Hygieneplan - Information über Vorgaben für das Dionysianum
Liebe Schulgemeinde,
am heutigen Montag fand die vorgeschrieben Begehung des Schulgebäudes mit städtischen Vertretern statt, um schulspezifische Regelungen zur Einhaltung des Infektionsschutzes zu treffen.
Wir können alle Vorgaben der Stadt, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt sind, umsetzten.
Auch wurden mit Blick auf die Coronaschutzverordnung, die Vorgaben des Ministeriums und die Empfehlung des B-A-D, der für die Arbeitssicherheit der Lehrkräfte in NRW zuständig ist, folgende Beschlüsse in Absprache mit unserem städt. Träger gefasst, die zumindest bis zum 03. Mai 2020 gelten:
Zugang zum Gebäude
Der Zugang ist ausschließlich SuS (aktuell der Q2) und Lehrkräften gestattet. Eltern haben keinen Zugang. Der zu nutzende Ein- und Ausgang im Forum (Zugang über den alten Schulhof) wird entsprechend markiert und ausgestattet.
Sekretariat
Persönliche Vorsprache von SuS, Eltern oder Lehrkräften sind derzeit nicht möglich. Absprachen sollen möglichst ausschließlich über die Schulleitung erfolgen.
Das Sekretariat ist ausschließlich telefonisch, per Post oder per E-Mail erreichbar. Entsprechende Hinweisschilder stellt die Schulverwaltung den Sekretariaten zur Verfügung.
Elterngespräche
Elterngespräche sollten möglichst telefonisch geführt werden. Auf persönliche Vorsprachen sollte so weit wie möglich verzichtet werden.
Abholung von Unterlagen durch S'uS der Sekundarstufe 1
Die Coronabetreuungsverordnung vom 20.04.2020 sieht bis zum 03.05.2020 weiterhin ausdrücklich eine Schließung der Schulen und ein generelles Betretungsverbot der Schulen vor. Davon ausgenommen sind nur die SuS der Abschlussklassen zur Prüfungsvorbereitung sowie die Lehrkräfte. Insofern erteilt der Schulträger keine Zustimmung, SuS Zugang zum Gebäude zur Abholung ihrer Materialien zu geben. "Wir sehen jedoch die Problematik und prüfen aktuell "Verteiloptionen". (O-Stadt Rheine)
Gesundheitszustand
In der jetzigen Zeit der Corona-Pandemie ist ein achtsamer Umgang mit Krankheitsanzeichen wichtig. Nur symptomfreie Kinder und Jugendliche sollten in die Schule gehen. SuS mit Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen sollten vor Rückkehr in die Schule eine Abklärung mit dem Arzt vornehmen.
Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung erfolgt nach dem Rahmenhygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Der Schulträger stellt in Abstimmung mit den Reinigungsfirmen die Durchführbarkeit der Maßnahmen sicher (Personal, Reinigungsmittel etc.).
Sanitäranlagen
Die Schulhausmeister/-innen wurden angewiesen, die hinreichende Ausstattung der Sanitär-anlagen mit Abfallbehältern, Seife/Seifenspendern und Papierhandtücher zu überprüfen. Darüber hinaus sind die Hausmeister/-innen gehalten, bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs zweimal täglich den Bestand in den Sanitärräumen zu überprüfen und ggf. nachzufüllen.
Mund-Nasen-Masken
Das Tragen von Mund-Nasen-Masken (sog. Community-Masken) schützt nicht den Träger, sondern andere. Das Tragen solcher Masken wird in das Benehmen jedes einzelnen gestellt. Eine Bereitstellung von Schutzmasken durch den Schulträger erfolgt derzeit nicht. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Masken zumindest aktuell mehr als eingeschränkt. Regelungen des Landes bzw. der Bezirksregierung dazu bleiben abzuwarten.
Stand: 22.04.2020: In NRW wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und in Geschäften ab Montag, 27.04.2020, Pflicht. Wir empfehlen den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, sich im ÖPNV und auch darüber hinaus im Schulbetrieb freiwillig mit einem entsprechenden Schutz auszustatten. Eine Bereitstellung von Schutzmasken durch den Schulträger erfolgt derzeit nicht. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Masken zumindest aktuell mehr als eingeschränkt. Regelungen des Landes bzw. der Bezirksregierung dazu bleiben abzuwarten.
