Schuljahr 2017 / 18 nebst Jahreskalender

 
  Guten Tag Besucher,  
 

ich begrüße Sie alle sehr herzlich zum Beginn des neuen Schuljahres.

Zu Beginn des Schuljahres möchte ich Ihnen, die Sie bereits in den vergangenen Jahren in einer Klassenpflegschafts- bzw. in der Schulpflegschaftskonferenz, in der Schulkonferenz oder als Elternvertreter in einer Fachkonferenz mitgearbeitet haben, herzlich für Ihren Einsatz danken. Es ist wichtig, dass Ihre Stimme in den Mitwirkungsgremien zur Geltung kam.

Auch viele z.T. zeitaufwendige organisatorische Aufgaben wie die Organisation des Tags der offenen Tür sind wie in den Vorjahren von Mitgliedern des Fördervereins und der Schulpflegschaft mit sehr viel Einsatz zuverlässig erledigt worden.

Mein besonderer Gruß gilt allen Eltern, die nun erstmals eine Aufgabe in einem schulischen Mitwirkungsgremium oder als Bibliotheksaufsicht usf. übernehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich für das Dionysianum zu engagieren, und ich wünsche Ihnen viel Freude bei Ihrem Einsatz für unsere Schülerinnen und Schüler.

Um Ihnen allen einen leichteren Einstieg in Ihre Mitwirkungstätigkeit zu ermöglichen, möchte ich Sie, wie schon in den vergangenen Jahren, über personelle Veränderungen im Kollegium, die unterrichtliche Situation, wichtige Aspekte des Schulgesetzes sowie einige weitere Themen informieren. 

 

Veränderungen im Kollegium 2017-18.1

Wir haben vor den Ferien nur Herrn Marchand nach Oelde verabschiedet, es gab keine Pensionierungen.

Frau Massah (E / SW) nimmt ihren Dienst als feste Lehrkraft am Dionysianum auf.

Als Vertretungslehrkräfte begrüße ich Frau Parusel (D / kR), Herr Wiesmann (Bi / Ek) und Frau Wilson (Sp). Somit gibt es keinen strukturellen Lehrermangel und keine strukturellen Unterrichtskürzungen.

Weiterhin werden zum 2. Halbjahr die neuen Referendarinnen und Referendare (ab November 2017) den eigenverantwortlichen Unterricht aufnehmen. Dies führt natürlich zu Änderungen im Stundenplan. Unser aktueller Jahrgang wird bis Ende April 2018 das Staatsexamen ablegen. Wir werden also ca. 5 Monate zwei Jahrgänge gleichzeitig am Dionysianum ausbilden. Das ZfsL hat schon angekündigt, dass es wieder viele Referendare mit D und Ge gebe. Ab dem 08. September wissen wir dann zumindest die Fächer der neuen jungen Kolleginnen und Kollegen.

Zurzeit ist nur mit einer Pensionierung zu Februar 2018 und mit drei Pensionierungen zu Juli 2018 zu rechnen. Dies dürfte dann mit Neueinstellungen oder Versetzungen zum Dionysianum einhergehen.

 

Zur unterrichtlichen Situation

Die Schülerzahl zu Beginn des Schuljahres 2017/18 ist gegenüber dem Vorjahr gesunken. In der Sekundarstufe I, die die Jahrgangsstufen 5 – 9 umfasst, sind 17 Klassen mit insgesamt 461 Schülerinnen und Schülern eingerichtet. In der Sekundarstufe II werden 264 Schüler/innen unterrichtet. Somit hat das Dionysianum zum Schuljahresbeginn 725 Schülerinnen bzw. Schüler (399 Mädchen, 326 Jungen).

Die Personalausstattung mit insgesamt 56 Kolleginnen und Kollegen liegt nach den Pensionierungen bei knapp 102% (Auskunft Prognose Mai 2017 100,2%). Gemeinhin sagt man, dass ein Gymnasium 103% bis 106% braucht, um seine Aufgaben mit Reserve zu erfüllen. Die Zielgröße für unsere neue Landesregierung ist 104%. [Schaut man nach NDS, so sieht man, wie sich der Lehrermangel ausbreitet, die dortige Zielgröße ist 98% und z.B. an der Schule meines Sohnes sind 78% real und es gab schon eine Information über tageweisen Unterrichtsausfall…]

Hinweis: Wenn Sie Fragen zur Unterrichtsversorgung oder zur Stundentafel Ihrer Kinder haben, so wenden Sie sich doch bitte direkt per Telefon an mich (Meer).

