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  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
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  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • Englandaustausch - Lake District
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  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
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  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • Schülerorchester in St. Peter

News Schuljahr 2020-2021

Corona - Vorgaben für "neuen" Regelbetrieb

Liebe Schulgemeinde,

am 03.08. gab es eine sehr umfangreiche Dienstmail (s.u.), wie wir Schule gestalten müssen. Auf einige der Punkte werde ich im Folgenden eingehen:

Maskenpflicht: "An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen (Dies sind mit der Schulleitung im Vorhinein einzeln abgesprochene Ausnahmesituationen (Meer)!). In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.
Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere während und nach der ferienbedingten Rückreisewelle sorgfältig zu beobachten und dann neu zu bewerten.
Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Schulen zum Beginn des Schuljahres ca. eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Jede Schule wird somit eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar haben.
Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen."

=> Die Mund-Nase-Maske ist während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit auf dem Schulgelände bis zum Schulschluss zu tragen. Am 04.08. betonte das Ministerium, dass Verstöße mit Unterrichtsausschluss und Schulverweise geahndet werden sollen!

Rückverfolgbarkeit: "Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen.
Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden.
Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahmen bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen (wie DaZ oder das Oberstufenorchester(?)), Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften.
Damit der Unterricht gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen organisiert werden kann, können insofern klassenübergreifende feste Lerngruppen (SI) und Kurse gebildet werden (z.B. Religionsunterricht, Wahlpflichtbereich 2. Fremdsprache).
Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt. Dies gilt auch für Fachunterrichtskooperationen mit anderen Schulen."

Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I: "Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote werden im Schuljahr 2020/2021 im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen."

=> Wir werden im Anfang keine AGs anbieten, sondern die Stunden für Förderung in jahrgangsbezogenen Kleingruppen nutzen, um die Zeit der Schulschließung vor den Ferien aufzufangen. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden in den ersten Wochen schauen, wer hier besonderer Hilfen bedarf.

Corona und "Schnupfen" als Symptom: "Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen."

=> Wer "Schnupfen-"symptome hat, darf an dem Tag NICHT zur Schule.

Pädagogisch-didaktische Hinweise zum Unterricht auf Distanz: "Die Schulen können zur Unterstützung auf eine Handreichung zur Entwicklung organisatorischer, didaktischer und pädagogischer Konzepte sowie mit Hinweisen zur Leistungsbewertung (s.u.) zurückgreifen. In ihr werden Fragen zu Organisationsmodellen, zu den im Kollegium zu treffenden Absprachen, zur Sicherstellung der Lernangebote für alle Schülerinnen und Schüler, zur Einbeziehung der Eltern und der Information der Schulgemeinde etc. thematisiert. Die Handreichung ist vom Ministerium für Schule und Bildung in enger Zusammenarbeit mit der Qualitäts- und Unterstützungsagentur sowie unter Beteiligung von erfahrenen Schulleitungen erarbeitet worden; sie wird den Schulen in der 32. KW bekannt gemacht, also rechtzeitig zum Start in das neue Schuljahr als online-Broschüre zur Verfügung stehen (www.broschüren.nrw/distanzunterricht).
Fachliche Unterrichtsvorhaben für den Unterricht auf Distanz werden von der QUA-LiS im Lehrplannavigator (https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene) zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung gestellt. Das Angebot wird sukzessive weiter ausgebaut."

=> Konzepte für diese sind für die 32KW angekündigt und werden dann von uns in Anlehnung an unsere Absprachen nach den letzten Osterferien "runtergebrochen". Auch soll es Regelungen zur Bewertung geben.

Schulfahrten in das Ausland, Stornokosten: "Sofern für die Zeit nach den Herbstferien Buchungen beabsichtigt sind, ist darauf zu achten, dass jederzeit eine kostenfreie Stornierung möglich ist, da das Land Nordrhein-Westfalen keine Stornokosten für Absagen nach dem 12. Juni 2020 bzw. nach dem 10. Juli 2020 übernimmt."

=> Die Schulleitungen der kooperierenden Schulen empfehlen dringlich auch für die Studienfahrt 2021 keine Fahrten ins Ausland zu planen! 

 

Ansonsten finden Sie im Anhang die vollständige Dienstmail mit Regelungen für vorerkrankte Schüler und Eltern, Sportunterricht usf. => https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200803_Schulbeginn/index.html

 

Soweit erstmal das Wichtigste und bleiben Sie gesund!
Oliver Meer

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo