Findet Schule auch bei Eisglätte, Blitzeis, Orkan, Sintflut oder Schneesturm statt?
Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei extremen Witterungsverhältnissen - also zum Beispiel bei Eisglätte, starkem Schneefall, Sintflut oder Orkan - entscheiden die Eltern, ob der Schulweg für ihre minderjährigen Kinder zumutbar ist. [Diese Elternentscheidung ist unabhängig von Empfehlungen oder Anordnungen der Stadt Rheine, des Kreises Steinfurt / Emsland oder der Bezirksregierung Münster bzw. von der Entscheidung, den Schülertransportverkehr oder den öffentlichen Nahverkehr einzustellen. Me]
Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst.
Wichtig ist allein, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. (Me)
Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr minderjähriges Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per WebUntis (oder Telefon) noch am selben Morgen, informiert werden.
Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. [SII: Bei Kooperationskursen muss selbstständig die Koop.-schule informiert werden!]
Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen.
Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibetermin an.
Rechtslage:
https://www.schulministerium.nrw/schulausfall