5 - Q1: Schulpflicht und Risikogruppen ab 11. Mai
Liebe Eltern,
ich rechne mit der Aufnahme des Präsenzunterrichts in Teilgruppen der 5 bis zu Q1 ab dem 11. Mai. Das Distanzlernen und –lehren müsste dann natürlich in reduziertem Umfang weitergeführt werden.
Die Vorgaben und Modalitäten werden aber erst am 06. Mai in der großen Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin festgelegt. Am folgenden Tag können wir dann mit genaueren Vorgaben für das Land NRW rechnen. Diese allgemeinen Vorgaben müssen dann den räumlichen und personalen Bedingungen der einzelnen Schulen angepasst werden und den Hygieneplan genau beachten. Ohne dies wird kein Schulstart möglich sein! Dies erfordert viel Planungsleistung zwischen dem 07. und 10. Mai, vor allem, da am 12. Mai das Zentralabitur mit seinen Raum- und Aufsichtsbedarfen beginnt.
Der Start wird daher nach meiner Einschätzung in den ersten Tagen nach dem 11. Mai nur die Q1 betreffen. Für alle anderen Klassen und Stufen wird ein Zeitplan bis zu den Sommerferien entworfen, den wir über die Klassen- und Stufenleitungen sowie über die Homepage verteilen werden.
Man muss ähnlich der Realschulen etc. von einer Schulpflicht ausgehen. Die Schulmail vom 18.04. stellt hierzu fest:
„Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz). […]
Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):
- Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
- Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
- Chronische Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Diabetis mellitus
- Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)“
D.h. eine Befreiung vom Präsenzunterricht durch die Schulleitung ist nur auf schriftlichen Antrag mit dem Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler zu einer Risikogruppe gehöre, möglich.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass eine Befreiung ähnlich der aktuellen Regelung auch möglich ist, falls das Kind mit Personen in einem Haushalt zusammenlebt, die zu einer Risikogruppe gehören. Auch hier ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Bitte lassen Sie sich bei Unsicherheit ärztlich beraten.
Da wir mit vielen Anträgen rechnen, gehen Sie bitte bis zur Rückmeldung davon aus, dass der Antrag genehmigt wurde. Teilen Sie auch per Mail der Stufen- oder Klassenleitung mit, dass Sie solch einen Antrag stellen. Sie sollten innerhalb einer Woche vom Dionysianum Antwort erhalten. Fragen Sie sonst bitte per Mail nach.
Da mit Einschränkungen im Präsenzunterricht sicherlich bis in das nächste Schuljahr gerechnet werden muss, hat die Stadt Rheine am 30.04.20 mitgeteilt, mit dem IT-Verbund kommunale Anwendergemeinschaft West eine datenschutzkonforme Installation des Videokonferenzsystems Big Blue Button zur Verfügung zu stellen, das dann alle neben ILIAS zu verwenden haben.
Auch würde an einer Möglichkeit gearbeitet, ihnen endlich die in den Klassenräumen verbliebenen Bücher zukommen zu lassen. Aktuell gilt weiterhin in Schulen das Betretungverbot für Eltern.
Bleiben Sie gesund!
Oliver Meer