• Abi 2023 - Mottotag
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Klettern auf Borkum
  • 2020 Sonnenaufgang
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Juist 2016

  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Abitur 2024
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Kardinaltugenden
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Europatag am Dionysianum
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Proben in Heek
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2024.07: Feriengruß der 5c
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2007: Die vier Kardinaltugenden (Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage
  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2024-01 Probenwochenende in Heek an der Kandesmusikakademie
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • Inschrift am Frankebau
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2022.08: 75 Jahre NRW
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2024.11 SV-Seminar auf Norderney
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2022.05: Europatag am Dionysianum
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesmusikakademie in Heek

Wiedereinführung der Maskenpflicht - auch am Sitzplatz

Liebe Schulgemeinde,

unsere Schülerinnen und Schüler haben zumeist freiwillig weiter eine medizinische oder FFP2-Maske im Unterricht getragen. Ab morgen (2. Dezember) gilt nun wieder die Maskenpflicht im Gebäude - auch am festen Sitzplatz.

Soeben kamen dazu neue Informationen aus Düsseldorf und wir hoffen, dass wir weiterhin gut durch diese Ausnahmesituation kommen.

Bleiben Sie gesund!

Karin Schulz-Bennecke

 

>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

 

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

Im Übrigen möchte ich, da uns derzeit wieder unterschiedliche Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden erreichen, einige Hinweise zum aktuellen Schulbetrieb in der Pandemie hier noch einmal aufgreifen:

 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

 

Elternsprechtage

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 CoronaBetrVO).

 

Tage der offenen Tür

Für eine solche Nutzung der Schulgebäude gelten die vorgenannten Ausführungen zu Elternsprechtagen: Zutritt nur für immunisierte und getestete Personen und Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.

 

Schulmitwirkungsgremien

Auch hier gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen (siehe dazu die Ausführungen zu Elternsprechtagen). Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Schulschwimmen

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung (s.o.).

 

Qualitätsanalyse: aktuelle Ergänzung zu den Regelungen im Schuljahr 2021/22 (Erlass vom 22. Juni 2021)

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden unterbrochene QA-Prozesse im aktuellen Schuljahr nicht – wie ursprünglich geplant (vgl. Erlass vom 22. Juni 2021) – ab Januar 2022 fortgesetzt, sondern in das Schuljahr 2022/2023 verschoben.

Schulen, die gleichwohl eine Fortsetzung im aktuellen Schuljahr wünschen, erhalten diese Möglichkeit, sofern die pandemische Situation dies vor Ort zulässt. Diese Schulen wenden sich bitte an das für sie zuständige Dezernat 4Q.

Ein entsprechender Erlass an die Bezirksregierungen wird im Ministerium für Schule und Bildung vorbereitet.

 

Zum Abschluss möchte ich einmal mehr meinen Dank und Respekt für Ihre Arbeit in dieser Corona-Pandemie ausdrücken. Schulen offen zu halten und dadurch Kindern und Jugendlichen nicht nur Bildung, sondern auch einen sicheren Ort des Miteinanders zu bieten, ist in diesen Zeiten eine große Herausforderung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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