• Abitur 2024
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Klettern auf Borkum
  • Englandaustausch - Lake District
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Proben in Heek
  • Sonnenaufgang
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Kardinaltugenden
  • Juist 2016

  • SoR - Gedenken an Hanau
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Abi 2023 - Mottotag
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Europatag am Dionysianum
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • Schülerorchester in St. Peter
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 04.07.2024: Feriengruß der 5c
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • Inschrift am Frankebau
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium

Reisen + Risikiogebiete + Quarantäne: Reisen von Schülerinnen und Schülern

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler (s.u.), Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.

Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus .

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. 

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

[…]

 

Tags: Soziale Tat, soziales Handeln, Engagement und soziales Lernen am Dionysianum: Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage, SaM Schüler als Multiplikatoren, Gedenken und Erinnern

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo