Hinweise des Gesundheitsamts
Liebe Eltern,
das Gesundheitsamt hat uns neue Hinweise zum Vorgehen bei positiv getesteten Personen an Schulen geschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen und Wochen haben wir Ihnen immer wieder aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Mit dieser Mail möchte ich Sie über die aktuelle Vorgehensweise der Stabstelle Corona in Sachen Quarantänisierung und Kontaktnachverfolgung in Schulen informieren. Wesentlicher Faktor für eine differenzierte Kontaktnachverfolgung stellt für die Stabsstelle Corona das Tragen eines Mundnasenschutz (MNS) dar. Hat die positiv getestete Person innerhalb der Einrichtung ungeschützen Kontakt (d.h. ohne konsequentes Tragen eines MNS), so ist eine exakte und zielgerichtete Kontaktpersonennachverfolgung einschließlich differenzierter Kategorisierung praktisch nicht umsetzbar und ist infektiologisch auch nicht zielführend. Im Einzelfall bedeutet dies nachfolgend:
Bei einem positivem Eintrag in einer Schule wird in der Regel folgendes Verfahren umgesetzt (in besonderen – infektionsepidemiologisch begründeten - Einzelfällen kann davon aufgrund des ermittelten Sachverhaltes abgewichen werden):
- Hat eine positiv getestete Lehrkraft ohne MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnen, werden i.d.R. alle SchülerInnen (bei Unterricht>30 Minuten) und Lehrkräfte unabhängig vom Tragen eines MNS für die Dauer von 14 Tagen nach letztem Kontakt mit der infizierten Person quarantänisiert.
- Hat ein positiv getesteter SchülerIn ohne MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnen, werden i.d.R. alle SchülerInnen der Klasse und Lehrkräfte (bei Unterricht>30 Minuten) unabhängig vom Tragen eines MNS für die Dauer von 14 Tagen nach letztem Kontakt mit der infizierten Person quarantänisiert.
- Hat eine positiv getestete Lehrkraft mit MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnenn, wird im Rahmen einer Einzelfallermittlung überprüft, inwiefern eine Qurantänisierung von anderen Lehrkräften/SchülerInnen erforderlich ist.
- Hat ein positiv getesteter SchülerIn mit MNS Kontakt zu anderen Lehrkräfte/SchülerInnen, wird im Rahmen einer Einzelfallermittlung überprüft, inwiefern eine Qurantänisierung von anderen Lehrkräften/SchülerInnen erforderlich ist.
Die mit der Quarantänisierung einhergehenden Einschränkungen des Schulbetriebes sind uns bewusst; im Sinne einer effizienten Pandemiebekämpfung sind sie jedoch leider unvermeidbar. Mit der konsequenten Nutzung eines MNS durch alle am Schulbetrieb Beteiligten, können Sie die erforderlichen Quarantänisierungen nach Einträgen auf ein Mindestmaß beschränken. Im Falle eines Eintrages von COVID19 in ihre Einrichtung werden Mitarbeitende der Stabsstelle Corona Sie kontaktieren und das weitere Verfahren besprechen.
Geschwisterkinder von quarantänisierten Kontaktpersonen
Häufig stellt sich die Frage, wie mit Geschwisterkindern (an einer anderen Schule oder in einer Kita) von quarantänisierten (nicht isolierten!) Schülerinnen und Schülern umgegangen werden soll. Für diese gelten keine Einschränkungen und sie können am Regelbetrieb teilnehmen.
Freundlicher Gruß
i.A.Tilman Fuchs
Dezernent für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Soziales und Gesundheit"
Auf der Schulkonferenz am Montag werden wir - wie angekündigt - über das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes diskutieren.
Bleiben Sie gesund!
Karin Schulz-Bennecke