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  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

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  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
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  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Englandaustausch - Lake District
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • Inschrift am Frankebau
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • Schülerorchester in St. Peter
  • Klassenfahrt nach Juist
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • SV-Fahrt / SV-Seminar

Ramadanfest: Rechtzeitig Beurlaubung bei der Klassenleitung beantragen!

Im Serviceteil der BASS war bei der Auflistung „Religiöse Feiertage in den Schuljahren 2018-2022“ unter den islamischen Feiertagen bisher u.a. angegeben: „Ramadanfest (Id ul-Fitr/Ramazan Bayrami 05. bis 07.06.2019“. Dies geht zurück auf eine Abstimmung des Ministeriums mit dem Beirat für den islamischen Religionsunterricht.

Nun hat der Beirat mir seine aktualisierte Sicht zur kalendarischen Lage des Ramadans mitgeteilt. Danach ist unter Berücksichtigung der Mondphase als ein entscheidendes Kriterium bei der Festlegung des Ramadanfestes nun das im Vorfeld berechnete Datum zu konkretisieren. Somit findet das Ramadanfest 2019 vom 4. bis 6. Juni 2019 statt.

Ich bitte Sie, Anträge von muslimischen Schülerinnen und Schülern zur Beurlaubung für einen der Feiertage (4., 5. oder 6. Juni 2019) grundsätzlich zu genehmigen (Ausnahme: wichtiger schulischer Grund s.u.). Unberührt bleibt, dass eine Beurlaubung für das mehrtägige Ramadanfest nur für einen Tag ausgesprochen werden kann (RdErl. vom 29.5.2015, BASS 12-52 Nr. 1).

Allerdings fällt das Ramadanfest am 4. Juni 2019 mit dem Nachschreibtermin für schriftliche Prüfungen für die zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2018/2019 im Fach Mathematik zusammen. Der Beurlaubung steht für die Schülerinnen und Schüler, die den Nachschreibtermin wahrnehmen müssen, somit ein wichtiger schulischer Grund entgegen (Nr. 3 des Erlasses). Eine zeitliche Alternative für den Nachschreibtermin konnte auf Grund der bereits lange feststehenden zeitlichen Abläufe bei den ZP 10 und bei den schulischen Planungen nicht mehr gefunden werden, so dass in diesen Fällen eine Beurlaubung für den Zeitraum der Prüfung leider nicht möglich ist.

Bei der Genehmigung des Beurlaubungsantrags ist der Individualanspruch maßgeblich, so dass jeder der drei Feiertage als Tag der Beurlaubung gewünscht werden kann. Eine generelle Festlegung der Beurlaubung auf einen bestimmten der Feiertage durch die Schule wäre nicht zulässig.

Die bisherige kalendarische Angabe der religiösen Feiertage in der elektronischen BASS wurde durch „04. bis 06.06.2019“ ersetzt.

Umgang mit evtl. bereits für den 7. Juni ausgesprochenen Beurlaubungen: Ich bitte Sie, sofern dies überhaupt vorkommt, möglichst die betreffenden Schülerinnen und Schüler anzusprechen und anzubieten, wenn gewünscht, die Beurlaubung für den 4., 5. oder 6. Juni zu gewähren.

Weil der 7. Juni nicht mehr als religiöser Feiertag anzusehen ist, sollte für diesen Tag nicht mehr beurlaubt werden. Ich habe aber keine Einwände, wenn es bei einer bereits erteilten Beurlaubung für den 7. Juni bleibt, wenn sich Familien im Vertrauen auf die Angaben in der Liste der religiösen Feiertage bereits auf den 7. Juni eingestellt haben.

Ich bitte Sie um Verständnis für diese notwendigen Hinweise für Ihre Entscheidungspraxis bei Beurlaubungen von muslimischen Schülerinnen und Schülern.

Freistellung von Lehrkräften:

Für die Freistellung von Lehrkräften aus Anlass religiöser Feste und Feiertage gilt Folgendes: Für religiöse Feiertage und Feste sollten vorrangig Dienstbefreiungen für die Teilnahme am Gottesdienst gewährt werden. An kirchlichen Feiertagen, die von den Kirchen oder Religionsgemeinschaften begangen werden und die keine generellen Feiertage sind, haben Arbeitgeber den Angehörigen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes zu geben, sofern nicht unaufschiebbare oder im allgemeinen Interesse vordringliche Aufgaben zu erledigen sind (§ 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW)). Sollte in Einzelfällen darüber hinaus die Gewährung von Sonderurlaub (ganztägige Freistellung) nach § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW erforderlich sein, kann bei der Bewilligung eine großzügige Handhabung erfolgen. Es sind aber immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Maßgeblich ist u.a. ob Unterrichtsausfall in größerem Umfang vermieden werden kann. Dies ist abhängig von der Situation vor Ort (Stundenplan, Fächerabdeckung, Vertretungsmöglichkeiten).

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

          >>>>>>>>>> Ende der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

          Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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