![Die SV auf Norderney Nov 2017](/images/slideshow/2017-11-18-SV-auf-Norderney.jpg)
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MV 06.10.2022 Corona-Regeln
MV 06.10.2022 Die 07b mit "Beste Klasse Deutschlands" im Fernsehen
MV 01.10.2022 Schüleraustausch mit Portugal
MV 17.09.2022 Präventionstag am Dionysianum
MV 17.09.2022 MINT: Mathematik-Olympiade startet wieder
MV 17.09.2022 Farbenfest: Abi 1982 trifft sich
MV 17.09.2022 Farbenfest: Abi 1962
MV 09.09.2022 Vortrag zur Rohstoffversorgung der BRD
MV 09.09.2022 VAD - Storm folgt auf Terhechte: Großer Dank!
MV 09.09.2022 Tag des offenen Denkmals im Dionysianum
Austausch u. INTERNATIONALES für Schulen in NRW
Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt individuelle Schüleraustauschprogramme auf Gegenseitigkeit mit Frankreich (Brigitte-Sauzay-Programm und VOLTAIRE-Programm), Québec, Neuseeland, Australien und der Schweiz.
Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen und Schulformen können sich für die Teilnahme an den Programmen bewerben.
Besonders gute Vermittlungschancen bestehen im Rahmen des internationalen Austauschs mit Frankreich (VOLTAIRE-Programm und Brigitte-Sauzay-Programm) und der Schweiz.
=> https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/internationaler-austausch
Bitte lassen Sie sich durch uns beraten, da es verschiedene Fallstricke (Hinweis: Ein Austausch in der Stufe 10 oder EF ist in der Regel unproblematisch!) gibt, wie man an folgender Information der Bezirksregierung sieht:
APO-SI: § 21 Allgemeine Versetzungsbestimmungen, Vorversetzung, Profilklassen, Wiederholung, Rücktritt, Auslandsaufenthalt“
b) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
„Ist mit der Versetzung der Erwerb des Ersten Schulabschlusses verbunden, wird dieser von den vorversetzten Schülerinnen und Schülern mit dem erfolgreichen Durchlaufen des folgenden Schulhalbjahres erworben. Für die Vorversetzung in die gymnasiale Oberstufe gelten die Regelungen der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe.“
c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
„(5) Während der Sekundarstufe I können Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt gemäß § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes beurlaubt werden. Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn grundsätzlich in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. Abweichend davon kann die Schullaufbahn in der nächsthöheren Jahrgangsstufe fortgesetzt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler vorversetzt wurde."
WICHTIG: Der Antrag auf Vorversetzung ist zum Ende des Halbjahrs VOR den Zeugniskonferenzen an die Klassenleitung zu stelle.
Sehr gute Erfahrungen haben wir als aufnehmende Schule mit "Youth for understanding" (YFO: https://www.yfu.de/ ) gemacht.
MV 19.04.2023
MV 26.04.2019