NEUES Schuljahr: Dritte Dienstmail
Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 möchte ich Sie zusätzlich zu den SchulMails vom 30. Juni 2021 und vom 5. August 2021 über weitere aktuellen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb informieren.
=> https://www.land.nrw/corona
1. Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz
Für das vor uns liegende Schuljahr ist es ein zentrales schulpolitisches Anliegen der Landesregierung, auch in der Pandemie den Schulbetrieb in Präsenz sicherzustellen. Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden. Dies ist vor allem durch die vielfältigen, bewährten Schutzmaßnahmen wie Testungen, Maskenpflicht, Lüften und aufgrund der erweiterten Impfangebote verantwortungsvoll möglich. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, diese Schutzmaßnahmen und alle sonstigen Hygienemaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.
Hinsichtlich der Besonderheiten für die Berufskollegs verweise ich auf die SchulMail vom 5. August 2021 und den Erlass vom 1. Juli 2021.
Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand (Hinweis: Dies ist im Dionysianum in der Regel bei einer normalen Klassen- oder Stufenpflegschaft nicht sicher gewährleistbar => Wir müssen daher auf med. Maske bestehen) von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung). Für weitere Informationen zum Thema Elternmitwirkung verweise ich auf die SchulMail vom 3. August 2021.
Eine aktualisierte Fassung der allgemeinen „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen", die mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt sind, ist im Bildungsportal verfügbar: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
2. Aufklärungsmaterialen und Ausbau des Impfangebots
Wie in der SchulMail vom 5. August 2021 angekündigt, stehen den Bezirksregierungen bereits Aufklärungsmaterialen zum Thema „Impfen" zur Verfügung. Die Materialien sind auf folgende Zielgruppen ausgerichtet:
* Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 18 Jahren,
* deren Eltern,
* Fachlehrkräfte und Schulleitungen.
Die Aufklärungsmaterialien umfassen Schülerinformationen zum Einsatz im Unterricht, didaktisch-methodisches Unterrichtsmaterial, Material in leichter Sprache und Aufklärungsmaterial für Lehrkräfte und Eltern. Die Materialien werden Ihnen zeitnah über die Bezirksregierungen zugeleitet.
Um die Impfquote in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, wird ein weiteres niedrigschwelliges Impfangebot für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und die Beschäftigten der Schulen eingerichtet. Auf Grundlage des beigefügten Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte innerhalb der Impfzentren geschaffen. Alternativ können auch aufsuchende mobile Impfangebote an oder in einzelnen Schulen eingerichtet werden. In diesen Fällen ist das Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schulleitung herzustellen. Die Kreise und kreisfreien Städte stimmen die Organisation dieser Angebote mit den Schulen ab. Ich bitte Sie, bei der Vermittlung wichtiger Informationen zu den Impfangeboten und gegebenenfalls bei der Organisation dieser Impfangebote unterstützend tätig zu werden.
Sollte sich die Entwurfsfassung der Ständigen Impfkommission zur Empfehlung zur Impfung von 12- bis 17-Jährigen nach dem gestern eingeleiteten Gutachterverfahren erwartungsgemäß abschließend bestätigen, wird die Landesregierung Impfangebote auch für diese Altersgruppe entsprechend den bisherigen Impfangeboten für die Berufskollegs und die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II allgemeinbildender Schulen vorbereiten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung stimmen hierzu kurzfristig einen weiteren Erlass ab. Selbstverständlich muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen und eine ärztliche Beratung, die den Empfehlungen und Vorgaben der STIKO folgt, vor Ort sichergestellt werden. Die Impfangebote sollen vorzugsweise in den Impfzentren unterbreitet werden; die Schulen werden von den Impfzentren entsprechend informiert.
Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Allerdings ist für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an den Corona-Tests in den Schulen nicht mehr erforderlich.
3. Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne)
Insbesondere die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien kann wegen der Urlaubsrückkehr zu einem vermehrten Infektionsgeschehen und damit zu Quarantäneverpflichtungen führen. Dabei trägt die Quarantäne von Personen, die einen engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wesentlich zum Infektionsschutz bei. Bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines engen Kontakts rücken jedoch die möglichen negativen Auswirkungen vor allem für die Schülerinnen und Schüler zunehmend in den Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass in der aktuellen Lage gerade innerhalb von Schulen eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person erfolgt.
Aus diesem Grund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in dem beigefügten Runderlass vom 12. August 2021 über das Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule informiert. Hierdurch sollen in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie die Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht, sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen oder Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden. Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:
* Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen". Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktpersonen soll hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen werden:
* Die übrigen Schülerinnen und Schüler haben sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten.
* Die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte haben während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen einschließlich der korrekten Lüftung eingehalten. Bei einem zulässigen Verzicht auf die Maske im Unterricht (vgl. etwa § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 CoronaBetrVO) muss der in diesen Einzelfällen notwendige Abstand (1,50 m) während des Unterrichts durchgängig eingehalten werden.
* Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten wieder möglich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als „enge Kontaktperson" eingestuft werden.
* Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.
Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie den Empfehlungen des RKI.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit den beschriebenen Änderungen und den Ihnen bereits bekannten Hygienemaßnahmen schaffen wir klare Regeln für einen sicheren Start in das neue Schuljahr und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern wieder einen regelhaften Präsenzunterricht. Ich wünsche Ihnen und Ihrem gesamten Kollegium für den Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021/2022 alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<