• Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Proben in Heek
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Englandaustausch - Lake District
  • Juist 2016

  • Kardinaltugenden
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Sonnenaufgang
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Abitur 2024
  • Europatag am Dionysianum
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Klettern auf Borkum
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 04.07.2024: Feriengruß der 5c
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • Englandaustausch - Lake District
  • Inschrift am Frankebau
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium

News Schuljahr 2021-2022

Q2: Ein Stückchen Normalität - "Mottotag"

Schule beginnt, Schule soll "Normalität" zeigen: Präsenzunterricht und Schulleben, welches nicht nur Corona im Blick hat.

Heute lebte die Q2 ihren ersten Mottotag "Wir sind die 80er!"

Zwischen dem Unterricht zeigte die Q2 auf dem Schulhof Sangeslust, Tanzlaune und einfach Freude, zusammen an der frischen Luft ein gemeinsames Ziel anzustreben: "Das Abitur kann kommen!"

Da sehr viele geimpft bzw. getestet waren, wurde für das gemeinsame Foto kurz ohne Maske die Luft angehalten ;-)

NEUES Schuljahr: Dritte Dienstmail

Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 möchte ich Sie zusätzlich zu den SchulMails vom 30. Juni 2021 und vom 5. August 2021 über weitere aktuellen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb informieren.

 

=> https://www.land.nrw/corona

 

1. Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz

Für das vor uns liegende Schuljahr ist es ein zentrales schulpolitisches Anliegen der Landesregierung, auch in der Pandemie den Schulbetrieb in Präsenz sicherzustellen. Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden. Dies ist vor allem durch die vielfältigen, bewährten Schutzmaßnahmen wie Testungen, Maskenpflicht, Lüften und aufgrund der erweiterten Impfangebote verantwortungsvoll möglich. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, diese Schutzmaßnahmen und alle sonstigen Hygienemaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.

Hinsichtlich der Besonderheiten für die Berufskollegs verweise ich auf die SchulMail vom 5. August 2021 und den Erlass vom 1. Juli 2021.

Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand (Hinweis: Dies ist im Dionysianum in der Regel bei einer normalen Klassen- oder Stufenpflegschaft nicht sicher gewährleistbar => Wir müssen daher auf med. Maske bestehen) von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung). Für weitere Informationen zum Thema Elternmitwirkung verweise ich auf die SchulMail vom 3. August 2021.

Eine aktualisierte Fassung der allgemeinen „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen", die mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt sind, ist im Bildungsportal verfügbar: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

 

2. Aufklärungsmaterialen und Ausbau des Impfangebots

Wie in der SchulMail vom 5. August 2021 angekündigt, stehen den Bezirksregierungen bereits Aufklärungsmaterialen zum Thema „Impfen" zur Verfügung. Die Materialien sind auf folgende Zielgruppen ausgerichtet:

* Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 18 Jahren,
* deren Eltern,
* Fachlehrkräfte und Schulleitungen.

Die Aufklärungsmaterialien umfassen Schülerinformationen zum Einsatz im Unterricht, didaktisch-methodisches Unterrichtsmaterial, Material in leichter Sprache und Aufklärungsmaterial für Lehrkräfte und Eltern. Die Materialien werden Ihnen zeitnah über die Bezirksregierungen zugeleitet.

Um die Impfquote in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, wird ein weiteres niedrigschwelliges Impfangebot für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und die Beschäftigten der Schulen eingerichtet. Auf Grundlage des beigefügten Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte innerhalb der Impfzentren geschaffen. Alternativ können auch aufsuchende mobile Impfangebote an oder in einzelnen Schulen eingerichtet werden. In diesen Fällen ist das Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schulleitung herzustellen. Die Kreise und kreisfreien Städte stimmen die Organisation dieser Angebote mit den Schulen ab. Ich bitte Sie, bei der Vermittlung wichtiger Informationen zu den Impfangeboten und gegebenenfalls bei der Organisation dieser Impfangebote unterstützend tätig zu werden.

Sollte sich die Entwurfsfassung der Ständigen Impfkommission zur Empfehlung zur Impfung von 12- bis 17-Jährigen nach dem gestern eingeleiteten Gutachterverfahren erwartungsgemäß abschließend bestätigen, wird die Landesregierung Impfangebote auch für diese Altersgruppe entsprechend den bisherigen Impfangeboten für die Berufskollegs und die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II allgemeinbildender Schulen vorbereiten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung stimmen hierzu kurzfristig einen weiteren Erlass ab. Selbstverständlich muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen und eine ärztliche Beratung, die den Empfehlungen und Vorgaben der STIKO folgt, vor Ort sichergestellt werden. Die Impfangebote sollen vorzugsweise in den Impfzentren unterbreitet werden; die Schulen werden von den Impfzentren entsprechend informiert.

Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Allerdings ist für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an den Corona-Tests in den Schulen nicht mehr erforderlich.

 

3. Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne)

Insbesondere die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien kann wegen der Urlaubsrückkehr zu einem vermehrten Infektionsgeschehen und damit zu Quarantäneverpflichtungen führen. Dabei trägt die Quarantäne von Personen, die einen engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wesentlich zum Infektionsschutz bei. Bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines engen Kontakts rücken jedoch die möglichen negativen Auswirkungen vor allem für die Schülerinnen und Schüler zunehmend in den Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass in der aktuellen Lage gerade innerhalb von Schulen eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person erfolgt.

Aus diesem Grund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in dem beigefügten Runderlass vom 12. August 2021 über das Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule informiert. Hierdurch sollen in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie die Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht, sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen oder Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden. Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:

* Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen". Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktpersonen soll hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen werden:

* Die übrigen Schülerinnen und Schüler haben sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten.

* Die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte haben während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen einschließlich der korrekten Lüftung eingehalten. Bei einem zulässigen Verzicht auf die Maske im Unterricht (vgl. etwa § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 CoronaBetrVO) muss der in diesen Einzelfällen notwendige Abstand (1,50 m) während des Unterrichts durchgängig eingehalten werden.

* Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten wieder möglich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als „enge Kontaktperson" eingestuft werden.

* Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.

Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie den Empfehlungen des RKI.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit den beschriebenen Änderungen und den Ihnen bereits bekannten Hygienemaßnahmen schaffen wir klare Regeln für einen sicheren Start in das neue Schuljahr und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern wieder einen regelhaften Präsenzunterricht. Ich wünsche Ihnen und Ihrem gesamten Kollegium für den Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021/2022 alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

 

Klassen- und Stufenpflegschaften (Präsentationen)

Sehr geehrte Eltern,

ab dem 23.08. starten die Klassen- und Stufenpflegschaften 2021/22.

WICHTIG: Die Dienstmail vom 17.08. stellt dazu fest "Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand (Hinweis: Dies ist bei einer normalen Klassen- oder Stufenpflegschaft in der Regel im Dionysianum nicht sicher gewährleistbar!) von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung)." Eine Teilnahme ist daher nur unter Einhaltung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder NEGATIV Getestet) bei med. Maskenpflicht möglich.

An dieser Stelle werden Sie NACH den Abenden die Basisinformation als .pdf vorfinden.

Bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

 

MINT: Dionysianum als DIGITALE und MINTfreundliche Schule ausgezeichnet

Am 08. September wurde das Dionysianum in einer digitalen Feierstunde mit zwei wichtigen Gütesiegeln des MINT-Bereiches ausgezeichnet.

Dank des fortdauernden Engagements der MINT-Lehrkräfte wurde die Schule als „MINT-freundliche Schule“ rezertifiziert. Besonders wurden Projekte wie „Stratosphären-Sonde“, Physik-Youtubing, Physikanten, Mathematik-Olympiade, Mathe-Knobel-AG oder die „Roboter-AG“ und die Zusammenarbeit mit dem zdi Kreis Steinfurt und der Wilhelm und Else Heraeus Stiftung hervorgehoben.

Erstmalig hat sich das Dionysianum für das Zertifikat „DIGITALE Schule“ beworben. Die Bewerbung ist erfolgreich verlaufen, da die Stadt Rheine viel Geld in die Infrastruktur im Dionysianum investierte und die Lehrkräfte sich umfassend fortgebildet haben und nun digitale Medien breit im Unterricht nutzen, zu kollaborativem Arbeiten z.B. digitalen Austauschen, PenPal-Projekten einsetzen. Auch Lernserver, digitales Klassenbuch und digitale Lehrer-Eltern-Kommunikation gehören zu den notwendigen Merkmalen einer digitalen Schule. Der Kriterienkatalog „Digitale Schule“ umfasst fünf Module: 1. Pädagogik & Lernkulturen 2. Qualifizierung der Lehrkräfte 3. regionale Vernetzung 4. Konzept und Verstetigung 5. Technik und Ausstattung.

Prof. Dr. Hannes Federrath, stellvertretender Vorsitzender von “MINT Zukunft schaffen!” und Präsident der Gesellschaft für Informatik betonte: "Mein Glückwunsch und zugleich mein Dank geht an die vielen ausgezeichneten Schulen und ihre Lehrkräfte, die mit ihrem Engagement den Grundstein für unsere Wissensgesellschaft legen. Aber auch den Schülerinnen und Schülern ist zu danken, denn bei den Auszeichnungen sehen wir immer wieder, wie sie sich einbringen in die MINT-Arbeit der Schulen."

Auch die MINT-Lehrkräfte des Dionysianums freuen sich sehr über die Auszeichnung ihrer Arbeit.

 

Drei Jahre darf das Dionysianum nun die Siegel „MINT-freundliche Schule“ und „DIGITALE Schule“ führen.

Bis Ende Mai mussten die Schulen den Bewerbungsprozess bei „MINT Zukunft schaffen“ (https://mintzukunftschaffen.de/) abgeschlossen haben.

"Inhaltlich muss d<zu die digitale, vernetzte Welt selbst als Unterrichtsgegenstand aus technologischer, gesellschaftlich-kultureller und anwendungsbezogener Perspektive in den Blick genommen werden. Dabei sind wichtige Fragen zu klären wie z.B. welche Prinzipien immer wieder in unterschiedlichen Phänomenen zu finden sind, wie und warum man bestimmte Tools nutzt, wie und warum digitale Systeme wie das Internet oder Programme funktionieren, wie man selbst mithilfe von Automatisierung Probleme löst und wie und warum diese Systeme wirken, wie sie uns begegnen und beeinflussen, z.B. durch nahezu unbegrenzter Kommunikationsmöglichkeiten und zunehmend automatisierte Entscheidungen.

 

Kurzinfo Digitale Schule

Seit 2011 haben wir deutschlandweit 1500 „MINT-freundliche Schulen“ unter der Schirmherrschaft der KMK ausgezeichnet. Im Jahr 2017 wurde von uns gemeinsam mit unseren Partnern Gesellschaft für Informatik GI, Dienstleistungsgesellschaft für Informatik DLGI, Verband Deutscher Ingenieure VDI, Fraunhofer IAIS, Wissensfabrik für Deutschland und eco Verband der Internetwirtschaft ein Kriterienkatalog zum Thema Digitalisierung und Bildung entwickelt, der für alle Schulformen eingesetzt werden kann.

Der Kriterienkatalog „Digitale Schule“ umfasst fünf Module:

1. Pädagogik & Lernkulturen
2. Qualifizierung der Lehrkräfte
3. regionale Vernetzung
4. Konzept und Verstetigung
5. Technik und Ausstattung.

Die Module sind orientiert an der KMK-Strategie „Digitale Bildung“ und wurden von Fachexperten und Wissenschaftlern der o.g. Verbände entworfen. Die Ehrung „Digitale Schule“ ist

  • wissenschaftlich basiert
  • verbandsneutral
  • unabhängig.

Den Kriterienkatalog finden Sie unter https://www.mintzukunftschaffen.de/digitaleschule.html.

Das Projekt Digitale Schule ist aus der Auszeichnung „MINT-freundliche Schule“ hervorgegangen – auch auf Wunsch und Anregung vieler Schulen, doch ist es keine Erweiterung oder „Bonusauszeichnung“, sondern vielmehr etablieren wir ein eigenständiges Qualitäts-Signet „Digitale Schule“ für die Breite der deutschen Schullandschaft."

 

NEUES Schuljahr: Erste Dienstmail

Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>> Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 in Corona-Zeiten



Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 18. August 2021 beginnt an den Schulen in Nordrhein-Westfalen der Unterrichtsbetrieb im neuen Schuljahr 2021/2022. In der SchulMail vom 30. Juni 2021 hatte ich Sie über die Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr informiert. Ich hatte angekündigt, in das neue Schuljahr grundsätzlich so zu starten, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: mit Präsenzunterricht, Ganztagsunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.

Die aktuellen Inzidenzzahlen lassen einen solchen Schulbetrieb weiterhin zu. Es gibt aber auch deutliche Anzeichen dafür, dass weiterhin Umsicht geboten ist. Das Delta-Virus verbreitet sich in vielen Ländern schnell und führt zu einem Anstieg der Zahl der Infizierten. Auch wenn der Anstieg sich in Deutschland derzeit in nur kleinen Schritten vollzieht, ist es die stetige Tendenz nach oben, die Grund zur Achtsamkeit liefert.


Ergänzend zur SchulMail vom 30. Juni 2021 gebe ich Ihnen folgende Hinweise:

 

1.Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands

Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.

Die Kontrolle, ob die Einreisebestimmungen durch die Schülerinnen und Schüler eingehalten wurden, obliegt nicht den Schulen und Schulaufsichtsbehörden. Dies verhält sich anders, wenn die Reiserückkehr aus dem Ausland im Rahmen einer Schulfahrt erfolgt; in diesen Fällen hat die Schule in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung hinzuwirken.

Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung und entfällt durch diese nicht. Für die Beschäftigten verweise ich auf die Verpflichtung gemäß § 7 Absatz 3 Coronaschutzverordnung, bei Wiederaufnahme des Dienstes ein negatives Testergebnis vorzulegen (Ausnahme: Geimpfte und genesene Personen).

 

2.Aktuelle Hygieneempfehlungen

Die Ihnen bereits bekannten Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW stehen im Bildungsportal NRW zur Verfügung. Sie werden derzeit aktualisiert und rechtzeitig vor dem Schulstart in angepasster Fassung eingestellt.

 

3.Luftfilter

Das Land stellt den Schulträgern und weiteren Trägern für mobile Luftfiltergeräte sowie für einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstmaßnahmen an Fensteranlagen einschließlich einfacher Zu- und Abluftanlagen insgesamt bis zu 90,4 Mio. Euro für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bund mit den Ländern eine entsprechende Vereinbarung abschließt. Mit diesen Mitteln können gezielt Räumlichkeiten mit mobilen Luftfilteranlagen ausgestattet werden, die nur über eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit (keine sog. Raumlufttechnische Anlage vorhanden, Fenster nur kippbar oder Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) verfügen. Einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen können ebenfalls finanziert werden. Weiterhin ist zu beachten, dass Luftfiltergeräte nicht die geltenden AHA-L-Maßnahmen ersetzen (https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an).

 

4.Pflicht zum Tragen einer Maske

Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

 

5.Testungen

Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.

In den weiterführenden Schulen kommen wie bisher die Antigen-Selbsttests, in den Grund- und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz.

Das mit der Schulmail vom 30. Juni 2021 angekündigte Bestellportal für Antigen-Selbsttests wird Ihnen ab Freitag, dem 6. August 2021, zur Verfügung stehen. Die detaillierten Informationen zur Anmeldung und Handhabung des Portals entnehmen Sie bitte der am 4. August 2021 an Sie versandten Mail. Ich gehe davon aus, dass an vielen Schulen noch eine auskömmliche Reserve an Antigen-Selbsttests vorhanden ist. Diese Schulen bitte ich, zunächst die Reserven aufzubrauchen, bevor über das Bestellportal neue Antigen-Selbsttests angefordert werden.

Bereits in der Schulmail vom 29. Juni 2021 wurde der Zeitplan für die Fortsetzung der Lolli-Tests an Grund- und Förderschulen sowie Schulen mit Primarstufe beschrieben. Die Hotlines der Bezirksregierungen begleiten in gewohnter Weise den Prozess und dienen den Schulen und Laboren bei Nachfragen und Problemen als Ansprechpartner.

Für die Schulneulinge der Klasse 1 gilt, dass diese anders als die übrigen Kinder der Grundschulen, die bereits am ersten Schultag mit dem Lolli-Test getestet werden, erst in der ersten vollständigen Schulwoche in den Testrhythmus der Schule eingebunden werden. Dies geschieht im bewährten Verfahren, auch hier kann das Schaubild über die Testtage in Vollpräsenz bis zu den Herbstferien im Bildungsportal (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests) heruntergeladen werden.

Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, die Erstklässlerinnen und Erstklässler unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung).

 

6.Einschulungsfeiern (oder auch Begrüßung Neue 5 (Me))

Besonders für die Schulneulinge ist der Start des neuen Schuljahres mit viel Aufregung verbunden. Über die Schulaufsicht wurden die Schulen der Primarstufe zum Anfang der Sommerferien über die derzeit gültigen Verfahrensweisen zum Hygiene- und Gesundheitsschutz zur Begrüßung der Schulneulinge informiert.

Das bedeutet insbesondere nach dem heutigen Stand, dass die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind:

         * das Tragen von Masken,
         * die Einhaltung von Mindestabständen,
         * die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden.

Nach § 1 Absatz 6 Satz 3 der Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Coronaschutzverordnung gelten für die Einschulungsfeiern die Regelungen für Kulturveranstaltungen entsprechend. Soweit danach nicht ohnehin ein Testnachweis erforderlich ist, gilt - wie für die Erstklässlerinnen und Erstklässler - eine Empfehlung zur Testung auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen), um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zum Schulstart zu gewährleisten.

Um den organisatorischen Ablauf des Tages zu erleichtern und zügig mit den Einschulungsfeierlichkeiten beginnen zu können, steht im Bildungsportal unter (https://www.schulministerium.nrw/einschulungsfeiern) ab morgen ein mehrsprachiger Musterbrief an die Eltern nebst Beiblatt zur Kontakt-Nachverfolgung zur Verfügung. Auf diese Weise können die Eltern noch vor den Einschulungsfeiern informiert werden.

Die konkreten Einzelheiten zu den Hygienemaßnahmen sind davon abhängig, in welcher Inzidenzstufe sich die Schule am Tag der Einschulung befindet. Weitere Informationen, insbesondere zu den geltenden Rahmenbedingungen zur Durchführung dieser Veranstaltungen sowie tabellarische und nach Inzidenzstufen geordnete Übersichten finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/einschulungsfeiern.

 

7.Schulfahrten

Bereits in der SchulMail vom 20. Juni 2021 habe ich Sie über die aktuellen Regelungen zu Schulfahrten in das Ausland informiert. Die Ausführungen werden dahingehend konkretisiert, dass jeweils die aktuellen Bestimmungen der bundesrechtlichen Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) zu beachten sind. Diese stehen auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.

 

8.Bestimmungen für Berufskollegs und die Berufliche Orientierung (KAoA)

Auch in Berufskollegs wird zu Schuljahresbeginn in allen Jahrgangsstufen und Bildungsgängen grundsätzlich der Unterricht in vollem Umfang in Präsenz aufgenommen. Ausschließlich bei besonderen organisatorischen Gegebenheiten und pädagogischen Bedarfslagen kann die Schulleitung auf Grundlage des Erlasses vom 1. Juli 2021 zur „Fortführung der Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht im Schuljahr 2021/2022" weiterhin abweichende Einzelfallregelungen treffen, die vorab der Bezirksregierung anzuzeigen sind.

Im Fokus soll in den ersten Schulwochen die Übergangsgestaltung der Schülerinnen und Schüler stehen, die die Schule am Ende des letzten Schuljahres verlassen haben und noch keine Anschlussoption haben. Diese Schülerinnen und Schüler müssen im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) zusammen mit den Partnern, insbesondere der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, beraten und betreut werden. Dabei ist zu beachten, dass noch viele freie Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen.

Die Vorgaben für die Durchführung der einzelnen Standardelemente sind in den aktuellen FAQs im Bildungsportal einzusehen https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/berufliche-orientierung

 

9.Impfungen

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren.

Über die Impfangebote für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte an Berufskollegs habe ich Sie mit der SchulMail vom 2. August 2021 informiert.

Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Für alle (in Präsenz unterrichteten) Schülerinnen und Schüler ohne nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung sind gemäß § 1 Abs. 2 b Coronabetreuungsverordnung auch im Schuljahr 2021/22 bis auf Weiteres wöchentlich zwei Tests in der Schule verpflichtet durchzuführen (s. hierzu Punkt 5). Für nachweislich geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler besteht dagegen keine Testpflicht mehr in den Schulen. Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung regelt hierzu: Eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich.

Das Ministerium für Schule und Bildung stellt den Bezirksregierungen in der kommenden Woche Aufklärungsmaterial für Lehrerinnen, Lehrer und Eltern zur Verfügung. Informationen über die Corona-Schutzimpfung für Kinder stehen zudem auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2021-08-02-was-sie-ueber-die-corona-schutzimpfung-fuer-ihr-kind-wissen-sollten/

 

10.COSMO-Abfrage

Aufgrund der fortdauernden pandemischen Lage besteht auch weiterhin besonderer Informationsbedarf zum Unterrichtsbetrieb. Daher wird das Verfahren der verpflichtenden Corona-Sondermeldung Online (COSMO) auch im Schuljahr 2021/2022 als Befragung aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen weitergeführt.

Ab der zweiten Schulwoche (KW 34) findet die Befragung regelmäßig jeweils zum Stichtag Mittwoch statt. Wie im vergangenen Schuljahr verwenden Sie bitte einen Fragebogen, den Sie aus dem Bildungsportal mit den üblichen Zugangsdaten aufrufen können. Nähere Durchführungsbestimmungen und Informationen erhalten Sie dazu mit einer gesonderten E-Mail.

Mir ist bewusst, dass Sie insbesondere zum Schuljahresbeginn besonders belastet sind und der Schulbetrieb unter den Bedingungen der Corona-Pandemie eine Herausforderung darstellt. Dennoch weise ich darauf hin, dass die Teilnahme an der Umfrage verpflichtend ist. Durch Ihre Rückmeldungen erhalten wir wichtige Informationen über den Schulbetrieb vor Ort, um angemessene Entscheidungen für die Fortführung des Unterrichtsbetriebes in der Pandemie treffen zu können.



11.Bewegungsförderung in der Lebenswelt Schule

Bewegung, Spiel und Sport leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialemotionalen Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern. Dabei zeigt körperliche Aktivität positive Auswirkungen auf die physische, psychosoziale und geistige Gesundheit. Insbesondere in der Pandemiesituation sollen Möglichkeiten dieser positiven Einflussnahme auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in den Schulen bewusst ausgeschöpft werden.

Hinweise zur Gestaltung eines bewegungsfreundlichen Schulklimas finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/Broschueren/Info_Schule_Bewegung.PDF.

 

Für den Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021/2022 wünsche ich Ihnen und Ihrem gesamten Kollegium alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

NEUES Schuljahr: Zweite Dienstmail

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

in wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr und wir hoffen, für Sie als Schulleitungen und Lehrkräfte und letztendlich natürlich für die Schülerinnen und Schüler mit „Ankommen und aufholen“ ein hilfreiches Unterstützungsangebot schaffen zu können.

Die Pandemie ist noch nicht vorüber und auch in diesem Schuljahr werden pandemiebedingte Herausforderungen auf uns alle zukommen. Für Ihre Unterstützung der vorgestellten Programmlinien wie überhaupt Ihr Engagement und Durchhaltevermögen möchte ich mich schon heute bedanken. Gerade jetzt ist Ihre Aufgabe für die Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung. Mit diesem Bewusstsein wünsche ich Ihnen und allen Schülerinnen und Schülern einen guten und gesunden Start in das neue Schuljahr. 

Mit freundlichen Grüßen 

Mathias Richter

 

 

>>>>>>>>>>>>SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen, 

die Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen und das neue Schuljahr 2021/2022 beginnt in Kürze. Mit meinen SchulMails vom 30. Juni und 5. August 2021 hatte ich Sie bereits über die Rahmenbedingungen zum Start in das neue Schuljahr informiert.

Unabhängig davon, wie sich die Pandemie-Situation im Laufe der kommenden Wochen und Monate entwickelt, muss es unser oberstes Ziel sein, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren individuellen Lernentwicklungen und Lernerfahrungen in den Blick zu nehmen, Lernfreude neu zu beleben und die Schul- und Klassengemeinschaften wieder zu festigen.

In meiner SchulMail zum Beginn der Sommerferien hatte ich Ihnen Unterstützung, Ideen und Hinweise zur Gestaltung der ersten Wochen nach den Ferien angekündigt. Diese Zusage möchte ich heute einlösen.

 

  1.  Schule ist Lern- und Lebensraum.

Ankommen braucht Zeit, Raum und gemeinsame Gestaltung

Die Zeit des Ankommens soll den Schulen Möglichkeiten und Freiräume bieten, Schule wieder als Lern- und Lebensraum zu gestalten und als Schulgemeinschaft wieder zusammenwachsen.

  • Schule ist Ort der Begegnung und fördert das soziale Miteinander.
  • Schule ist Ort der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung.
  • Schule ist Ort der Bewegung und fördert motorische Kompetenzen.
  • Schule ist Ort der kulturellen Begegnung und fördert das ästhetische Erleben und Erproben.

Um Schule als einen solchen Ort wieder zu stärken, sollen schulintern ebenso wie in der Zusammenarbeit mit externen Partnern außerunterrichtliche Projekte, außerschulische Lernorte, Sport- und Bewegungsangebote und Möglichkeiten der kulturellen Begegnung genutzt werden.

 

Lernstanddiagnose ist mehr als ein punktuelles Testen von Fachwissen

Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zeigen, dass es umso wichtiger ist, zielgenau an den Lernausgangslagen anzusetzen. Im vergangenen Schuljahr haben Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen in den unterschiedlichsten Bereichen ausdifferenzieren können und müssen. Dies bildet eine gute Grundlage, mit den Möglichkeiten der pädagogischen Diagnose die richtigen Ansätze für eine individuelle Förderung und ein erfolgreiches Weiterlernen anzubieten, um die Bildungsbiografie der Schülerinnen und Schüler langfristig zu stärken.

Jede Schule hat eine eigene, den jeweiligen besonderen Bedingungen angepasste Diagnose- und Unterstützungskultur zur angemessenen individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler.

Dabei sollen die sozial-emotionalen Aspekte genauso wie vorhandene Lernrückstände in den Blick genommen und im Anschluss schrittweise aufgearbeitet werden.

 

Ergänzend hierzu stellt QUA-LiS NRW den Schulen ein Online-Angebot zur Verfügung, um mögliche Lernrückstände aufzuholen: https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/aufholen-nach-corona/abbau-von-lernrueckstaenden/index.html

Die in diesem Angebot zusammengestellten Unterstützungsmaterialien beziehen sich sowohl auf das fachliche als auch auf das überfachliche – wie etwa das sozial-emotionale – Lernen:

  • Unterstützungsmaterialien zur Diagnose von Lernständen,
  • Angebote zur Förderung von Kernkompetenzen,
  • Diagnoseinstrumente und darauf abgestimmte Förderangebote

        sowie

  • weitere überfachliche Unterstützungsmaterialien.

Das Angebot an Materialien soll weiter ausgebaut werden.

 

Einbinden der Erfahrungen der Pandemiezeit in vertraute Lern-und Unterrichtsstrukturen vor Ort

Die vielfältigen Pandemieerfahrungen lassen sich gezielt und gewinnbringend in den neuen Unterrichtsalltag einbinden, denn gerade jetzt ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass all die erworbenen Kompetenzen nicht verloren gehen, sondern weiterhin gefördert und ausgebaut werden. Dies kann geschehen durch:

  • Nutzung der neu erworbenen Kompetenzen hinsichtlich der Kommunikations- und Arbeitsstrukturen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften,
  • Einbindung persönlicher Erfahrungen der Pandemiezeit – von und mit Schülerinnen und Schülern,
  • Nutzung von in der Pandemie entstandenen Ritualen und Verfahren für individuelle Rückmeldungen,
  • Etablierung einer systematischen, nachhaltigen und ganzheitlichen Planung der individuellen Förderung.

Dies ist insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung von besonderer Bedeutung.

All das kann nur über den gemeinsamen pädagogisch-fachlichen Austausch aller an Schule Beteiligten gelingen – dies bezieht die schulbezogenen Mitwirkungsgremien und außerschulischen Partner, die Arbeit etwa in den Fachschaften, Bildungsgangteams und Konferenzen sowie selbstverständlich auch die Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten, Ausbildenden etc. ein.

 

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Aus der Zeit des Ankommens entwickeln sich nach und nach wieder vertraute Lern- und Leistungssituationen. Ab Ende August kann ein Übergang zum unterrichtlichen Schulalltag, der auch Leistungsüberprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten beinhaltet, erfolgreich gelingen. Bis dahin eignet sich die Nutzung zur Verfügung stehender Spielräume, die durch landesweite Regelungen sowie schulinterne Konzepte gegeben werden, z.B. in:

        sowie

  • den Förderplänen im Kontext der sonderpädagogischen Förderung.

Weitere detaillierte Gestaltungshinweise für die ersten Wochen des Ankommens sind im Bildungsportal veröffentlicht.

Nach der Zeit des Ankommens sollen unsere Schülerinnen und Schüler möglichst viele Gelegenheiten und Angebote erhalten, Versäumtes aufzuholen und Chancen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in Lernprozesse zu erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt dabei im Rahmen des Programms „Ankommen und aufholen“ (https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen) auf unterschiedliche Programmbestandteile, die einander sinnvoll ergänzen, und die letztendlich einem Ziel dienen: unsere Kinder und Jugendlichen beim Abbau von Lernrückständen infolge der Pandemie wirkungsvoll zu unterstützen.

 

  1. Aktionsprogramm „Ankommen und aufholen“

Um während der Pandemie entstandene Lernrückstände abzubauen, stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes den Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 430 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei setzen wir auf ein Konzept, das den Schulen mit den vier Bausteinen „Extra-Geld“, „Extra-Personal“, „Extra-Zeit“ und „Extra-Blick“ treffsichere Antworten auf die vielfältigen pandemiebedingten Herausforderungen an die Hand gibt.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Extra-Geld

Unser erklärtes Ziel ist es, die Schulen möglichst unkompliziert, unmittelbar und im Interesse der Schülerinnen und Schüler finanziell zu unterstützen. Aus diesem Grund werden den Schulträgern (einschließlich der Ersatzschulträger) in Kürze Schulbudgets und Schulträgerbudgets in einem unbürokratischen Verfahren zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, die entsprechenden Budgets im Bildungsportal zu veröffentlichen, so dass jede Schule und jeder Schulträger in Nordrhein-Westfalen einen Überblick darüber hat, welche Mittel in welcher Höhe zur Verfügung stehen.

Auch die Bereitstellung von Mitteln für Bildungsgutscheine zur gezielten Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler ist vorgesehen. Die dazu erforderlichen Verfahren werden aktuell mit externen Bildungsanbietern erarbeitet.

Die Mittel werden in Form von Budgets als fachbezogene Pauschale an die Kommunen für die Schulen vor Ort ausgezahlt. Für dort ansässige Schulen, die nicht in Trägerschaft der Kommune stehen (Ersatzschulen), leitet der öffentliche Schulträger die insoweit zugewiesenen Mittel an den jeweiligen Träger weiter.

Die Schulträger der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen in NRW erhalten zum Schuljahresbeginn insgesamt 180 Millionen Euro Gesamtbudget, wovon sie mindestens 30 Prozent in Form von Schulbudgets den Schulen unmittelbar zur Verfügung stellen sollen. Diese Schulbudgets werden bereitgestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Beispiele dafür können Besuche außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das Miteinanderlernen stärken, Anschaffungen von Fördermaterialien, der Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme sowie die Förderung einzelner Projekte sein.

