Absage aller Klassenfahrten, Ausflüge und sonstiger Veranstaltungen für den Rest dieses Schuljahres
Liebe Schulgemeinde,
ich muss Ihnen mitteilen, dass mit Erlass vom 24.03.2020 alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen abzusagen sind:
"Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten:
Bitte weisen Sie die Schulleitungen an, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen.
Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern."
Ich habe daher die Lehrkräfte angewiesen, alle Fahrten zu stornieren. Daher werden dieses Schuljahr leider weder die Klassen 6 nach Borkum, die Klassen 7 nach Tecklenburg, die Klassen 8 nach Trier o.Ä. fahren. Auch wird es keinen Wandertag am Ende des Schuljahres, keine Fachexkursionen usf. geben.
Gemäß den Vorgaben müssen wir erst die Reiserücktrittsversicherungen anfragen. Wie es dann weitergeht, ist mir noch nicht bekannt:
"Kostenerstattung
Werden Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche abgesagt, weil die Absage danach zwingend vorzunehmen ist (Risikogebiete) oder empfohlen wurde (Nicht-Risikogebiete im Ausland), werden die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen) eventuell in Rechnung gestellte Stornierungskosten, sofern diese nachgewiesen sind, vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen.
Mögliche Ansprüche gegenüber Reiserücktrittsversicherungen sind vorrangig geltend zu machen.
Im Übrigen gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. Das heißt, es besteht die Verpflichtung der Schule, gegenüber den Vertragspartnern auf den Abzug bzw. die Rückzahlung ersparter Aufwendungen hinzuwirken.
Die Kostenübernahme des Landes ist in jedem Fall auf die Kosten begrenzt, die dadurch entstehen, dass die Reise am bereits gebuchten Termin nicht durchgeführt werden kann oder konnte.
Die Einzelheiten zur Kostenübernahme werden derzeit kurzfristig abgeklärt und die Informationen sodann zur Verfügung gestellt.
Entsprechende Ansprüche sind bei der für die Schule zuständigen Bezirksregierung geltend zu machen."
Natürlich werden wir Sie informieren, sobald wir mehr wissen.
Es ist einfach schade und traurig, auch wenn es verständlich ist: Da die Kinder älter werden, kann man z.B. eine Klassenfahrt 6 nicht in der Stufe 7 oder 8 nachholen, denn dann sind die Kinder schon Jugendliche. Ach, es tut mir sehr leid.
Bleiben Sie gesund!
Oliver Meer
Tags: Klassen- und Studienfahrten am Dionysianum - soziales Lernen