• Juist 2016

  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Europatag am Dionysianum
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Proben in Heek
  • Englandaustausch - Lake District
  • Klettern auf Borkum
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Abitur 2025
  • Abi 2023 - Mottotag
  • 2020 Sonnenaufgang
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Kardinaltugenden
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2025.01 Musische Tage in Heek an der Landesmusikakademie: Oberstufenorchester und -chor
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2025: SV lädt die 5er ein!
  • 2022.05: Europatag am Dionysianum
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2024.01 Probenwochenende in Heek an der Landesmusikakademie
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • Inschrift am Frankebau
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2022.08: 75 Jahre NRW
  • 1874 am 7. September: Zweihundertfünfundzwanzigjahrfeier vor dem Gymnasium (heute Altes Rathaus, Borneplatz)
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2025: Abiturentlassung (03.07.2025)
  • Abiturientia 2025 - Letzter regulärer Schultag 11.03.25
  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle
  • 2024.11 SV-Seminar auf Norderney
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2024.07: Feriengruß der 5c
  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • 2007: Die vier Kardinaltugenden (Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD

Masern: Impfpflicht / Nachweis muss bis 31.07.2021 erbracht werden

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 14. November 2019 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 gebilligt wurde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Wie wird der Nachweis erbracht?

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.

Entsprechendes gilt für Personal (Lehrkräfte, Verwaltung usf.) in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.

Weiterhin viel Aufklärungsarbeit

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte.

Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens, der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen [mehr].

Am Dionysianum werden wir zu September 2020 erstmalig alle Eltern und Lehrkräfte (Kopie / Vorlage der Impfbescheinigung usf.) abfragen, so dass die Organisation der Abfrage nicht zu aufwendig wird. Dies werden wir dann zu Februar 2021 und dann zu Juli 2021 wiederholen.

LINK: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Gymnasium Dionysianum Rheine
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48431 Rheine

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