• Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Englandaustausch - Lake District
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Proben in Heek
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Abitur 2023
  • Sonnenaufgang
  • Klettern auf Borkum
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Europatag am Dionysianum
  • Juist 2016

  • NRW-Tag am Dionysianum
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • Kardinaltugenden
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Inschrift am Frankebau
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • Klassenfahrt nach Juist
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • SV-Fahrt / SV-Seminar

WICHTIG! 5 - Q1: Versetzungsvorgaben (9) / Mittlererschulabschluss (EF)

Liebe Eltern und Schülerinnen und Schüler,

nach den ersten Ankündigungen vor den Osterferien ("Alle werden versetzt.") wurde nun am 01. Mai die "Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG" verabschiedet. Nun ist auch genau klar, wie diese auszulegen ist und ich habe die Lehrkräfte dazu informiert.

Verkürzt gesagt, gilt nun nach der der Verabschiedung folgendes:

Stufe 5 - 8: Alle werden unabhängig von den Leistungen versetzt.

In der Stufe 9 gelten nun die üblichen Bestimmungen, da damit die "Berechtigung zum Besuch der Oberstufe" verknüpft ist. Jedoch können nun nach §44f mehrere Nachprüfungen am Ende der Sommerferien abgelegt werden. 

Die Stufe EF geht in die Q1 über. ABER: Den Mittleren Schulabschluss (MSA) erwirbt man mit den Noten der EF.2 bzw. Q1.1. Falls man nach der EF das Dionysianum z.B. zum BK verlässt (dies ist möglich, da man die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe mit der Versetzung nach Stufe 9 vor einem Jahr erhalten) und mit den Noten der EF.2 nicht den MSA erreicht, so kann man gemäß §44f am Ende der Sommerferien Nachprüfungen in mehreren Fächern ablegen.

In der Stufe Q1 können die Noten in der Regel (auch mit Blick auf das Distanz- und Präsenzlernen nach Ostern) erteilt werden.

§ 44c
Übergang in die nächsthöhere Klasse, Versetzung, Wiederholung, Rücktritt
(1) Abweichend von den Vorschriften dieser Verordnung werden alle Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Klasse 7 bis 9 versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind.
(2) Die Klassenkonferenz soll den Verbleib in der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer unterrichtet und berät die Eltern über diese Empfehlung.
(3) Am Ende der Klasse 9 erfolgt nach den Vorgaben dieser Verordnung eine Versetzung (Meer: also gemäß der regulären Vorgaben) in die Klasse 10, im Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.

§ 44e
Leistungsbewertung SI
(1) Abweichend von § 22 Absatz 2 beruhen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr.
(2) Für Leistungsbewertungen in den Fällen des § 44c Absatz 3 und 4 und des § 44d gilt, 1. dass den Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung zu geben ist und die Schülerinnen und Schüler entsprechend zu beraten sind, und 2. dass für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen ist.

§ 44f
Nachprüfung und Verbesserungsprüfung
(1) Abweichend von § 23 Absatz 1 und § 44 erfolgt eine Zulassung zur Nachprüfung in den Fällen des § 44c Absatz 3 und des § 44d Absatz 3 auch dann, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen. 

§ 46 SII
Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen
(1) Von dem Grundsatz zur gleichwertigen Bildung der Kursabschlussnote aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gemäß § 13 Absatz 1 kann zugunsten der Schülerin oder des Schülers abgewichen werden.
(2) Abweichend von § 14 Absatz 1 und 2 kann in der Einführungsphase auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase in den zwei Leistungskursfächern und in den von der Schülerin oder dem Schüler gewählten schriftlichen Grundkursfächern die Anzahl der zu schreibenden Klausuren auf jeweils eine und die Klausurdauer verringert werden, wenn dies aufgrund von Zeiten des Ruhens des Unterrichts organisatorisch erforderlich ist.
(3) Die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten und Umstände im Einzelfall, ob Leistungsnachweise, die Schülerinnen und Schülern aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht haben, nachzuholen sind.
(4) Für Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller  Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase.
(5) Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Fortschreibung der Kursabschlussnoten (Absatz 4) im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase in einem oder mehreren belegten Leistungs- oder Grundkursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht haben, erhalten in analoger Anwendung von § 10 die Möglichkeit zur Nachprüfung in diesen Fächern. Eine Zulassung zur Nachprüfung erfolgt abweichend von § 10 Absatz 1 auch, wenn die Verbesserung einer Minderleistung in mehr als einem Fach erforderlich ist. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. 
Die Prüfungsaufgaben sind dem Unterricht des ersten Halbjahres zu entnehmen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich in Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen wurden.

§ 47
Einführungsphase, Versetzung in die Qualifikationsphase
(1) Die landeseinheitlich zentral gestellte Klausur gemäß § 14 Absatz 1 entfällt.
(2) Abweichend von § 9 gehen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Einführungsphase besuchen, ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Der Erwerb und die Zuerkennung von Abschlüssen am Ende der Einführungsphase richtet sich nach § 40 Absatz 2 und 3.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Meer

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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