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  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
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  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
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  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)

Anlaufen des Präsenzunterrichts Q1, später EF und SI

Liebe Schulgemeinde,

eben erreichte mich unten stehende Dienstmail (07.05.20).

Q1: Die Q1 startet diesen Montag, 11.05. Wie die Kurse aufgeteilt werden, wird gerade erarbeitet. Die Klausuren beginnen am 18.05.

EF: Die EF startet am Dienstag, 26.05. Es werden sofort Klausuren einsetzen müssen, da die 11 Schienen, die nachschreiben müssen, 11 Tage benötigen.

SI: Ein Plan, zu welchen Tagen ab dem 26.05. Stufen zurückkehren, wird gerade erarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Meer

 

Dienstmail 07.05.20):

Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen

Ebenso wie mit den Grundschulverbänden wurden in der vergangenen Woche auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvereinigungen und Gewerkschaften für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen geführt. Dabei ging es um gemeinsame Grundsätze, Prioritäten und die Machbarkeit von Szenarien für die schrittweise Ausweitung eines Präsenzunterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen.

Grundlage dieser Gespräche war unter anderem das von der Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossene „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“, wonach in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können soll. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.

  • Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule. Entsprechendes gilt für die Studierenden der Abendrealschulen. 
  • Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 in die Schule. Sollten zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich. In den Weiterbildungskollegs kommen die Studierenden des fünften Semesters hinzu, die im Herbst ihre Abiturprüfungen ablegen, ggfs. auch die des vierten Semesters. 
  • Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.

Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen führen. Dass dafür an den Schulen unterschiedlich viele Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist uns allen bewusst. Ähnliches gilt für die Raumsituation.

Auch unter Berücksichtigung der oben genannten Verbändegespräche gelten für eine Ausweitung des Unterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien folgende Vorgaben:

  • Vorrang hat die Durchführung von Abiturprüfungen sowie der schriftlichen Prüfungsarbeiten, die anstelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. 
  • Für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase, die im kommenden Schuljahr das Abitur anstreben, soll sichergestellt werden, dass – soweit erforderlich – eine Klausur in diesem Schulhalbjahr geschrieben wird, um so zu einer angemessenen Leistungsbeurteilung kommen zu können. 
  • Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte. 
  • Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren. 
  • Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben. Gleichwohl finden am Freitag, 22. Mai 2020 die Abiturprüfungen im Fach Mathematik statt.  
  • Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet. Dies gilt nicht für die Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss erwerben wollen. 
  • Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten. 
  • Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B. unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen). 
  • Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt. 
  • Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt. 
  • Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht. 
  • Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. Hinweise zur Erstellung dieser Prüfungsarbeiten finden Sie im Anhang dieser SchulMail. 
  • Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.

(c) msb2005_0701  Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (20. Mail): https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/index.html

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