Nutzung von Klassenräumen, Materialien im Klassenraum
Eine Nutzung von Klassenräumen ist auf eine maximale Schülerzahl begrenzt, die einen Abstand von 1,5 m ermöglicht. Ein Musterplan zur Einrichtung eines Klassenraumes stellt der Schulträger zur Verfügung, ebenso entsprechende Schilder „Dieser Platz bleibt frei“.
Zur Vermeidung unnötiger gemeinsamer Kontaktflächen ist eine Nutzung der Tafeln/elektronischen Tafeln im Klassenraum möglichst auf die Lehrkraft zu beschränken. Es gilt, so wenig Material und Gegenstände gemeinsam zu benutzen. Die SuS sollen möglichst ausschließlich mit eigenen Materialien arbeiten. Die Nutzung der Schul-Tablets ist vorrübergehend nicht gestattet, bis eine adäquate Reinigung sichergestellt werden kann.
Hinweisschilder zur Hygiene/Hust- und Niesetikette sowie zum richtigen Händewaschen stellt der Schulträger zum Aushang zur Verfügung.
Nutzung von Fachräumen
Ein Unterricht in Fachräumen findet derzeit nicht statt. Die Fachräume sind geschlossen.
Nutzung von Selbstlernzentren, Bibliotheken
Die SuS sollten in der jetzigen Phase so wenig wie möglich Lernaufgaben in Eigenverantwortung erhalten. Selbstlernzentren und Bibliotheken sollen daher geschlossenen bleiben.
Nutzung von Sporthallen, Bädern
Aus Gründen des Infektionsschutzes findet derzeit kein Sport- und Schwimmunterricht statt. Die Sporthallen, Sportanlagen und Bäder bleiben weiterhin gesperrt.
Nutzung der Mensa/Catering, Nutzung der Aula
Da bis zum 4. Mai 2020 nur ein gewisser Teil der Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurückkehrt, findet keine Mensaverpflegung statt. Die Mensabereiche bleiben geschlossen. Die Aula bleibt geschlossen. Sofern für Prüfungen eine Nutzung von Mensa und Aula unbedingt notwendig ist, ist zuvor eine Absprache mit dem Schulträger zu treffen.
Nutzung des Schulhofes
Der Schulhof kann für eine Frischluftpause genutzt werden. Eventuelle Spiel- und Sportgeräte bleiben gesperrt. Die Pausen sollen möglichst zeitversetzt in den Lerngruppen unter Wahrung der Abstandsgebote stattfinden. Die SuS sind durch die Lehrkräfte hinsichtlich des Pausenverhaltens entsprechend zu sensibilisieren.
Hausmeister/-in
Die/der Hausmeister/-in ist aktuell schwerpunktmäßig für die Überwachung der Reinigung zuständig.
Schulweg, Schulbusverkehr
In Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine wird bis zum 03.05.2020 folgende Regelung getroffen:
Der StadtBus in Rheine stellt das komplette Beförderungsangebot der C-Linien weiterhin ungekürzt zur Verfügung. Dieses Angebot reicht in den kommenden 2 Wochen (KW 17 + 18) auch für den einsetzenden (im Vergleich noch geringen) Schülerverkehr aus.
Die Abiturienten benötigen kein neues Schülerticket zur Nutzung der Stadt- und Schülerbusse. Das abgelaufene SchulwegMonatsTicket gilt bis zu den Abiturprüfungen und ist bei der Beförderung im StadtBus mitzuführen.
Achtung: Diese Vereinbarung/ Zusage gilt nicht in Bussen anderer Verkehrsunternehmen (RVM, Westfalenbus, Husmann, Veelkergruppe, … ) in Rheine. Hierzu führt der Schulträger noch eine Klärung herbei.
Die Verantwortung für die Nutzung des Schulbusverkehrs tragen die Eltern für ihre Kinder. Generell sollte derzeit Vorrang haben, den Schulweg zu Fuß oder per Fahrrad zurückzulegen.
Notbetreuung Klassen 1-6
Die Notbetreuung für die Klassen 1-6 wird fortgesetzt.
Prüfungsräume
Auch für die schriftlichen Abiturprüfungen gibt es Handlungsempfehlungen, die wir natürlich umsetzten.
Bleiben Sie gesund!
Oliver Meer, SL
Stand: 20.04.2020
LINK: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html unter HYGIENEMAßNAHMEN