Der Verband Lehrer NRW hatte zuvor gefordert, die «drastische Maßnahme» einer sogar für den Unterricht geltenden Maskenpflicht an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen etwas abzumildern - etwa durch Gesichtsvisiere für Lehrer.
Im Ausnahmefall sei das denkbar, erklärte das Schulministerium. «Visiere können bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das dauerhafte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.» Falls deswegen eine gesundheitliche Beeinträchtigung (Dies muss durch ein Attest belegt werden (Meer)) drohe, könne «der Ersatz durch ein Visier auch aus Gründen des Arbeitsschutzes geboten sein». Vorrang habe zugunsten des Infektionsschutzes eindeutig die übliche Mund-Nase-Bedeckung.
Die Landesregierung stellt den Schulen zu Beginn des Schuljahres rund eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung - als Reserve für den Bedarfsfall. Gesichtsvisiere sind nicht darunter. «Es handelt sich um FFP-2-Masken», teilte das Schulministerium mit. Schüler beziehungsweise ihre Eltern müssen sich grundsätzlich selbst um Masken kümmern.
(c) Von dpa , Mittwoch, 05.08.2020, 06:28 Uhr aktualisiert: 05.08.2020, 06:42 Uhr
Hinweis: Am 04.08. teilte die Ministerin mit, dass Verstöße gegen die Maskenpflicht auch zu einem "Schulverweis" führen können.