Infektionsschutz an Gemeinschaftseinrichtungen
Liebe Schulgemeinde,
das neue Schuljahr startet und auch der Herbst steht vor der Tür und damit auch die üblichen Krankheitswellen (neben Corona usf.). Gerade in Schule müssen alle aufeinander Acht geben, da hier viele Menschen auf wenig Raum miteinander nah arbeiten.
I. Grundsätzlich dürfen an folgenden Infektionen erkrankte Menschen nicht in die Schule:
1. Cholera
2. Diphterie
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. ansteckungsfähige Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektion
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
17. Shigellose
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatitis A oder E
20. Windpocken
erkrankt oder dessen verdächtigt oder die verlaust sind, dürfen gemäß §34 Absatz die Schule nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
II. Dies gilt gemäß § 34 Absatz 3 IfSG auch für Kinder oder Erwachsene in deren Familie nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder der Verdacht auf
1. Cholera
2. Diphterie
3. Enteritits durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. ansteckungsfähige Lungentuberkulose
7. Masern
8. Meningokokken-Infektion
9. Mumps
10. Paratyphus
11. Pest
12. Poliomyelitis
13. Shigellose
14. Typhus abdominalis
15. Virus hepatitis A oder E.
aufgetreten ist.
III. Schülerinnen und Schüler, die Ausscheider sind von
1. Vibrio cholerae 0 1 und 0 139
2. Corynebacterium diphteriae, Toxin bildend
3. Salmonella Typhi
4. Salmonella Paratyphi
5. Shigella sp.
6. enterohämorrhagischen E. coli (EHEC).
dürfen gemäß § 34 Absatz 2 IfSG nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber ihnen und der Schule verfügten Schutzmaßnahmen die Schulräume betreten, Einrichtungen der Schule benutzen und an Veranstaltungen der Schule teilnehmen.
Da wir auch schwangere Schülerinnen oder Lehrerinnen am Dionysianum haben (können), muss die Schulleitung (über das Sekretariat: 05971 - 94 35 51 00) bei folgenden Krankheiten dringend informiert werden, um ggf. Schutzmaßnahmen für die Schwangere ergreifen zu können:
Masern, Mumps, Windpocken, Röteln, Ringelröteln, Keuchhusten, Scharlach, Grippe (Influenza), Hepatitis A, Hepatitis B
Ein ärztliches Zeugnis über die Unbedenklichkeit des Schulbesuches nach Gesundung ist im Interesse aller zu empfehlen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
Oliver Meer