• 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Juist 2016

  • Abitur 2024
  • Klettern auf Borkum
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Proben in Heek
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Kardinaltugenden
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Abi 2023 - Mottotag
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Englandaustausch - Lake District
  • Sonnenaufgang
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Europatag am Dionysianum
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 04.07.2024: Feriengruß der 5c
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Schülerorchester in St. Peter
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Englandaustausch - Lake District
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Inschrift am Frankebau
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD

Ramadanfest: Rechtzeitig Beurlaubung bei der Klassenleitung beantragen!

Im Serviceteil der BASS war bei der Auflistung „Religiöse Feiertage in den Schuljahren 2018-2022“ unter den islamischen Feiertagen bisher u.a. angegeben: „Ramadanfest (Id ul-Fitr/Ramazan Bayrami 05. bis 07.06.2019“. Dies geht zurück auf eine Abstimmung des Ministeriums mit dem Beirat für den islamischen Religionsunterricht.

Nun hat der Beirat mir seine aktualisierte Sicht zur kalendarischen Lage des Ramadans mitgeteilt. Danach ist unter Berücksichtigung der Mondphase als ein entscheidendes Kriterium bei der Festlegung des Ramadanfestes nun das im Vorfeld berechnete Datum zu konkretisieren. Somit findet das Ramadanfest 2019 vom 4. bis 6. Juni 2019 statt.

Ich bitte Sie, Anträge von muslimischen Schülerinnen und Schülern zur Beurlaubung für einen der Feiertage (4., 5. oder 6. Juni 2019) grundsätzlich zu genehmigen (Ausnahme: wichtiger schulischer Grund s.u.). Unberührt bleibt, dass eine Beurlaubung für das mehrtägige Ramadanfest nur für einen Tag ausgesprochen werden kann (RdErl. vom 29.5.2015, BASS 12-52 Nr. 1).

Allerdings fällt das Ramadanfest am 4. Juni 2019 mit dem Nachschreibtermin für schriftliche Prüfungen für die zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2018/2019 im Fach Mathematik zusammen. Der Beurlaubung steht für die Schülerinnen und Schüler, die den Nachschreibtermin wahrnehmen müssen, somit ein wichtiger schulischer Grund entgegen (Nr. 3 des Erlasses). Eine zeitliche Alternative für den Nachschreibtermin konnte auf Grund der bereits lange feststehenden zeitlichen Abläufe bei den ZP 10 und bei den schulischen Planungen nicht mehr gefunden werden, so dass in diesen Fällen eine Beurlaubung für den Zeitraum der Prüfung leider nicht möglich ist.

Bei der Genehmigung des Beurlaubungsantrags ist der Individualanspruch maßgeblich, so dass jeder der drei Feiertage als Tag der Beurlaubung gewünscht werden kann. Eine generelle Festlegung der Beurlaubung auf einen bestimmten der Feiertage durch die Schule wäre nicht zulässig.

Die bisherige kalendarische Angabe der religiösen Feiertage in der elektronischen BASS wurde durch „04. bis 06.06.2019“ ersetzt.

Umgang mit evtl. bereits für den 7. Juni ausgesprochenen Beurlaubungen: Ich bitte Sie, sofern dies überhaupt vorkommt, möglichst die betreffenden Schülerinnen und Schüler anzusprechen und anzubieten, wenn gewünscht, die Beurlaubung für den 4., 5. oder 6. Juni zu gewähren.

Weil der 7. Juni nicht mehr als religiöser Feiertag anzusehen ist, sollte für diesen Tag nicht mehr beurlaubt werden. Ich habe aber keine Einwände, wenn es bei einer bereits erteilten Beurlaubung für den 7. Juni bleibt, wenn sich Familien im Vertrauen auf die Angaben in der Liste der religiösen Feiertage bereits auf den 7. Juni eingestellt haben.

Ich bitte Sie um Verständnis für diese notwendigen Hinweise für Ihre Entscheidungspraxis bei Beurlaubungen von muslimischen Schülerinnen und Schülern.

Freistellung von Lehrkräften:

Für die Freistellung von Lehrkräften aus Anlass religiöser Feste und Feiertage gilt Folgendes: Für religiöse Feiertage und Feste sollten vorrangig Dienstbefreiungen für die Teilnahme am Gottesdienst gewährt werden. An kirchlichen Feiertagen, die von den Kirchen oder Religionsgemeinschaften begangen werden und die keine generellen Feiertage sind, haben Arbeitgeber den Angehörigen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes zu geben, sofern nicht unaufschiebbare oder im allgemeinen Interesse vordringliche Aufgaben zu erledigen sind (§ 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW)). Sollte in Einzelfällen darüber hinaus die Gewährung von Sonderurlaub (ganztägige Freistellung) nach § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW erforderlich sein, kann bei der Bewilligung eine großzügige Handhabung erfolgen. Es sind aber immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Maßgeblich ist u.a. ob Unterrichtsausfall in größerem Umfang vermieden werden kann. Dies ist abhängig von der Situation vor Ort (Stundenplan, Fächerabdeckung, Vertretungsmöglichkeiten).

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

          >>>>>>>>>> Ende der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

          Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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