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Erster Schultag nach den Osterferien: 5 - EF Distanzunterricht / Q1 Präsenzunterricht / Q2 Abi-intensiv-Phase | Testpflicht ist eingeführt
Montag, 12. April 2021
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12.04.2021 Die neue Coronabetreuungsverordnung (Stand 12.04.) schreibt nun die Testpflicht vor. Bei Verweigerung sind die Schüler des Schulgeländes zu verweisen.

08.04.2021: Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.
Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den bereits Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.
Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den Osterferien beginnt im Distanzunterricht. Dabei ist eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit der Testpflicht werden wir künftig beste Voraussetzungen für das danach wieder einsetzende Wechselmodell schaffen. Für die Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Signal, dass während der Pandemie für die Landesregierung die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul- und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Über diese Regelungen wird das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen im Rahmen einer Schulmail zeitnah informieren.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40. / https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche

01.04.2021: Testpflicht an Schulen – künftig für alle Schülerinnen und Schüler zwei Tests pro Woche
Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“
Link: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-testpflicht-schulen-ein-kuenftig-fuer-alle-schuelerinnen-und

01.04.2021: "Schulstart nach Ostern nicht sicher"
[...] Derzeit könne er „nicht definitiv“ sagen, ob die Schulen „nach den Ferien aufmachen“, sagte Laschet. Die Regierung werde sich intensiv mit dem Thema beschäftigen müssen. Anders als im vergangenen Jahr ­gehe es jetzt nicht darum, ob die Kinder gute Bildung bekämen, weil „man zu Hause nicht so gut lernen kann“. „Jetzt geht's echt um Gesundheitsschutz“, betonte der Ministerpräsident.
An den Schulen in NRW rückt zudem eine Corona-Testpflicht näher. Laschet sagte, ein Teil der Eltern verweigere einen Test für ihre Kinder. „Und jetzt werden wir überlegen: Müssen wir eine Testpflicht einführen“, sagte Laschet. [...]
Quelle WN / https://www.zeit.de/news/2021-03/31/laschet-nicht-sicher-ob-schulen-nach-osterferien-aufmachen

25.03.21: Die Dienstmail vom 25.03.2021 sieht die Fortführung der bisherigen Maßnahmen (Dienstmail 05.03.2021) vor.
Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
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Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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