Vertretungsunterricht: Das Dionysianum hat sich in seinem Vertretungskonzept von 2001 das Ziel gegeben, dass in der SI (und auch SII) kein Unterricht ausfällt, Kolleginnen und Kollegen stellen daher Aufgaben, bei denen die Klassen beaufsichtigt werden, bzw. Lehrerinnen und Lehrer, die die Klassen kennen, führen dort den Unterricht fort (dies ist ggf. in Sport oder den Naturwissenschaften aufgrund von Sicherheitsaspekten nicht möglich). In der SII wird seit 2012 auf Arbeitsaufträge EVA zurückgegriffen.

Diese Sicherstellung der Unterrichtszeit gilt nun gerade für die Stufen 5 und 6; im Zweifel muss Unterricht in anderen Stufen ausfallen, damit dort die Kinder über die gesamte reguläre Unterrichtszeit betreut werden. Falls dies nicht möglich ist, werden im Vorfeld die Eltern informiert, wobei in jedem notwendigen Fall eine Beaufsichtigung durch die Schule im Zweifel durch Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse sichergestellt wird.

Obiges betrifft vor allem ad-hoc-Vertretungen. Jedoch gibt es auch strukturelle Gründe für Vertretungsunterricht wie die einwöchigen Studienfahrten im September 2017, normale einwöchige Klassenfahrten in der Stufe 6 im Mai 2018, die Musiktage an der Landesmusikschule Heek im Januar 2018, das zweiwöchige Berufspraktikum der Stufe 9 um Ostern 2018 oder auch die Sportprojektwoche der Stufe E im Juli 2018. Hier muss je Lerngruppe mit jeweils zwei Begleitungen (m/w) gerechnet werden, also z.B. bei der Studienfahrt mit acht Kolleginnen und Kollegen, die keinen Unterricht erteilen können, da sie die Schülerinnen und Schüler auf der Studienfahrt begleiten müssen. Auch im (mündlichen) Abitur oder bei den verpflichtenden Kommunikationsprüfungen in E (9 / Q1) oder F und S (Q1) muss mit Ausfall gerechnet werden, da wir z.B. in der Q1 in Englisch innerhalb zweier Tage 74 Schülerinnen und Schüler in Gruppenprüfungen „versorgen“ müssen.

Auch die Austausche nach England, Frankreich oder Polen führen dazu, dass Fachlehrerinnen und Fachlehrer nicht im Haus sind, sondern die Kinder begleiten, was wiederum zu Vertretungsbedarf hier in Rheine führt. Dies gilt natürlich auch für die SV-Fahrt, die LK Sport-Ski-Exkursion, die Tagesbegleitung der Schülerschulmannschaften in Sport, Mathematik, Wandertage, Fachexkursionen usf. Gleiches gilt für die neun Examenstage der Referendarinnen und Referendare.

 

Aus dem Schulgesetz

Nachfolgend informiere ich Sie über einige Aspekte, die im Schulalltag häufig (oder umständehalber in einer bestimmten Situation) von Bedeutung sind.

Schulkonferenz und Fachkonferenzen (§§ 65, 66 ,70 SchulG)

Nach dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2011 setzt sich die Schulkonferenz ab 01.08.2011 an Schulen mit Sekundarstufen I und II aus der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und einer gewählten Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis 1:1:1 zusammen. Der Schulkonferenz (an Schulen mit Sekundarstufen I und II) gehören 18 (gewählte) Mitglieder an.

Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind unter Anrechnung der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler Mitglieder der Schulkonferenz, soweit sie dies nicht ablehnen (§ 66 (5) SchulG).

Der ständige Vertreter und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil (§ 66 (6) SchulG).

In Fachkonferenzen sind Eltern und Schülerinnen und Schüler auch weiterhin mit je 2 Vertretungen beratend beteiligt. Die Schulkonferenz kann gem. § 70 (1) eine Erhöhung der Zahl der Elternvertreter in Fachkonferenzen beschließen.

Individuelle Förderung (§ 50 (3) SchulG)

Die Schule hat den Unterricht nach dem neuen Schulgesetz so zu gestalten und die Schüler/innen so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist.  Drohendem Leistungsversagen hat sie unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen zu begegnen.

Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG)

Die Entscheidung über einen schriftlichen Verweis, die Überweisung in eine Parallelklasse oder den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht trifft die Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleitung kann sich von der durch die Lehrerkonferenz eingesetzten Teilkonferenz (s.u.) beraten lassen oder ihr die Entscheidung übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. dem Jahrgangsstufenleiter / der Jahrgangsstufenleiterin ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Über weitergehende Maßnahmen (Androhung der Entlassung von der Schule etc.) entscheidet die o.g. Teilkonferenz, der ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer bzw. die Jahrgangsstufenleiterin / der Jahrgangsstufenleiter, drei weitere für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrer/innen sowie ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates angehören.