Neben den Mitteln für Bildungsgutscheine, die weitere mindestens 30 Prozent der Fördermittel ausmachen, erhalten die Schulträger zusätzliche finanzielle Mittel, um die Schulen vor Ort zu unterstützen. Diese Schulträgerbudgets dienen der Sicherung und Schaffung gegebenenfalls auch schulübergreifender regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen z. B. in Kooperation mit externen Bildungsanbietern. Diese können als fachliche Förderangebote in Kleingruppen an Schulen stattfinden, zum Beispiel durch Angebote von Nachhilfeinstituten, Volkshochschulen, Stiftungen, Vereinen, Trägern der überbetrieblichen Ausbildung oder Kammerorganisationen sowie anderen Bildungsanbietern. Ermöglicht wird auch die Unterstützung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit angebotenen Maßnahmen.

Ersatzschulträger erhalten zudem ein weiteres Budget, mit dem sie in die Lage versetzt werden sollen, wirkungsgleich Maßnahmen aus dem nachfolgend beschriebenen Baustein „Extra-Personal“ eigenständig zu initiieren, die an öffentlichen Schulen über die Schulaufsicht umgesetzt werden. Diese Mittel erhalten die Ersatzschulträger ebenfalls über die Stadt oder Gemeinde ihres Schulstandortes.

Weitere Informationen zum Baustein „Extra-Geld“ finden Sie im Bildungsportal unter: https://www.schulministerium.nrw/extra-geld 

 

Extra-Personal

Für diesen Baustein stehen insgesamt weitere 160 Millionen Euro bereit.

Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort und in Abstimmung mit der Schulaufsicht haben Schulen die Möglichkeit, Personal für die Dauer des Programms befristet einzustellen. Die Ausschreibungen werden im Portal WWW.VERENA.NRW.DE veröffentlicht. Eingestellt werden können Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal.

Auf ausgeschriebene Bedarfe für Lehrkräfte können sich sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bewerben. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind.

Auf ausgeschriebene Bedarfe für anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal können sich beispielsweise Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Fachkräfte in multiprofessionellen Teams, sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, Fachlehrkräfte an Förderschulen oder Fachlehrkräfte an Berufskollegs, wie z.B. Werkstattlehrkräfte und technische Lehrkräfte, bewerben. Es gelten die in den einschlägigen Erlassen festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.

Die befristet Beschäftigten unterstützen Schülerinnen und Schüler zusätzlich beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. Dies kann insbesondere durch Förderung und Betreuung von Gruppen, durch Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Personen ohne Lehramtsbefähigung unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, beim Unterricht und der Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.

Auch regelmäßige Mehrarbeit von Bestandslehrkräften ist zur Intensivierung der individuellen Förderung in Abstimmung mit der Schulaufsicht möglich.

Weitere Informationen zum Einstellungsverfahren von Extra-Personal sowie zur Mehrarbeit finden Sie im Bildungsportal unter: https://www.schulministerium.nrw/extra-personal

Darüber hinaus wird das „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote“ weiterentwickelt, um die Abmilderung pandemiebedingter Rückstände der Schülerinnen und Schüler auch im OGS-Bereich sowie im Bereich der gebundenen Ganztagsförderschulen personell zu unterstützen. Durch zusätzliche Personalmaßnahmen kann die pädagogische und organisatorische Arbeit in der OGS auf diese Weise sinnvoll ergänzt werden.

 

Extra-Zeit

Das bereits im März dieses Jahres gestartete Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ wurde im Rahmen von „Ankommen und aufholen“ erweitert und die Gesamtfördersumme bedarfsgerecht um 24 Millionen Euro erhöht. Damit stehen bis zum Ende der Sommerferien 2022 insgesamt 60 Millionen Euro für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Bei der Anfang März mit drei Förderlinien gestarteten Extra-Zeit sind wir im Übrigen sehr erfolgreich – dies belegen die aktuellen Zahlen eindrucksvoll: Stand 31. Juli 2021 sind fast 16 Millionen Euro für über 8.000 Gruppenangebote und über 300 Individualangebote von den Trägern beantragt worden. Der Anstieg insbesondere in den Monaten Juni und Juli zeigt, dass das Landesprogramm besonders intensiv in der Ferienzeit genutzt wurde.

Detaillierte Informationen zum Programm „Extra-Zeit“ finden Sie im Bildungsportal unter: https://www.schulministerium.nrw/extra-zeit

 

Extra-Blick

Der Baustein „Extra-Blick“ schließlich berücksichtigt in ganz besonderem Maße die besonderen Rahmenbedingungen der kommenden Wochen und Monate.

Zu Beginn dieses Schuljahres richten wir unseren Blick auf die schon jetzt jeder Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen. Anregungen zur Umsetzung habe ich Ihnen am Anfang dieser SchulMail gegeben.

Nutzen wir das kommende Schuljahr ganz bewusst, um den Blick zu schärfen – für die individuellen Lernentwicklungen und -erfahrungen jedes einzelnen Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Anregungen, Ideen und Unterstützungsmaterialien dazu finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/extra-blick

 

Mit freundlichen Grüßen 

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

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