Testpflicht an Schulen ist eingeführt
Liebe Schulgemeinde,
nun ist die relevante Coronabetreuungsverordnung in der Fassung für den 12.04.2021 veröffentlicht (siehe Anlage).
Die Testpflicht gilt u.a. für alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände, im Unterricht und in der Notbetreuung. Maskenpflicht usf. gilt natürlich weiterhin! Da von „Personen“ gesprochen wird, müssen auch Eltern z.B. bei Mitwirkungsgremien in Präsenz (aktuell bis zum 17.04. untersagt) einen negativen Bürgertest vorlegen. Die Schulen haben einzig für Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte Selbsttest erhalten. Schulische Tests können von Schülerinnen und Schülern durch bescheinigte Bürgertests (maximal 48h alt) ersetzt werden (siehe letzte Information per SchoolFox).
Interessant für die Q2 im Abitur ist folgende Passage: „(2d) Abweichend von Absatz 2a dürfen nicht getestete Schülerinnen und Schüler an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen. Diese werden räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.“ Wir werden also mindestens jeweils einen Raum für nichtgetestete Schülerinnen und Schüler im Abitur vorhalten müssen. Hier muss ich bitten, uns zwei Tage vorher zu benachrichtigen, falls eine Schülerin oder ein Schüler ungetestet an einer Prüfung teilnehmen will, da ich dann ggf. mehr Räume und Aufsichten (die natürlich dann im Unterricht fehlen) einplanen muss.
Alles Gute
Oliver Meer
01.04.2021
Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“
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