
Haus- und Schulordnung des Dionysianums (seit April 2023)
Haus- und Schulordnung des Gymnasium Dionysianum
Ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes und sinnvolles Lehren und Lernen in der Schule ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen gesichert sind:
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freundliche, offene und zugleich respektvolle Umgangsformen der Lehrer:innen** und Schüler:innen** untereinander und miteinander
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die Bereitschaft aller Beteiligten zur Zusammenarbeit
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ein geordneter Schulalltag
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von allen bejahte, eindeutige Regeln (die zum Beispiel Minderheiten schützen oder bei Konflikten gerechte Lösungen ermöglichen).
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die Beachtung von Ritualen, die dieses gewährleisten sollen.
Diese konstruktive Arbeitsatmosphäre entsteht nicht ohne unsere aktive Mitarbeit. Alle von uns müssen für die Gemeinschaft mitdenken und persönlichen Beitrag leisten.
Umgang miteinander in der Schulgemeinde
Unsere Schüler:innen stehen dafür ein, dass sie
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ihren Mitschüler:innen helfen, wo es möglich und erwünscht ist
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die Schwächeren schützen und aufeinander Rücksicht nehmen
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niemanden quälen, schlagen oder mobben
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Hilfe herbeiholen, wenn sie mit einer Situation nicht alleine fertig werden
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bei Unfällen die aufsichtführende Lehrer:in verständigen.
Unsere Lehrer:innen stehen dafür ein, dass sie
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für die Sicherheit und das Wohl der Schüler:innen sorgen
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die Schüler:innen gerecht behandeln
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den Schüler:innen helfen, das Leistungspotenzial auszuschöpfen
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unsere Schüler:innen zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu erziehen
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sich insgesamt an unseren Verhaltenskodex aus dem Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu halten (s. Soziales Lernen am Dio und Schutzkonzept)
Unsere Eltern stehen dafür ein, dass sie ihre Kinder und die Lehrkräfte in diesem Sinne unterstützen und sich bei Problemen frühzeitig an die Schule (s. Beschwerdemanagement) wenden.
Unterricht
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, halten wir folgende Unterrichtszeiten ein:
- vormittags
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Stunde: 07:45 - 08:30 Uhr
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Stunde: 08:35 - 09:20 Uhr
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Stunde: 09:40 - 10:25 Uhr
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Stunde: 10:30 - 11:15 Uhr
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Stunde: 11:35 - 12:20 Uhr (5.+6. Std.: Doppelstunde ohne Pause)
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Stunde: 12:20 - 13:05 Uhr
- nachmittags
7. Std.: 13.10 Uhr - 13.55 Uhr (i.R. Mittagspause // Nach Beschluss der SK vom 17.06.2019 ist zur Optimierung der Stundenpläne auch eine 7. Stunde statt einer Mittagspause zulässig.)
9./10. Std.: 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
11./12. Std.: 15.40 Uhr - 17.10 Uhr
Das Fehlen einer Lehrkraft wird von de/m Klassensprecher:in spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn im Lehrerzimmer gemeldet.
Im Unterricht dürfen Schüler:innen Wasser trinken, um ihre Konzentrationsfähigkeit zu steigern und die Gesundheit zu erhalten. Andere Getränke, Essen oder Kaugummikauen sind nicht erlaubt.
Für die Verwendung digitaler mobiler Endgeräte (z.B. Handy, SmartWatch, Tablet) gilt die „Regelung Digitale Endgeräte“ in der jeweils aktuellsten Fassung.
Nach der letzten Stunde im Klassen- oder Fachraum müssen die Stühle hochgestellt und der Raum sauber hinterlassen werden.
Die Pausen
Die Schüler:innen begeben sich zu Beginn der großen Pausen auf die Schulhöfe oder in das Forum. Alle Sitznischen im ersten Stock des Forums dürfen genutzt werden. Das Dach der Turnhalle gehört nicht zum Schulhof und darf nur unter Aufsicht betreten werden. Bei kalten Temperaturen unter 4°C dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen in ihren Klassen- und Kursräume aufhalten, die Türen bleiben dabei geöffnet.*
In den Fünf-Minuten-Pausen bleiben die Schüler:innen in den Klassenräumen und bereiten sich auf den Unterricht der nächsten Stunde vor.
