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  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
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  • 2020 Sonnenaufgang
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  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
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  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
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  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage
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  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesmusikakademie in Heek
  • Inschrift am Frankebau
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2024-01 Probenwochenende in Heek an der Kandesmusikakademie

5 - EF: Rückkehr ins Dio ab 15.03. (mit geteilten Gruppen)

Liebe Eltern,

am 05.03.21 wurde per Dienstmail (s.u.) mitgeteilt, dass alle Stufen 5 - EF ab dem 15.03. in geteilten Gruppen im Wechselmodell in die Schulen zurück dürfen, eine (Not)betreuung solle es weiterhin geben.

"Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien."

Bzgl. der EF werde ich wegen der Koop.kurse mit dem Emsland klären, wie gewechselt wird.

In der SI werden wir ein Modell gemäß des regulären Plans mit A-/B-Gruppen fahren. Mir ist wichtig, dass alle Kinder in jeder Woche an Tagen in der Schule sind. Genaueres hierzu wird es in den nächsten Tagen geben. Aktuell schwebt mit ein Modell beginnend ab dem 15.03. mit A,B,A,A,B / A,B,B,A,B wegen der Stundenpläne bzgl. geraden und ungeraden Wochen vor. Dies erfordert aber sicherlich noch etwas Feinplanung, doch gegen Ende der nächsten Woche werden Sie genau wissen, an welchen Tagen bis zu den Osterferien Ihr jeweiliges Kind Präsenzunterricht haben wird. Für den jeweiligen Distanztag werden passend Hausaufgaben gestellt, die dann zu bearbeiten sind. Dass eine regelhafte hybride Übertragung von Unterricht gelingen kann, bezweifele ich wegen der Bandbreite unseres Internetanschlusses, der so schnell ist, wie aktuell technisch in unserer Gegend möglich, doch nach den Erfahrungen der letzten zwei Wochen ab ca. 15 gleichzeitigen Videokonferenzen mit Upload Aussetzer und Rauswürfe erzeugt. Auch könnte der Unterricht nur mit Laptop oder Dienst-iPad (so es bis dann geliefert ist) "gestreamt" werden, welches starr auf die "Tafel" ausgerichtet ist. Aber natürlich werden wir schauen, was technisch möglich und pädagogisch sinnvoll ist.

Leicht umzusetzen ist z.B. "Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen." und "Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.". "Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt." bedeutet, dass die Klassen trotz verschiedener Konfessionen für die zwei Wochen zusammenbleiben müssen, der Fachunterricht in kR / eR oder PP also eher den Charakter einer Klassenstunde haben wird.

Schwieriger hingegen wird "Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt." umzusetzen, da z.B. im WP I z.B. in Stufe 7 Kinder aus 3 Klassen im Fach Latein in einem Kurs sind, dafür also zeitgleich drei Räume gebraucht werden und die Lehrkraft sich daher dritteln müsste. Da gleichzeitig auch drei Französischkurse in Stufe 7 liegen, ist der Raumbedarf immens, was uns vor das Problem stellt, alle Gruppen aus dann allen anwesenden Stufen mit Räumen zu versorgen... Aber wir haben ja noch eine Woche für die Planung.

Die Koordinationen werden in Absprache mit den Klassenleitungen die A-/B-Gruppen zusammensetzen. Aus meiner Vorgabe wird auch klar werden, in welche Gruppe die auswärtigen Schüler eines Jahrgangs sein sollen. Dies wird zwischen den Stufen aufgeteilt, um die Busse und die Bahn zu entlasten.

Alles Gute
Oliver Meer

=> https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-15-maerz-2021

 

---- Informationen der letzten Tage bis 04.03. ------

Liebe Eltern,

folgendes plant das msb mit dem kommenden Bildungssicherungsgesetz 2021. Anbei finden Sie die Presseinformation vom 24.02.21 zum Entwurf sowie verschiedene Updates, welche sich durch Dienstmails der letzten Tage ergeben haben:

"Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Einleitung der Verbändebeteiligung zum Bildungssicherungsgesetz 2021. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Unseren Schülerinnen und Schülern sollen auch in diesem Jahr durch die Pandemie keine Nachteile für ihre Bildungs- und Berufswege entstehen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz ist ein weiterer Baustein zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen in diesem Schuljahr. Mit den bereits getroffenen Maßnahmen haben wir schon nötige Anpassungen vorgenommen, die ohne eine gesetzliche Grundlage geregelt werden konnten. Mit den ergänzenden Maßnahmen im Bildungssicherungsgesetz reagieren wir angemessen auf den Verlauf des Schuljahres und die Auswirkungen der Pandemie für unsere Schülerinnen und Schüler.“