 

Krankmeldungen (durch Eltern oder volljährige SchülerInnen) morgens am 1. Tag des Fehlens oder bei Klassenarbeiten / Klausuren telefonisch (ab 7:30 bis 8:00 in der SI und ab 7:45 bis 8:30 in der SII) unter 05971 - 91 43 99 - 0, nach ca. drei Tagen bitte schriftliche Rückmeldung ggf. ärztliches Zeugnis/Bescheinigung an Klassenlehrer*in bei langfristigeren Erkrankungen, Schriftliche Entschuldigung bei Rückkehr des Kindes z.H. der Klassenleitung.

Beurlaubungen (bis zu einem Tag) sprechen die Klassenleitungen aus, ansonsten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Schulleitung.

Fehlen in Verbindung mit Ferien erfordert immer ein ärztl. Zeugnis.

Regelmäßiger Schulbesuch ist wichtig, da bei erhöhter Fehlzeit keine Benotung erfolgen kann, weil keine ausreichende Bewertungsgrundlage für die Sonstige Mitarbeit vorliegt! Somit bleibt dann nur die Wiederholung!

 

Schulschwänzen (§§ 41 (4), § 126 SchulG) und Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vor den Ferien (§43 SchulG)

In Fällen von Schulschwänzen ist es sicherlich zunächst notwendig, auf pädagogischem Wege die Ursachen des unerlaubten Fehlens zu ergründen und die Schülerin / den Schüler zur Einhaltung seiner / ihrer Schulpflicht zu bewegen. Dies hat unsere Schule immer für selbstverständlich gehalten.  Bleibt die pädagogische Einwirkung jedoch erfolglos, kommt auch die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gem. § 53 SchulG in Betracht. Auch können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule von der für ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden. Liegt eine Ordnungswidrigkeit, also vorsätzliches und fahrlässiges Handeln im Sinne des § 126 (5) SchG vor, kann diese bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine Geldbuße zur Folge haben.

 

Nachprüfungen werden wieder in den letzten beiden Tagen der Sommerferien 2018 durchgeführt. Dort ist leider kein Urlaub möglich.

Hinweis an die AbiturientInnen (und ihre Eltern): Auch nach dem offiziellen Ende der schriftlichen Abiturprüfungen sind sie SchülerInnen des Dionysianums. Sie müssen vor Ort bzw. erreichbar sein.

 

Sonstiges

Stufen 5 / 6 – Mittagspause

Laut Schulgesetz dürfen die Kinder das Schulgelände nicht verlassen. Es sind keine Ausnahmen möglich!

Lernstandserhebungen (Jgst. 8), Zentrale Klausuren, Abiturprüfungen

Über die Ergebnisse in den Lernstandserhebungen vera8 (Jgst. 8), in den zentralen Klausuren in Deutsch und Mathematik am Ende der Einführungsphase und in den Abiturprüfungen wird wie in den Vorjahren in den zuständigen Gremien (Fachkonferenzen u.a.) berichtet werden bzw. Kurzberichte finden Sie im Newsletter der Schulverwaltung (Dio-Homepage).

Termine

Die Wahlen in den Klassen und Jahrgangsstufen (gewählt werden die Sprecher/innen der Klassen bzw. Jahrgangsstufen sowie deren Vertreter/innen; hat eine Jahrgangsstufe mehr als 20 Personen, wählt sie für je weitere 20 Personen eine Vertretung) erfolgen bis Donnerstag, dem 14.09.2017. Am Montag, dem 18.09.2017, werden dann der Schülerrat, -sprecher/in und Schulkonferenzmitglieder gewählt.

Für die Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften sind folgende Termine (Ende gegen 21:45, da dann das Gebäude geschlossen wird) vorgesehen:

Mo.,

04.09.17

19:30 Uhr

Q2: Jahrgangsstufenpflegschaft in der Aula (letzte Infos zur Studienfahrt!)

Di.,

05.09.17

19:30 Uhr

Q1: Jahrgangsstufenpflegschaft  in der Aula (Studienfahrt Beginn Q2, Planung Abiturball u.a.)

Mi.,

06.09.17

19:00 Uhr

9: Infos zum Frankreichaustausch in der Aula

Mi.,

06.09.17

19:30 Uhr

9: Klassenpflegschaft in der Aula

Mo.,

11.09.17

19:30 Uhr

5: Klassenpflegschaft in der Aula

Di.,

12.09.17

19:30 Uhr

7: Klassenpflegschaft in der Aula

Mi.,

13.09.17

19:30 Uhr

EF: Jahrgangsstufenpflegschaft in der Aula (Planung Abiturball u.a.)

Do.,

14.09.17

19:30 Uhr

6: Klassenpflegschaft in der Aula (Klassenfahrt Ende Stufe 6 u.a.)

