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  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
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  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
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  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • Klassenfahrt nach Juist
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  • Inschrift am Frankebau
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
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  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • SV-Fahrt / SV-Seminar

Versicherungsschutz für das Schuljahr 2014/2015

Abschluss einer Fahrradversicherung für Schüler/-innen und Lehrer/-innen für das Schuljahr 2014/15 und Hinweise zur Schülergarderobenversicherung |

Es besteht wie in den vergangenen Jahren so auch für das Schuljahr 2014/15 die Möglichkeit, eine Fahrrad- bzw. Mofaversicherung über die Stadt Rheine abzuschließen. Der Versicherungsbetrag für ein Fahrrad beträgt 2,40 €, für ein Mofa 7,20 €. Es ist jedoch zu beachten, dass bei diesem Betrag nicht alle Risiken abgedeckt werden.

So ist diese Versicherung zunächst nachrangig, d. h., dass zu­nächst alle privaten Versicherungs- und übrigen Ansprüche ausgeschöpft werden müssen, bevor diese Versicherung eintritt. Dieses gilt insbesondere für einen Fahrrad- und Mofadiebstahl.

Da jedoch die Fahrrad- und Mofaschäden überwiegend durch Vandalismus entstehen und dieses Risiko nicht durch eine Hausratversi­cherung, sondern nur durch die hier angebotene Versicherung abdeckt wird, dürfte allein schon aus diesem Grunde der Abschluß einer entsprechenden Fahrrad- bzw. Mofaversiche­rung geboten sein.

Diese Versicherung deckt Schäden bei Fahrrädern (Verlust oder Reparatur) nach dem Zeitwert bis zum Höchstbe­trag von 300, € und bei Mofas bis zu 600,- € ab, die während des planmäßigen Unter­richtes an Fahrrä­dern bzw. Mofas in normaler, einer Mindestausstattung entspre­chenden Ausfüh­rung entstanden sind (incl. Schäden an der Gang­schal­tung). Die Fahrrad-und Mofaversicherung tritt somit nicht für Schäden ein, die auf dem Weg von und zur Schule entstehen.

Die Versicherung erstattet auch keine Schäden, die an Teilen entstehen, die nicht mit dem Fahrrad fest verbunden sind bzw. zusätzliches Zubehör, wie z. B. Fahrradcomputer, Luftpumpe, Satteltaschen, Werkzeug, Fahrradkörbe u.ä., darstellen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass grund­sätzlich nur solche Fahrräder bzw. Mofas versichert werden, die bis zum 12.09.2014 im Sekretariat gemeldet werden. Die Fahrradversicherung gilt dann für das lfd. Schuljahr. Darüber hinaus eingehende Meldungen werden nur in besonderen Ausnahmefällen, wie z. B. Schulwechsel, berücksichtigt.

Für Schüler/-innen der Klassen 5 – 9, die an dem Abschluss einer Fahrrad- bzw. Mofaversicherung interessiert sind, mögen die Klassenleiter/-innen bis zum 12.09.2014 die Beiträge unter Hinzufügung einer Namensliste im Sekretariat abgeben. Ich bitte auch um Fehlanzeige.

Schüler/-innen der Oberstufe, die eine Fahrrad- bzw. Mofaversicherung abschließen wollen, zahlen die Beiträge gruppenweise oder auch einzeln bis zum 12.09.2014 im Sekretariat ein.

 

Hinweise zur Schülergarderobenversicherung

Die von der Stadt Rheine für Schüler abgeschlossene Garderobenversicherung kommt in  erster Linie nur für Schäden auf, die an Kleidungsstücken, Schultaschen und Schreibmaterialien entstehen, die von den Schülern während der Teilnahme am lehrplanmäßigen Unterricht in den von der Schulleitung dazu bestimmten Räumen oder an der sonst dazu bestimmten Stelle abgelegt oder aufbewahrt werden. Schultaschen und Schreibmaterialien sind auch nur in der üblichen Normalausführung versichert. Außerdem ist die während des lehrplanmäßigen Unterrichts am Körper getragene Kleidung grundsätzlich nicht versichert. Brillenschäden sind zunächst der Unfallkasse NRW zu melden, auch wenn kein Körperschaden entstanden ist. (Formulare sind im Sekretariat erhältlich). Erst wenn die Unfallkasse nicht eintritt, kann der GVV-Kommunalversicherung ein Antrag auf Übernahme der Brillenkosten vorgelegt werden. Der Ablehnungsbescheid der Unfallversicherung ist beizufügen. Von der GVV werden die Brillenschäden nur pauschaliert übernommen, wenn sie während des Sportunterrichts entstehen.

 

Hinweise zur Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit Schülerbetriebspraktika, Betriebsbesichtigungen und -erkundungen

Die Schüler der Jgst. 9 werden als Teilnehmer an einem Schulpraktikum angemeldet.

 

Abschließend weise ich darauf hin, dass Schäden jeder Art noch am gleichen Tag im Sekretariat oder bei einem Lehrer zu melden sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

O. Meer

Schulleiter

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Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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