• 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Europatag am Dionysianum
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • Proben in Heek
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Kardinaltugenden
  • Abitur 2023
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Juist 2016

  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Klettern auf Borkum
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Englandaustausch - Lake District
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Sonnenaufgang
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • Inschrift am Frankebau
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • Klassenfahrt nach Juist
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • Englandaustausch - Lake District
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium

5 - Q1: Regelunterricht ab 31.05.2021

https://www.schulministerium.nrw/ 

Liebe Eltern,

wir haben nun genauere Informationen für den vollständigen Präsenzunterricht ab dem 31.05.21 bekommen. Dieser wird dann in allen Kreisen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 wieder aufgenommen werden.

Die nächsten Tage werden wir jetzt nutzen, um alles für den vollständigen Präsenzunterricht zu organisieren. Dafür werden Klassenarbeitsgruppen wieder zusammengelegt, die Raumplanung überarbeitet, Termine für die Coronatestungen umgeplant, Musik- und Sportvorgaben überprüft, Absprachen für die Übermittagsbetreuung getroffen, etc.

Wir freuen uns auf alle Kinder und Jugendlichen!

Karin Schulz-Bennecke

 

 Schulmail vom 19.05.21:

"Inzwischen weist mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte eine stabile Inzidenz von unter 100 auf. Hinzu kommt, dass in Nordrhein-Westfalen schon in der 12. Kalenderwoche das erste Mal in den Schulen getestet wurde; seit dem Ende der Osterferien erfolgen stabil zwei pflichtige Tests pro Woche. In den Grund- und Förderschulen steht zudem seit dem 10. Mai 2021 mit dem Lolli-Test ein sehr sensitives und altersgerechtes Testverfahren zur Verfügung.

Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht

Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.

Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:

  • An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
  • die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

Zur Erinnerung: Unverzichtbare schriftliche Leistungsnachweise können schon derzeit von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und Jahrgangsstufen in der Schule selbst abgelegt werden.

Mit den dargestellten Regeln wenden wir in Nordrhein-Westfalen die bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse“ (§ 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz) an. Diese Regeln gewährleisten durch die Bindung an Inzidenzwerte und mehrtägige Übergangsfristen die notwendige Planungssicherheit. Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang bitten, sich anhand der im Internet verfügbaren Informationen des MAGS oder auch der örtlichen Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden zu halten.

Hinweise zu den aktuellen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb finden Sie unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem Lolli-Test unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse – so wie es mit der SchulMail vom 22. April 2021 bereits für den Wechselunterricht ermöglicht wurde.

Mir ist bewusst, dass der Übergang vom Wechselunterricht in einen durchgängigen Präsenzunterricht die Schulen vor unterschiedlich große Herausforderungen stellt. Insbesondere in den weiterführenden Schulen, in denen in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien vielfach noch schriftliche sowie mündliche Prüfungen erfolgen, die unter konsequenten Hygiene-Auflagen stehen und die einen hohen Personaleinsatz erfordern, ist es daher an einzelnen Tagen mit Prüfungsgeschehen vertretbar, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt wird. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Schulleitungen gegenüber den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern transparent darlegen, welche Einschränkungen im Hinblick auf den Präsenzunterricht anstehen könnten. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass derzeit grundsätzlich noch befristete Verträge geschlossen werden können, um die personelle Präsenz in den Schulen zu erhöhen; vor Eintritt in entsprechende Planungen sollte die jeweils zuständige Bezirksregierung kontaktiert werden.

[...]

 

Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden.

Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Falls Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B. aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend einzusetzen.

Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich.

Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind. Eine Desinfektion von Spielzeugen, die gemeinsam genutzt werden, ist nicht erforderlich.

Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu.

Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Möglich sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzelnen Maßnahmen sind durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.

 

Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb

Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der – möglicherweise eingeschränkten - Ganztags- und Betreuungsangebote teil.

 

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.

Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.

Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.

Berufliche Orientierung gemäß KAoA

Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“. Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist. Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Planung von Abschlussfeiern

Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.

Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren."

 

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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