Mo.,

18.09.17

19:00 Uhr

8: Infos zum Frankreichaustausch in der Aula

Mo.,

18.09.17

19:30 Uhr

8: Klassenpflegschaft in der Aula

Mo.,

25.09.17

20:00 Uhr

Erste Schulpflegschaft mit Wahlen (für die in den Klassen- und Stufenpflegschaften gewählten Elternvertreter in der Lehrerbibliothek: Zugang durch die Aula im 2. Stock)

Mo.,

09.10.17

19:00 Uhr

Erste Schulkonferenz (für die am 25.09.17 gewählten 6 Vertreter/innen der Schulpflegschaft in der Lehrerbibliothek: Zugang durch die Aula im 2. Stock)

Wie in den letzten Jahren geht den Klassenpflegschaftssitzungen eine gemeinsame Veranstaltung in der Aula jeweils für die ganze Jahrgangsstufe voraus.

Allgm. Tagesordnung / ggf. Erweiterung durch bisherige/n Vorsitzende/n der Klassenpflegschaft:

  1. Begrüßung
  2. Wahlen gemäß SchlG
  3. Verschiedenes

 

Das erste Schulhalbjahr endet am Freitag, dem 02.02.2018.

Das Schuljahr endet in NRW am Freitag, dem 13.07.2018.

 

Am Samstag, dem 20.01.2018, wird wieder im Vormittag als Information zur Anmeldung der neuen 5 ein Tag der offenen Tür stattfinden.

 

Farbenfest VaD: 02.09.2017

Vortrag: Do. 28.09.2017 Ressortleiter Hr. Florence Mayer dimap/infratest „Analyse der Bundestagswahl“ in der Aula. Dies ist eine Pflichtveranstaltung für die S’uS mit SW der EF und Q1

Weihnachtskonzerte: 07.12. und 12.12.2017

Forum Dionysianum: 18.02.2018

Sommerkonzerte: 12.06. und 21.06.2018

(Bewegliche) Ferientage / (teilweise) unterrichtsfreie Schultage im Schuljahr am Dionysianum (gemäß Absprache der Stadtschulleitungskonferenz)

02.10.2017 - 1. PÄDAGOGISCHER TAG Fachkonferenzarbeit / ist mit Emsland abgesprochen (unterrichtsfrei => Studientag) // Zustimmung der SK muss noch erfolgen, Zustimmung des Eilausschusses und Bezreg. liegen vor.

03.10.2017 Tag der Dt. Einheit

05.02.2018 - 2. PÄDAGOGISCHER TAG (Fachkonferenzarbeit ggf. G9) / ist mit Emsland abgesprochen (unterrichtsfrei => Studientag) // Zustimmung der SK und der Bezreg. müssen noch erfolgen.

12.02.2018 – Rosenmontag (1. stadtweiter Brückentag)

13.02.2018 – Veilchendienstag (2. stadtweiter Brückentag)

01.05.2018 – erster Mai

10.05.2018 – Christi Himmelfahrt

11.05.2018 – Freitag nach Christi Himmelfahrt (3. stadtweiter Brückentag)

21.05.2018 - Pfingstmontag

22.05.2018 bis 25.05.2018 Pfingstferien (eine Woche!)

30.05.2018 – Mittwoch vor Fronleichnam (unterrichtsfrei durch mdl. Abitur)

31.05.2018 – Fronleichnam

01.06.2018 – Freitag nach Fronleichnam (4. stadtweiter Brückentag)

 

Ausblick

Der Baumaßnahmen werden wohl ab November beginnen. Wie die Abfolgen aussehen, weiß ich aber noch nicht. Klassen- und Fachräume werden zurzeit von der Stadt an allen Schulen in ihren Zuständen erhoben. Hier sollen regelmäßige Modernisierungsintervalle eingeführt werden.

Neben der allgm. Fachkonferenzarbeit werden wir in allen Lehrplänen Bausteine zur Verbraucherbildung und zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung auch mit Blick in beiden Konzepten auf Nachhaltigkeit verankern müssen.

Wie nun G9 ausgestaltet wird, wird die spannende Frage (z.B. 2. Fremdsprache zur Stufe 7, Wirtschaft als neues Pflichtfach in der SI) sein, die im Laufe des Jahres beantwortet werden muss, damit man rechtzeitig Stundentafeln usf. umstellen und Lehrpläne anpassen kann. Auch die Schulstruktur in Rheine soll im Februar 2018 sicher geklärt werden. Solange diese beiden fundamentalen Punkte nicht geklärt sind, ist die Weiterentwicklung des Schulprofils nicht durchführbar.

Letztlich muss 2018 mit dem erneuten Besuch der Qualitätsanalyse gerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 
  
Oliver Meer
 
 

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Gymnasium Dionysianum
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Kontakt
Telefon: 05971 914 39 90
Telefax: 05971 914 39 99
E-Mail:  sekretariat@dionysianum.de

 
 
     

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