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Donnerstag, 15. August 2024
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1327 – Verleihung der Stadtrechte
Einen neuerlichen Versuch, Rheine seinem Machtbereich einzuverleiben, unternahm Bischof Ludwig vier Jahre später. Am 15. August 1327 verlieh er Rheine das Stadtrecht und verzichtete in der Urkunde zugleich auf die Hälfte der Einnahmen des Gerichtes, damit die Stadt mit diesen Mitteln weiter befestigt werden konnte.
Der Inhalt der auf Latein abgefassten Urkunde lautet in der gekürzten Übersetzung:
„Wir Ludwig, durch Gottes Gnade Bischof der Kirche zu Münster, geben allen […] bekannt: Nach vorausgegangener Beratung und getragen von dem Wunsch, dass zum Nutzen der Kirche und Unseres Landes der befestigte Ort in Rene, der durch Uns neu angelegt und begründet wurde, eine erfolgreiche Fortentwicklung nehmen möge, geben und übertragen Wir diesem Ort und Unseren Bürgern dort zur Stärkung dieses Ortes durch dieses Dokument aus freiem und eigenen Willen die Hälfte Unseres weltlichen Gerichts ebendort und des Erlöses aus dem Vergehen derer, die vor Gericht Straftäter sind, ferner alle Freiheit, Gunst und Gerechtigkeit, die Unsere Einwohner von Münster in ihrer Stadt Münster […] bisher schon in Anspruch genommen und schätzen gelernt haben. […] Gegeben und verhandelt […] im Jahr des Herrn 1327 am Tag der Himmelfahrt der seligen Jungfrau Maria“
Diese Urkunde verstieß eindeutig gegen geltendes Recht, da Bischof Ludwig II. über etwas verfügte, was ihm gar nicht gehörte. Er ignorierte die seit 838 immer wieder bestätigten Besitzansprüche der Abtei Herford an Rheine und verleibte den Ort dem Bistum Münster ein. Er beurkundete seinen Rechtsbruch sogar dergestalt, dass er gegen besseres Wissen angab, der Ort Rene sei von ihm angelegt und neu begründet worden.
Der Zeitpunkt für diesen rechtswidrigen Akt war klug gewählt, denn Widerstand hatte Bischof Ludwig dieses Mal nicht zu fürchten. Graf Engelbert von der Mark hatte sich erst kurz zuvor von einer Exkommunikation lösen können, die ihm der Papst wegen der Gefangennahme Ludwigs auferlegt hatte. Er wird daher einen erneuten Streit mit dem Bischof gescheut haben. Graf Otto von Tecklenburg stand am Ende seines Lebens und war bereits mit der Ordnung seines Nachlasses beschäftigt und hatte kein Interesse mehr an einem Konflikt mit dem Bischof, zumal Graf Otto keine direkten Erben hinterließ. Nur die Äbtissin Liudgardis der Abtei Herford beklagt sich und nannte das Vorgehen des Bischofs als eindeutige Rechtsverletzung. Von ihr aber hatte Ludwig nichts zu befürchten. Sein Plan, sich Rheine untertan zu machen, gelang.
(c) https://de.wikipedia.org/wiki/Rheine
Einen neuerlichen Versuch, Rheine seinem Machtbereich einzuverleiben, unternahm Bischof Ludwig vier Jahre später. Am 15. August 1327 verlieh er Rheine das Stadtrecht und verzichtete in der Urkunde zugleich auf die Hälfte der Einnahmen des Gerichtes, damit die Stadt mit diesen Mitteln weiter befestigt werden konnte.
Der Inhalt der auf Latein abgefassten Urkunde lautet in der gekürzten Übersetzung:
„Wir Ludwig, durch Gottes Gnade Bischof der Kirche zu Münster, geben allen […] bekannt: Nach vorausgegangener Beratung und getragen von dem Wunsch, dass zum Nutzen der Kirche und Unseres Landes der befestigte Ort in Rene, der durch Uns neu angelegt und begründet wurde, eine erfolgreiche Fortentwicklung nehmen möge, geben und übertragen Wir diesem Ort und Unseren Bürgern dort zur Stärkung dieses Ortes durch dieses Dokument aus freiem und eigenen Willen die Hälfte Unseres weltlichen Gerichts ebendort und des Erlöses aus dem Vergehen derer, die vor Gericht Straftäter sind, ferner alle Freiheit, Gunst und Gerechtigkeit, die Unsere Einwohner von Münster in ihrer Stadt Münster […] bisher schon in Anspruch genommen und schätzen gelernt haben. […] Gegeben und verhandelt […] im Jahr des Herrn 1327 am Tag der Himmelfahrt der seligen Jungfrau Maria“
Diese Urkunde verstieß eindeutig gegen geltendes Recht, da Bischof Ludwig II. über etwas verfügte, was ihm gar nicht gehörte. Er ignorierte die seit 838 immer wieder bestätigten Besitzansprüche der Abtei Herford an Rheine und verleibte den Ort dem Bistum Münster ein. Er beurkundete seinen Rechtsbruch sogar dergestalt, dass er gegen besseres Wissen angab, der Ort Rene sei von ihm angelegt und neu begründet worden.
Der Zeitpunkt für diesen rechtswidrigen Akt war klug gewählt, denn Widerstand hatte Bischof Ludwig dieses Mal nicht zu fürchten. Graf Engelbert von der Mark hatte sich erst kurz zuvor von einer Exkommunikation lösen können, die ihm der Papst wegen der Gefangennahme Ludwigs auferlegt hatte. Er wird daher einen erneuten Streit mit dem Bischof gescheut haben. Graf Otto von Tecklenburg stand am Ende seines Lebens und war bereits mit der Ordnung seines Nachlasses beschäftigt und hatte kein Interesse mehr an einem Konflikt mit dem Bischof, zumal Graf Otto keine direkten Erben hinterließ. Nur die Äbtissin Liudgardis der Abtei Herford beklagt sich und nannte das Vorgehen des Bischofs als eindeutige Rechtsverletzung. Von ihr aber hatte Ludwig nichts zu befürchten. Sein Plan, sich Rheine untertan zu machen, gelang.
(c) https://de.wikipedia.org/wiki/Rheine
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