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs des Bildungssicherungsgesetzes 2021:

UPDATE 3 (02.03.21) 5 - 9: Im zweiten Halbjahr sind nur zwei schriftlichen Arbeiten (Kom.prüfungen, gleichwertige Projektarbeit als Arbeitsersatz u.a.) anzufertigen. Klassenarbeiten sollten erst nach Ostern geschrieben werden und ihnen ist eine "längere" Phase des Präsenzunterrichts vorauszugehen.

6: Am Ende der Erprobungsstufe soll die Klassenkonferenz auf der Grundlage der erfolgten Leistungsbewertungen eine Aussage dazu treffen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann. Die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel soll jedoch ausnahmsweise und nach Beratung durch die Schule den Eltern überlassen werden.

7 - 8: Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe geben. Das hat zur Folge, dass Minderleistungen aus dem zweiten Halbjahr in einem Fach nicht berücksichtigt werden. UPDATE 1: Da in Stufe 9 (G8) eine Berechtigung (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) und am Ende der Stufe EF der Mittlere Schulabschluss vergeben werden, hat diese Maßnahme in beiden Stufen keine erleichternde Auswirkung (außer es werden noch die APO-SI und die APO-GOSt geändert!), da in der jeweiligen Prüfungsordnung steht, dass auch nicht angemahnte Minderleistungen in Schuljahren mit Berechtigungen und Abschlüssen zählen! (An dieses Problem hatte ich am Mittwoch nicht gedacht, es fiel mir erst gestern Nacht um 01:00 auf) UPDATE 2: Mangelhafte Leistungen auf den Zeugnis zum ersten Halbjahr gelten rechtlich als angemahnt, für diese gilt also der Passus auch nicht!

7 - EF: Am Ende dieses Schuljahres wird es Versetzungsentscheidungen geben. Durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollen erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf dem Verordnungsweg soll außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht werden ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule. 

EF: Zentrale schriftliche Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Zentrale Klausur in Deutsch und Mathematik) finden auch in diesem Schuljahr nicht statt.

UPDATE 3 (02.03.21) EF: Die Anzahl der Klausuren darf nun auf EINE verringert werden (z.B. D, M usf.). Es muss vorher eine Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.

UPDATE 3 (02.03.21) Q2: Vom Grundsatz der Gleichwertigkeit von schriftlichen und sonstigen Leistungen darf zugunsten der Schüler bei der Bildung der Kursabschlussnote abgewichen werden.

[...]

Die Landesregierung hat bereits in zentralen Punkten Anpassungen zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und der Schulen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie vorgenommen, die faire Bedingungen auch für den Abschlussjahrgang 2021 schafft:

Maßnahmenpaket für das Zentralabitur an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen:

  • Verschiebung des Beginns der Abiturprüfungen um neun Tage vom 14. April auf den 23. April 2021.

  • Diese Tage bis zum 22. April 2021 bedeuten für die Prüflinge, dass in diesem Zeitraum kein regulärer Unterricht stattfindet. Stattdessen findet eine gezielte, verpflichtende Vorbereitung, unterstützt durch die Lehrkräfte in den Abiturprüfungsfächern statt (Am Dionysianum wird diese Training als Abi-intensiv-Woche seit fünf Jahren durchgeführt). 

  • Erweiterung der Aufgabenauswahl für die Lehrkräfte bzw. Prüflinge. Die Aufgabenkommissionen haben für die Prüfungen in diesem Jahr zusätzliche Aufgaben erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil auch Schülerinnen und Schüler treffsicher zwischen Aufgaben jene auswählen, die zum in ihren Kursen erteilten Unterricht besser passen.

  • Möglichkeit zur Nutzung des Nachschreibetermins für Schülerinnen und Schüler, die im Haupttermin an drei unmittelbar aufeinander folgenden Tagen einer Kalenderwoche Klausuren schreiben müssten, nach Beratung durch die Schule.

  • Die externe Zweitkorrektur entfällt, es findet eine interne Zweitkorrektur (durch eine Lehrkraft des Dionysianums) statt.

    [...]"

 

Bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

 

(c) https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-erweiterung-unterstuetzung-und-entlastung-sorgen-fuer

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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