• 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Kardinaltugenden
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Englandaustausch - Lake District
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Europatag am Dionysianum
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Klettern auf Borkum
  • Abitur 2024
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Juist 2016

  • 2020 Sonnenaufgang
  • Proben in Heek
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • Englandaustausch - Lake District
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesmusikakademie in Heek
  • 2022.08: 75 Jahre NRW
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2007: Die vier Kardinaltugenden (Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2022.05: Europatag am Dionysianum
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2024.11 SV-Seminar auf Norderney
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2024.07: Feriengruß der 5c
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2024-01 Probenwochenende in Heek an der Kandesmusikakademie
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • Inschrift am Frankebau
  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle

UPDATE 2 zu "Maskenpflicht am FESTEN Sitzplatz im Unterricht entfällt ab 02.11.21"

Liebe Eltern,

das Gesundheitsamt ST hat am 04.11.2021 gebeten, folgendes mitzuteilen:

"Der Kreis Steinfurt empfiehlt weiterhin das Tragen von Mund-Nasen-Schutz auch im schulischen Kontext. Sollte es bei auftretenden SARS-CoV-2 Infektionen an Schulen die Situation geben, dass durchgängig auch am Platz Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig getragen wurde und wird dies durch die Schulleitung bei der Kontaktpersonenermittlung angegeben, könnten regelhaft auch die engen Kontaktpersonen (direkte Sitznachbarn/unmittelbare Umsitzer), die durchgängig MNS getragen haben, einer Quarantänisierung entgehen."

Im Anhang finden Sie nun auch eine Skizze bzgl. umsitzender Sitznachbarn.

Ihr

Oliver Meer

P.S.: Am Mittwoch, dem 03.11. waren 414 Schülerinnen und Schüler von 460 der Stufen 7 bis Q2 vollständig geimpft. Hinzu kommen 18 genesene Schülerinnen und Schüler aller Stufen. Damit haben wir im Schnitt eine Impfquote von über 90% in den Stufen 7 bis Q2.

 

29.10.2021

Liebe Eltern,

da nun zum Dienstag die Maskenpflicht am festen Sitzplatz im Unterricht aufgehoben wird, werden zeitgleich die Vorgaben durch das Gesundheitsamt verschärft, unter welchen Umständen Kinder und Lehrkräfte in Quarantäne kommen.

Anbei finden Sie die Auszüge der Nachricht des Gesundheitsamts Steinfurt:
"[...] Kreis Steinfurt:

- Bei infizierten Personen sind ab Dienstag, 2.11. nicht mehr nur die infizierten Personen, sondern in der Regel auch die engen Kontaktpersonen (direkte Sitznachbarn/unmittelbare Umsitzer) zu ermitteln und zu quarantänisieren, wenn diese nicht geimpft oder genesen sind. Aus diesem Grund senden Sie uns bitte ab Dienstag wieder die als Excel-Datei beigefügte Auflistung der Kontaktpersonen, Sollte Ihnen der Impfstatus bekannt sein, geben Sie diesen bitte mit an. (Am 09.11. ergänzt das GA wie folgt: "Geimpfte Kinder müssen als direkte Sitznachbarn/Umsitzer von positiven Indexpersonen in der Regel nicht in Quarantäne, so sie keine Symptome zeigen. Dennoch empfehlen wir auch geimpften Kindern vor dem Hintergrund der aktuellen infektiologischen Lageentwicklung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch am Sitzplatz.")

[...]

- Sollte es bei in Schule auftretenden Infektionen die Situation geben, dass durchgängig auch am Platz Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig getragen wurde und wird dies durch Sie bei der Kontaktpersonenermittlung angegeben, könnten regelhaft auch die engen Kontaktpersonen (direkte Sitznachbarn/unmittelbare Umsitzer), die durchgängig MNS getragen haben, einer Quarantänisierung entgehen.

- Wir empfehlen, weiterhin für das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zu werben. In jedem Fall empfehlen wir das Tragen von MNS nach Feststellung einer infizierten Peron in einer Klasse zumindest für den Zeitraum von einer Woche.

- Die quarantänisierten Personen, die keine Symptomatik aufweisen, können sich durch eine PCR-Testung oder geführte PoC-Schnelltestung am 5. Tag der Quarantäne (Tag 6 nach letztem Kontakt zum Positivfall) freitesten lassen. Dies kann für die PoC-Schnelltestung an den Teststellen/-zentren im Kreis erfolgen, für eine PCR-Testung bei den Hausärzten oder - nach Anmeldung - an den Corona-Testcontainern des Kreises Steinfurt in Steinfurt oder Ibbenbüren.

Wir bitte bereits jetzt um Verständnis, wenn die Bearbeitung durch die Corona-Stabstelle nicht immer unmittelbar erfolgen kann. Das aktuelle Infektionsgeschehen und die durch den Wegfall der Maskenpflicht nun wieder notwendige aufwendigere Ermittlung, erhöht das Arbeitsaufkommen immens. [...]"

Alles Gute!

Oliver Meer

 

28.10.2021

Liebe Schulgemeinde,

anbei die neuste Dienstmail vom 28.10.21. Zentral ist, dass nun die Pflicht, eine med. Maske zu tragen, am FESTEN Sitzplatz in Kurs- oder Klassenräumen zum 02.11.21 aufgehoben wird.

Im Forum, auf den Fluren, in der Schülerbücherei usf. gilt weiterhin die Maskenpflicht, da dies Bewegungsflächen sind bzw. keine festen Sitzplätze existieren.

Weitere Informationen z.B. zum Sportunterricht sollen noch folgen.

Alles Gute

Oliver Meer

 

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits in der SchulMail vom 6. Oktober 2021 hatte ich angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 auch in den Unterrichtsräumen aufzuheben.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen (d.h. wir können MIT MASKE nun auch freiere Unterichtsformen ermöglichen, z. b. Fishbowl, Marktplatz, Expertenpuzzle etc.) sitzen.

  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.  

  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften (Stoßlüften alle 20 Minuten, Luftfilter) und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Tags: Soziale Tat, soziales Handeln, Engagement und soziales Lernen am Dionysianum: Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage, SaM Schüler als Multiplikatoren, Gedenken und Erinnern

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