30.11.2020 UPDATE: Unterricht unter Coronabedingungen
Liebe Eltern,
anbei die neuen Vorgaben zum Unterricht unter Coronabedingungen.
Insgesamt ändert sich durch die letzten Beschlüsse der Ministerpräsidentenrunde wenig in NRW.
Neu ist die Aussage zu Wanderfahrten: "Alle bis zum 31. März 2021 angesetzten Schulfahrten sind abzusagen; neue Schulfahrten für den genannten Zeitraum dürfen nicht genehmigt werden." Ich hoffe aber, dass nach Ostern wieder Fahrten stattfinden dürfen!
Etwas widersprüchlich ist "Schulveranstaltungen unter Beteiligung von Personen, die weder Schülerinnen und Schüler noch an der Schule pädagogisch oder sonst tätig sind, sind laut CoronaSchVO vorerst bis zum 20. Dezember 2020 untersagt. Es ist damit zu rechnen, dass diese Regelungen unverändert bis zum Beginn der Weihnachtsferien verlängert werden." Damit sind am GY z.B. Tage der Offenen Tür, Info.abende für Eltern der Klasse 4 oder auch Elternsprechtage gemeint. Hier bin ich mir nun nicht sicher, ob bzgl. der etwaigen Verlängerung nicht die Osterferien gemeint sind. Ich hoffe aber, dass bis zum 2. Halbjahr Klarheit herrscht.
Ich wünsche uns allen, dass wir die Zeit bis zu den Weihnachtstagen gesund überstehen und uns alle dann im neuen Jahr wiedersehen.
Schöne Adventstage und bleiben Sie gesund!
Oliver Meer
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch, den 25. November 2020, weitere Beschlüsse zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie gefasst. Wie mit der letzten SchulMail bereits angekündigt, möchte ich Sie heute über diese Beschlüsse, soweit sie Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, kurz informieren. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir zur Unterstützung Ihrer Arbeit alle geltenden Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten aktualisiert und in einer komprimierten und konsolidierten Fassung erneut und unter Berücksichtigung der Beschlüsse vom vergangenen Mittwoch zusammengestellt haben. Sie finden diese Information ab sofort auf dem Schulportal NRW unter folgendem Link unter Downloads:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Dabei weise ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dort hinterlegten Punkten fast ausschließlich um die Aufbereitung bereits bekannter und praktizierter Verfahren und Regelungen handelt.
Zum Schulbetrieb haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut bekräftigt, dass die Aufrechthaltung eines Präsenzbetriebs an unseren Schulen „höchste Bedeutung“ hat. Die Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Lehrkräfte und sie brauchen deren Ansprache als Lern- und Lebensbegleiter. Die beschlossenen Maßnahmen sind auf dieses Ziel ausgerichtet. Danach bleibt der Präsenzunterricht die erste Wahl. Unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen sind darauf auf der Grundlage bereits bestehender Vorgaben und Unterstützungsmaßnahmen und dank Ihres Engagements vor Ort gut vorbereitet.
Wir können feststellen, dass in Nordrhein-Westfalen die Mehrzahl der in der letzten Woche am Mittwoch gefassten Beschlüsse bereits umgesetzt ist. Wir haben aufgrund der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) schon seit Wochen eine allgemeine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen und eine eingeschränkte Maskenpflicht in der Primarstufe. Wir haben einen vorgezogenen Beginn der Weihnachtsferien, da die beiden Werktage nach dem 4. Adventssonntag unterrichtsfrei sind (vgl. SchulMail vom 23. November 2020). Und wir haben die Möglichkeit eines entzerrten Unterrichtsbeginns in den Morgenstunden; der verfügbare Korridor wird jetzt um jeweils 30 Minuten erweitert auf die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr. In der Regel eignet sich ein früherer Unterrichtsbeginn für ältere Schülerinnen und Schüler und vor allem im Bereich der Beruflichen Bildung.
Auch hinsichtlich des sogenannten Wechsel- oder Hybridunterrichts, der im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs aufgeführt ist, ergeben sich für die Schulen in Nordrhein-Westfalen keine unmittelbaren Veränderungen. Wenn das Pandemiegeschehen an einer konkreten Schule dazu führt, dass Präsenzunterricht nicht mehr in ausreichendem Maß erteilt werden kann, richtet die Schulleitung Distanzunterricht ein. Dabei kommen – mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge – vorrangig ältere Schülerinnen und Schüler in Betracht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Distanzlern-Verordnung. Modelle eines stadt- oder kreisweiten Wechselunterrichts, unabhängig vom Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule, sind damit nicht vereinbar und auch nicht erforderlich. Sie kommen nur schulspezifisch in Betracht.
Nach dem Beschluss vom vergangenen Mittwoch sollen vermehrt Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen. Über die hierzu erforderlichen Entscheidungs- und Handlungskriterien werde ich Sie nach Abstimmung mit dem dafür zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales schnellstmöglich und gesondert informieren.
Hoffen wir, dass es mit all unseren Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen gelingt, die Pandemie nachhaltig einzudämmen und so die Gesundheitsversorgung weiterhin stabil und funktionsfähig zu halten. Uns allen wird dabei, beruflich wie privat, viel abverlangt. Ein wichtiges und ermunterndes Signal ist aktuell die hoffentlich baldige Verfügbarkeit eines Impfstoffes. Die Arbeiten an einer bundesweiten Impfstrategie und entsprechende Vorbereitungen zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen laufen auf Hochtouren. Selbstverständlich werden wir Sie auch darüber rechtzeitig und umfassend informieren.
Herzliche Grüße und ganz vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr großes Engagement.
Ihr
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<