Abitur 2018: Grundinformation und Nachteilsausgleiche
Anbei finden Sie die Grundinformation vom 30.08.2017 zum Zentralabitur 2018.
Auch möchte ich Sie im Auftrag von Herrn Koch freundlich daran erinnern, dass langfristig bekannte und absehbare Nachteilsausgleiche für das Abitur 2018 bis Ende Oktober 2017 bei der Bezirksregierung Münster eingegangen sein sollten.
Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen für eine Bearbeitung des Antrags nötig sind:
- Antrag der Schule (durch die Schulleiter/in)
- vollständige Dokumentation über zuvor gewährte NTA in der Oberstufe
- Attest samt Diagnose eines Facharztes
- LRS: Fördermaßnahmen müssen seit Bekanntwerden der Diagnose nachgewiesen sein
Nachteilsausgleiche aufgrund unvorhergesehener Umstände, die eine nachträgliche Beantragung bedürfen (Unfall, plötzliche Krankheit,…), können selbstverständlich auch bis unmittelbar vor der Prüfung gestellt werden.
Bitte sprechen Sie Ihre Stufenleiter an!
i.A. Oliver Meer