• 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Europatag am Dionysianum
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Abitur 2024
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • 2020 Sonnenaufgang
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Kardinaltugenden
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Proben in Heek
  • Klettern auf Borkum
  • Juist 2016

  • Englandaustausch - Lake District
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • SoR - Gedenken an Hanau
  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2022.05: Europatag am Dionysianum
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2024-01 Probenwochenende in Heek an der Landesmusikakademie
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2025.01 Musische Tage in Heek an der Landesmusikakademie: Oberstufenorchester und -chor
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • 2024.11 SV-Seminar auf Norderney
  • 2024.07: Feriengruß der 5c
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 1874 am 7. September: Zweihundertfünfundzwanzigjahrfeier vor dem Gymnasium (heute Altes Rathaus, Borneplatz)
  • 2022.08: 75 Jahre NRW
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Inschrift am Frankebau
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 2007: Die vier Kardinaltugenden (Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2025: SV lädt die 5er ein!
  • Abiturientia 2025 - Letzter regulärer Schultag 11.03.25
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage

Masern: Impfpflicht / Nachweis muss bis 31.07.2021 erbracht werden

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 14. November 2019 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 gebilligt wurde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Wie wird der Nachweis erbracht?

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.

Entsprechendes gilt für Personal (Lehrkräfte, Verwaltung usf.) in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.

Weiterhin viel Aufklärungsarbeit

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte.

Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens, der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen [mehr].

Am Dionysianum werden wir zu September 2020 erstmalig alle Eltern und Lehrkräfte (Kopie / Vorlage der Impfbescheinigung usf.) abfragen, so dass die Organisation der Abfrage nicht zu aufwendig wird. Dies werden wir dann zu Februar 2021 und dann zu Juli 2021 wiederholen.

LINK: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo