Abitur: Neues zu der Entlassfeier
Liebe Q2,
so langsam klärt sich nun auch, dass es Entlassfeiern geben darf.
Die Stadt Rheine stellt sicher, dass die Stadthalle genutzt werden kann. Hier sind wir noch im Gespräch, wie viele gleichzeitig dabei sein dürfen, da z.B. ein größerer Abstand zwischen den Stuhlreihen und innerhalb einer Reihe zwischen den Haushalten einzuhalten ist.
"§18(2).9. bis einschließlich 11. Juli 2021 ausschließlich interne und jeweils einmalige, selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden mit Negativtestnachweis und unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit, aber ohne Einhaltung des Mindestabstands und ohne Verpflichtung zum Tragen von Masken, wenn durch besondere Maßnahmen gewährleistet ist, dass an diesen Veranstaltungen ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Abschlussklasse oder des jeweiligen Abschlussjahrgangs und immunisierte Lehrkräfte teilnehmen, wobei die zuständige Behörde über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu informieren ist [...]" (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 26. Mai 2021 In der ab dem 9. Juni 2021 gültigen Fassung)
Dies gilt sogar in Stufe 3! Es gibt hier keine Personenzahlbegrenzung (z.B. 50 in Stufe 1 bei privaten Partys im Innenraum gemäß §18(4).4)
Ihr
Oliver Meer
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Tags: Verabschiedungen und besondere Ereignisse am Dionysianum