• Orchester Gymnasium Dionysianum
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Juist 2016

  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Proben in Heek
  • Kardinaltugenden
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Klettern auf Borkum
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Abitur 2024
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • 2020 Sonnenaufgang
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Europatag am Dionysianum
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Englandaustausch - Lake District
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • Abiturientia 2025 - Letzter regulärer Schultag 11.03.25
  • 2022.08: 75 Jahre NRW
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle
  • 2024-01 Probenwochenende in Heek an der Landesmusikakademie
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2025.01 Musische Tage in Heek an der Landesmusikakademie: Oberstufenorchester und -chor
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2024.11 SV-Seminar auf Norderney
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2022.05: Europatag am Dionysianum
  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2007: Die vier Kardinaltugenden (Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • Englandaustausch - Lake District
  • Inschrift am Frankebau
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage
  • 1874 am 7. September: Zweihundertfünfundzwanzigjahrfeier vor dem Gymnasium (heute Altes Rathaus, Borneplatz)
  • 2024.07: Feriengruß der 5c
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2025: SV lädt die 5er ein!
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek

Coronavirus / Covid-19 und Schule: Dienstmail (s.u.) / Informationen des MSB

Erstmals ist das Coronavirus (Covid-19) auch in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden. Die Informationen zum Virus sowie die Tipps zum richtigen Verhalten und zur Vorbeugung, die das Gesundheitsministerium NRW zusammengestellt hat, sind daher auch und besonders für die Schule wichtig.

Vorbeugung durch Beachtung von Hygieneregeln

Das Coronavirus Covid-19 wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen und das Meiden von größeren Personenansammlungen. (BITTE: Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber!)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus und zum Infektionsschutz

(c) https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Weiterhin verweise ich auf die Dienstmail vom 27.02.2020 (mehr)

[...]

3. Fernbleiben vom Unterricht
Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten dahin beraten werden, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.

4. Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen
Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

5. Informationen zum Corona-Virus, Bürgertelefon
Das RKI hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Informationen für Fachleute, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit veröffentlicht. Auch die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes halten auf Ihren Internetseiten Informationen bereit.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.

6. Hygienemaßnahmen
Grundsätzlich verweisen wir noch einmal auf die Informationsangebote des RKI und der Gesundheitsbehörden.

7. Durchführung von Schulfahrten in Risikogebiete
Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich (Richtlinien für Schulfahrten – BASS 14 – 12 Nr. 2).

Die Entscheidung über eine Absage einer Klassenfahrt liegt in der Verantwortung der Schulleitung; sie handelt in Absprache mit den Lehrkräften, die die Klasse begleiten.
Wenn die Schulfahrt von der Schule abgesagt wird, ist es ihre Aufgabe, sich im Auftrag des Schulträgers um die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen zu kümmern. Soweit das aufgrund des Reisevertragsrechts nicht gelingt, geht der erlittene Schaden zu Lasten der Eltern (oder ihrer Reiserücktrittversicherung).
Wenn Eltern aus Sorge um ihr Kind die Teilnahme absagen, tragen sie den möglichen Schaden selbst (oder ihre Reiserücktrittversicherung), wenn nicht die getroffenen Vereinbarungen etwas anderes vorsehen. Es gilt dasselbe wie in den Fällen, in denen ein Kind wegen Krankheit kurzfristig nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen kann.

8. Entscheidungsgrundlage für Absage von Schulfahrten:
Wir empfehlen, dass sich die Schulen vor Reiseantritt sorgfältig mit Hilfe der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes (RKI) informieren.

So lässt sich der Homepage des Auswärtigen Amtes entnehmen, dass seit dem 23. Februar 2020 für mehrere Orte in der Region Lombardei (Provinz Lodi südöstlich von Mailand) und Venetien (dort Provinz Padua) Ein- und Ausreiseverbote verhängt wurden. Sämtliche Großveranstaltungen (u.a. Sportevents, Karneval, Konferenzen) in diesen Regionen wurden abgesagt. Für die nächsten Tage bleiben Schulen und Universitäten in den Regionen Lombardei, Venetien, Emilia Romagna, Piemont, Friaul-Julisch-Venetien und der autonomen Provinz Trient geschlossen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322).

[...]

(c) https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/2002272/index.html

 

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Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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