• Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Klettern auf Borkum
  • Abitur 2024
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Kardinaltugenden
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Proben in Heek
  • Englandaustausch - Lake District
  • Juist 2016

  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Abi 2023 - Mottotag
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Europatag am Dionysianum
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • 2020 Sonnenaufgang
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesmusikakademie in Heek
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 2024.11 SV-Seminar auf Norderney
  • 2024-01 Probenwochenende in Heek an der Kandesmusikakademie
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2024.07: Feriengruß der 5c
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • Englandaustausch - Lake District
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Inschrift am Frankebau
  • 2022.05: Europatag am Dionysianum
  • 2022.08: 75 Jahre NRW
  • 2007: Die vier Kardinaltugenden (Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke

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5 - EF: Distanzunterricht / Notbetreuung NUR 5 + 6
Vom Montag, 12. April 2021
Bis Freitag, 16. April 2021
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Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.

Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den bereits Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.

Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den Osterferien beginnt im Distanzunterricht. Dabei ist eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit der Testpflicht werden wir künftig beste Voraussetzungen für das danach wieder einsetzende Wechselmodell schaffen. Für die Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Signal, dass während der Pandemie für die Landesregierung die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul- und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Über diese Regelungen wird das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen im Rahmen einer Schulmail zeitnah informieren.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche
Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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