Arbeitskampf im öffentlichen Dienst der Länder: Auswirkungen auf den Schulbetrieb
Liebe Schulgemeinde,
wie Sie aus den Medien wissen, laufen aktuell die Tarifverhandlungen der Einkommensrunde 2019 für die Angestellten des Landes NRW.
Auch Lehrkräfte gehören dazu, so sie keine Beamten sind.
Am Dionysianum stellen die angestellten Lehrkräfte 15% des Kollegiums bzw. unterrichten 18% aller zu erteilenden Stunden.
Nehmen nun angestellte Lehrkräfte an rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen teil, so muss ich folgendes berücksichtigen:
"Bei rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist der Einsatz von Beamtinnen und Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen grundsätzlich nicht zulässig." (mehr)
Nun gilt für Schule natürlich eine Aufsichtspflicht, d.h. wir passen auf Ihre Kinder auf, dürfen aber (s.o.) nicht im Fachunterricht "weitermachen", die streikende Fachlehrkraft ersetzen, da dies den Streik "unsichtbar" machen würde. Wir werden daher Lehrkräfte in der SII freistellen, um die Aufsicht in der SI zu führen.
Wundern Sie sich also bitte nicht, falls Ihre Kinder berichten, dass ggf. im Vertretungsunterricht "gespielt", "gelesen" usf. wurde.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen an mich!
Ihr
Oliver Meer