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Vom Montag, 20. April 2020
Bis Donnerstag, 30. April 2020
Bis Donnerstag, 30. April 2020
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5 + 6: https://www.dionysianum.de/index.php/aktuelles/229-nachrichten/news/news-schuljahr-2019-2020/2993-5-6-lernen-auf-distanz-informationen
7 - 9: https://www.dionysianum.de/index.php/aktuelles/229-nachrichten/news/news-schuljahr-2019-2020/2992-7-9-lernen-auf-distanz-informationen
Welche Kommunikationsmittel sollen Lehrkräfte jetzt nutzen, um mit ihren Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren?
Unter Rückgriff auf die allgemeine Regelung des § 3 Abs. 1 DSG NRW ist es zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schulen datenschutzrechtlich zulässig, in Fällen der längeren Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie von den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern die Angabe der privaten E-Mail-Adresse zu fordern und ihnen die Materialien zuzusenden.
Müssen Kinder digitale Aufgaben erledigen, obwohl kein Unterricht stattfindet?
Wegen der Coronakrise ruhte in NRW seit dem 16.03.2020 der reguläre Unterrichtsbetrieb. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Unterrichtsbetrieb sukzessive wieder aufzunehmen. Die besonderen Schutzmaßnahmen werden jedoch dazu führen, dass der Unterricht nicht für alle Schülerinnen und Schüler wieder zur gleichen Zeit am gleichen Ort stattfinden kann. Es wird auch weiterhin die Notwendigkeit bestehen, das Lernen auf Distanz zu organisieren. Auch weiterhin stellen Lehrerinnen und Lehrer hierzu Lernaufgaben bereit. Diese sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler zum Beispiel in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.
Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren (siehe Schulmail Nr. 5, 15. März 2020).
Stellt das Land finanzielle Ressourcen zur Verfügung, damit schnell digitale Lernsoftware und Plattformen angeschafft werden können?
Das Land rät nicht zur kurzfristigen und überhasteten Beschaffung von Software und Plattformen, es prüft aber die Bereitstellung zentraler Plattformen. Bitte beachten Sie unsere Sammlung zu Unterstützungsangeboten.
Welche mediale Unterstützung erhalten die Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW?
Viele Schulen haben sich bereits auf den Weg gemacht und verfügen über Lern-Management-Systeme und entsprechende Lernangebote. Für alle Schulen und Lehrkräfte, die bislang wenig oder keine Erfahrungen mit digitalen Lern-Management-Systemen haben, stellt das Schulministerium in Kürze eine Liste mit Unterstützungsangeboten und digitalen Lerninhalten zur Verfügung. Daneben stehen den Schulen auch die Medienberater vor Ort und die kommunalen Medienzentren als Ansprechpartner zur Verfügung und können Unterstützung anbieten. Weitere Angebote anderer Art werden derzeit zusätzlich geprüft.
(c) https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html