SII: Wochen der Studienorientierung
Wie in den Jahren zuvor finden auch im Schuljahr 2016/17 die landesweiten "Wochen der Studienorientierung" statt. Vom 09. Januar bis 04. Februar 2017 haben Schülerinnen und Schüler der Gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Bildungsgänge am Berufskolleg die Möglichkeit, in den Studienalltag an Hochschulen hinein zu schnuppern, Vorlesungen zu besuchen und sich individuell über Studien- und Berufswahlmöglichkeiten beraten zu lassen - auch über ein Lehramtsstudium und über den Lehrerberuf.
Seit 2011 werden die „Wochen der Studienorientierung“ gemeinsam vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung sowie der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen angeboten.
Die verlässliche Berufs- und Studienorientierung ist durch das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ seit dem Schuljahr 2016/17 flächendeckend an allen allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen verankert. Somit wird allen Jugendlichen ab der 8. Jahrgangsstufe eine reflektierte Berufs- und Studienwahl ermöglicht und ein zielgerichteter Weg zum Einstieg in das Berufsleben geebnet.
Zu Fragen der individuellen Studienorientierung und Studienwahlentscheidung erhalten Studieninteressierte über das Service-Portal der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen https://www.studifinder.de/ umfassende Informationen und Hinweise.
Anmeldungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen der „Wochen der Studienorientierung“ sind über die Internetseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung unter dem Link http://www.wochen-der-studienorientierung.nrw.de möglich.
Hinweis: Eine Befreiung ist für Veranstaltungen möglich, die jenseits der regulären Module der Studien- und Berufswahlorientierung liegen. Die Teilnahme erfordert einen schriftlichen Antrag. Auch dürfen keine Leistungsnachweise (Klausuren, Referate usf.) betroffen sein. Der Antrag ist bei einer eintägigen Veranstaltung fünf Werktage vorher an die Stufenleitung zu richten. Versäumtes ist selbstständig nachzuarbeiten. (Me)
Zur Teilnahme an einer Veranstaltung können die Schülerinnen und Schüler gemäß Nr. 3.3 des Rd. Erl. vom 29.05.2015 - BASS 12-52 Nr. 1 beurlaubt werden.
(c) http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/informieren/wochen-der-studienorientierung/