UPDATE Notbetreuung Stufen 5 + 6 vor Weihnachten
Liebe Eltern,
anbei finden Sie die Dienstmail zu den "vorgezogenen Weihnachtsferien" und der Möglichkeit einer Notbetreuung in den Stufen 5 und 6. Die Stadt Rheine hat am 24.11. mitgeteilt, dass sie eine online Buchung Anfang Dezember freischalten wird. Eltern können diese Betreuung ab Donnerstag, 26. November 2020, unter www.rheine.de/notbetreuung beantragen. Um diese Notbetreuung angemessen planen zu können, geben Sie bitte den Antrag (siehe Anlage) im Sekretariat bis zum 14.12.2020 ab.
Ihr Oliver Meer
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend möchte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten übermitteln:
Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.
In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.
Klausuren in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg
Die längerfristigen Pläne von Schulen für die Termine von Klausuren und der Jahresrhythmus der Weiterbildungskollegs bedingen einige Ausnahmen:
Falls die Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre für den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Ersatz für Klausuren nicht problemlos verschieben können, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben.
Dies gilt gleichermaßen für Klassenarbeiten und Klausuren der Abschlussjahrgänge von Bildungsgängen des Berufskollegs mit Blick auf die Zulassung zu den dezentralen Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines Berufsabschlusses nach Landesrecht.
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Notbetreuung
Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.
Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge frühzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.
Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote.
Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.
Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.
Informationen zum weiteren Vorgehen
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer nächsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem über den Schulbetrieb in den Ländern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen für den Schulbetrieb in den Ländern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt, werde ich Sie darüber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der Länder mit dem Bund informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<