Den Schüler:innen der Oberstufe ist es gestattet, in den großen Pausen und Freistunden das Schulgelände zu verlassen.
Verhalten in den Pausen
Es ist alles zu vermeiden, wodurch Mitschüler:innen gefährdet werden. Ballspiele sind mit weichen Bällen (Softbälle/Schaumgummibälle) auf den Schulhöfen erlaubt. Im unmittelbaren Bereich des Basketballkorb sind auch Basketbälle erlaubt.
Im Gebäude sind Ballspiele (auch mit dazu zweckentfremdeten Gegenständen) verboten. Dies gilt z.B. auch für Schneebälle und Wasserpistolen!
Nach SchlG und NiSchG NRW gilt auf dem Schulgelände und während schulischer Veranstaltungen absolutes Rauchverbot.
Ordnung und Sauberkeit
Alle sind zum pfleglichen Umgang mit dem Schulinventar verpflichtet:
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Papier und Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter (Mülltrennung beachten).
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Die Wände dürfen nicht verunreinigt werden.
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Die Schulmöbel und alle technischen Geräte sind sauber zu halten und dürfen nicht beschädigt werden.
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Die Toiletten sind sauber zu halten.
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Beschädigungen müssen sofort bei den aufsichtführenden Lehrkräften oder beim Hausmeister gemeldet werden, damit der Schaden behoben werden kann.
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Unsere Schüler:innen verpflichten sich
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das Eigentum anderer zu respektieren, es nicht an sich zu nehmen, nicht zu verstecken oder zu zerstören
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Fundsachen sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben
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Dienste zu übernehmen und gewissenhaft auszuführen.
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Bibliothek
In der Bibliothek gilt eine eigene Ordnung. Der Vorraum der Bibliothek ist kein Aufenthaltsraum.
StuDio (Selbstlernzentrum)
Das StuDio ist ein Arbeitsbereich für die Oberstufe, der während der Freistunden und in der Mittagspause für stilles Arbeiten zur Verfügung steht. Essen, Trinken (Ausnahme Wasser) und der Aufenthalt in den Vormittagspausen sind dort nicht erlaubt.*
Aufenthaltsräume
Der Aufenthaltsraum SII steht nur Schüler:innen der Oberstufe zur Verfügung. Sie sind für den Raum selbst verantwortlich und stimmen ihr Reinigungs- und Nutzungskonzept mit der Schulleitung ab.
Stützende Maßnahmen
Als Beitrag zur Schaffung einer gemeinsamen Identifikation mit der Schule erhalten Schüler:innen und Lehrer:innen Ausweise, die auch zur Ausleihe in der Schulbibliothek berechtigen.
Der Haus- und Schulordnung wird eine Anlage beigefügt, in der die Schüler:innen und Eltern die Kenntnisnahme und ihr Einverständnis mit der Hausordnung schriftlich bekunden.
Zu Beginn des Schuljahres wird die Hausordnung in den Klassen und in den Pflegschaftssitzungen besprochen. Dabei werden je nach Jahrgangsstufe einige Passagen hervorgehoben.
Die Hausordnung wird auf der Homepage der Schule veröffentlicht.
Bei Verstößen kommen je nach Schwere und Häufigkeit folgende Maßnahmen in Frage:
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Mündliche Verwarnung.
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Durchführung von Hilfsarbeiten, möglichst in direktem Zusammenhang mit dem Fehlverhalten.
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zusätzlich Mitteilung an die Eltern bezüglich des Fehlverhaltens.
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zusätzlich Erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen nach SchlG §53.
SK: 24.04.2023 / Digitale Endgeräte 21.02.22
*In diesen Punkten wird im Sinne einer pragmatischen Öffnung immer wieder „ausgehandelt“, was umsetzbar oder notwendig ist.
** auf Wunsch der SK wurde eine Genderform gewählt.