Q2: Gefährdungen und freiwillige Teilnahme an der Abiturvorbereitung ab dem 23.04.20 und Teilnahme an den verpflichtenden Prüfungen
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die neueste Schulmail vom 18.04.2020 (mehr) hat weitere Klärungen gebracht:
"II. Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern - gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
[...] Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).
Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen." (=> arztliche Bestätigung)
WICHTIG!! Um die die versäumten Vorabiturklausuren am Donnerstag und dann die Prüfungen zu planen, ist es notwendig, dass Sie mir schriftlich, unterschrieben Ihre Gefährdung mitteilen (als Fax, Scan, Post), da ich dies zu den Abiturakten nehmen muss. Ich benötige KEINE Diagnose, nur eine ärztlich Bestätigung (im Zweifel bis zum 03. Mai nachgereicht), dass Sie persönlich zu einer Risikogruppe gehören.
Für Lehrkräfte ist dies (neben Alter 60+, Schwerbehinderung und Schwangerschaft) wie folgt definiert worden. Lassen Sie sich bitte ärztlich beraten!
"III. Vorerkrankungen
Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht - unabhängig vom Lebensalter - grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):
· Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
· Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
· Chronische Lebererkrankungen
· Nierenerkrankungen
· Onkologische Erkrankungen
· Diabetis mellitus
· Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist - unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) - zulässig.
Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben."
Bitte sprechen Sie die Stufenleitung, die Koordination (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) Herrn Havers oder Frau Eleveld oder die Schulleitung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bei Sorgen, Ängst oder Fragen an. Wir finden eine Lösung!
Das Land verweist hier auf verschiedene Angebote:
"V. Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler
Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (COVID-19), die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem Fall ernst genommen werden. Für die Betroffenen ist es hilfreich, möglichst umfassend und transparent über die vor Ort geltenden Sachverhalte und die durchgeführten Hygienemaßnahmen informiert zu werden. Verunsicherte Menschen benötigen klare Information: Was kann ich selbst tun, wie geht es weiter, auf welche Unterstützungsangebote kann ich zurückgreifen?
Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Schulpsychologische-Dienste/index.html
Mehr Informationen zum Thema "Umgang mit Ängsten" haben wir auch auf unserer Informationsseite "Schule und Corona" zusammengestellt:
http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/aengste/index.html
Auf dieser Informationsseite gibt es darüber hinaus auch weitere Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler zu Themen wie Gestaltung des ersten Unterrichtstages, Umgang mit heterogenen Lernausgangslagen, Eltern- und Schülerfragen, sowie ein Spezial "Sicher durchs Abitur"."
Über den Hygieneplan kann ich wohl am Montagabend berichten.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Oliver Meer