• Orchester Gymnasium Dionysianum
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Klettern auf Borkum
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Kardinaltugenden
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • SoR - Gedenken an Hanau
  • 2020 Sonnenaufgang
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Abitur 2024
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Englandaustausch - Lake District
  • Proben in Heek
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Europatag am Dionysianum
  • Juist 2016

  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • 2024.07: Feriengruß der 5c
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • 2025.01 Musische Tage in Heek an der Landesmusikakademie: Oberstufenorchester und -chor
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2024.11 SV-Seminar auf Norderney
  • 2022.08: 75 Jahre NRW
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle
  • 1874 am 7. September: Zweihundertfünfundzwanzigjahrfeier vor dem Gymnasium (heute Altes Rathaus, Borneplatz)
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2007: Die vier Kardinaltugenden (Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2025: SV lädt die 5er ein!
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Abiturientia 2025 - Letzter regulärer Schultag 11.03.25
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2024-01 Probenwochenende in Heek an der Landesmusikakademie
  • Inschrift am Frankebau
  • 2022.05: Europatag am Dionysianum
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek

Reisen + Risikiogebiete + Quarantäne: Reisen von Schülerinnen und Schülern

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler (s.u.), Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.

Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus .

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. 

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

[…]

 

Tags: Soziale Tat, soziales Handeln, Engagement und soziales Lernen am Dionysianum: Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage, SaM Schüler als Multiplikatoren, Gedenken und Erinnern

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo