Rückblick: Vortrag „Cybermobbing“ vom 19.09.2024
Auf Einladung der Schulpflegschaft trug Herr Guido Wilke, Kriminalhauptkommissar des Kreises Steinfurt, zum Thema vor.
Eingangs bemerkte er, dass sein Vortrag zwar „nur“ aus Gesetzes- und Anzeigentexten bestünde, versprach aber einen spannenden Abend.
Und spannend war der Abend dann auch, blickte man gemeinsam in die Abgründe einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft und den daraus resultierenden Problemen.
Viele Eltern schieben dieses Thema gern weit von sich, aber hier setzte Herr Wilke gekonnt an und präsentierte ausschließlich echte Fälle aus dem gesamten Kreisgebiet, insbesondere aus Rheine.
Dort geht es um Aufforderungen zum Suizid, das Teilen von Bildern und Videos in peinlichen oder intimen Situationen und das Verbreiten von Unwahrheiten bzw. Fake-Fotomontagen.
Cybermobbing ist in Deutschland, anders als in Österreich, nicht strafbar, aber das Anfertigen von Bildern und Videos in höchst persönlichen Bereichen ist es. Wer Bildmaterial von Anderen in Toiletten und Umkleidekabinen erstellt, macht sich strafbar. Und wenn diese Kinder nicht bekleidet oder in eindeutigen Positionen (posing pics) zu sehen sind, steht recht schnell der Vorwurf „Kinderpornographie“ im Raum. Was viele nicht wissen: Diese Fälle werden alle vor Gericht verhandelt und werden mit mindestens einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Auch hier überraschte Herr Wilke die anwesenden Eltern, denn eine der größten Tätergruppen, die kinderpornographische Inhalte teilt, sind tatsächlich Jugendliche! Eine weitere, sehr große Gruppe sind ältere Männer.
Da viele Social-Media-Plattformen erst ab 16 oder 18 Jahren genutzt werden dürfen und Eltern die Inhaber entsprechender Handyverträge für ihre Kinder sind, machen sie sich ebenfalls strafbar. Insbesondere, wenn sie versuchen, Beweise zu sichern und sich das entsprechende Material zuschicken lassen oder teilen.
Herr Wilke rät davon ab, solches Material auf dem Handy zu speichern oder zu kommentieren. Wird beispielsweise in der Klassen-Whatsapp-Gruppe kinderpornographisches Material geteilt, spielt die Reaktion eine wichtige Rolle. Vorsätzlich, aus Sicht der Justiz, handelt derjenige, der positiv auf solche Memes, Bilder oder Videos reagiert (Daumen hoch, Lach-Emoji, usw.). Wer Zivilcourage zeigt und deutlich widerspricht oder diese Dinge gänzlich unkommentiert lässt, sollte auf der sicheren Seite sein. Der Zeitpunkt der Löschung spielt allerdings ebenfalls eine große Rolle, dieses sollte unmittelbar nach Kenntnis über den Inhalt geschehen.
Grundsätzlich gilt, dass das Handy nichts mit der Privatsphäre unserer Kinder zu tun hat, es ist kein digitales Tagebuch. Wir alle wären als Eltern sehr gut beraten, die Aktivitäten unserer Kinder im Netz zu kontrollieren. Das Handy kann zur Waffe werden und wir Eltern tragen dafür Sorge, unseren Kindern den richtigen Umgang damit zu erklären.
Hier findet ihr ein eindrückliches Video des Influencers Falco Punch, welches in Zusammenarbeit mit der Polizei Bayern erstellt wurde! „Mach Dein Handy nicht zur Waffe! - Bayern https://www.youtube.com/watch?v=8vSaHc_hu2g
Falls ihr wissen möchtet, was Cybermobbing oder Cybergrooming genau ist, geht auf die Seite von https://www.klicksafe.de/. Hier wird anschaulich erklärt, wie Täter*Innen vorgehen und was Eltern tun können, um zu verhindern, dass das eigene Kind Opfer wird.
Falls Eure Kinder Opfer geworden sind, gibt es hier Hilfe:
https://weisser-ring.de/mobbing
https://www.cybermobbing-hilfe.de/
https://www.schau-hin.info/studien/studie-zu-cybermobbing-schlimme-folgen-fuer-betroffene
Zum Abschluss bleibt nur eine sehr große Bitte: Sprecht mit Euren Kindern, schaut hin, was sie tun, und lasst sie nicht allein im Netz, denn dort warten fast an jeder Ecke Täter*Innen auf ihre Gelegenheit, ein leichtes Opfer zu finden.
Im Namen der Schulpflegschaft
Inga Doumat
Tags: FORDERN mit Exkursionen, Projekten, Konzerten, Ausstellungen oder Vorträgen am Dionysianum - fachliches Lernen, informatorische Grundbildung / Medienbildung / MINT, Elternpflegschaft