
Infektionsschutz an Gemeinschaftseinrichtungen
Liebe Schulgemeinde,
das neue Schuljahr ist gestartet und der Herbst stehen vor der Tür und damit auch die üblichen Krankheitswellen (neben Corona). Gerade in Schule müssen alle aufeinander Acht geben, da hier viele Menschen auf wenig Raum miteinander nah arbeiten.
Grundsätzlich dürfen an folgenden Infektionen erkrankte Menschen nicht in die Schule:
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
- Keuchhusten
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Scabies (Krätze)
- Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
- unbehandelte Kopfläuse: Auch wenn Kopfläuse nicht meldepflichtig sind, so bitten wir dennoch (wie in den Kindertagesstätten) um eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Weitere Information dazu erhalten Sie im Sekretariat.
Da wir auch schwangere Schülerinnen oder Lehrerinnen am Dionysianum haben (können), muss die Schulleitung (über das Sekretariat: 05971 - 94 35 51 00) bei folgenden Krankheiten dringend informiert werden, um ggf. Schutzmaßnahmen für die Schwangere ergreifen zu können:
Masern, Mumps, Windpocken, Röteln, Ringelröteln, Keuchhusten, Scharlach, Grippe (Influenza), Hepatitis A, Hepatitis B
Ein ärztliches Zeugnis über die Unbedenklichkeit des Schulbesuches nach Gesundung ist im Interesse aller zu empfehlen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
Oliver Meer