• Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Sonnenaufgang
  • Proben in Heek
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Europatag am Dionysianum
  • Kardinaltugenden
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Klettern auf Borkum
  • Abitur 2024
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Juist 2016

  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Abi 2023 - Mottotag
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 04.07.2024: Feriengruß der 5c
  • 2024: Abiturentlassung (27.06.2024)
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Inschrift am Frankebau
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)

News Schuljahr 2020-2021

Hinweise des Gesundheitsamts

Liebe Eltern,

das Gesundheitsamt hat uns neue Hinweise zum Vorgehen bei positiv getesteten Personen an Schulen geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen und Wochen haben wir Ihnen immer wieder aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Mit dieser Mail  möchte ich Sie über die aktuelle Vorgehensweise der Stabstelle Corona in Sachen Quarantänisierung und Kontaktnachverfolgung in Schulen informieren. Wesentlicher Faktor für eine differenzierte Kontaktnachverfolgung stellt für die Stabsstelle Corona das Tragen eines Mundnasenschutz (MNS) dar. Hat die positiv getestete Person innerhalb der Einrichtung ungeschützen Kontakt (d.h. ohne konsequentes Tragen eines MNS), so ist eine exakte und zielgerichtete Kontaktpersonennachverfolgung einschließlich differenzierter Kategorisierung praktisch nicht umsetzbar und ist infektiologisch auch nicht zielführend. Im Einzelfall bedeutet dies nachfolgend:

Bei einem positivem Eintrag in einer Schule wird in der Regel folgendes Verfahren umgesetzt (in besonderen – infektionsepidemiologisch begründeten -  Einzelfällen kann davon aufgrund des ermittelten Sachverhaltes abgewichen werden):

- Hat eine positiv getestete Lehrkraft ohne MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnen, werden i.d.R. alle SchülerInnen (bei Unterricht>30 Minuten) und Lehrkräfte unabhängig vom Tragen eines MNS für die Dauer von 14 Tagen nach letztem Kontakt mit der infizierten Person quarantänisiert.

- Hat ein positiv getesteter SchülerIn ohne MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnen, werden i.d.R. alle SchülerInnen der Klasse und Lehrkräfte (bei Unterricht>30 Minuten) unabhängig vom Tragen eines MNS für die Dauer von 14 Tagen nach letztem Kontakt mit der infizierten Person quarantänisiert.

- Hat eine positiv getestete Lehrkraft mit MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnenn, wird im Rahmen einer Einzelfallermittlung überprüft, inwiefern eine Qurantänisierung von anderen Lehrkräften/SchülerInnen erforderlich ist.

- Hat ein positiv getesteter SchülerIn mit MNS Kontakt zu anderen Lehrkräfte/SchülerInnen, wird im Rahmen einer Einzelfallermittlung überprüft, inwiefern eine Qurantänisierung von anderen Lehrkräften/SchülerInnen erforderlich ist.

Die mit der Quarantänisierung einhergehenden Einschränkungen des Schulbetriebes sind uns bewusst; im Sinne einer effizienten Pandemiebekämpfung sind sie jedoch leider unvermeidbar. Mit der konsequenten Nutzung eines MNS durch alle am Schulbetrieb Beteiligten, können Sie die erforderlichen Quarantänisierungen nach Einträgen auf ein Mindestmaß beschränken. Im Falle eines Eintrages von COVID19 in ihre Einrichtung werden Mitarbeitende der Stabsstelle Corona Sie kontaktieren und das weitere Verfahren besprechen.

Geschwisterkinder von quarantänisierten Kontaktpersonen

Häufig stellt sich die Frage, wie mit Geschwisterkindern (an einer anderen Schule oder in einer Kita) von quarantänisierten (nicht isolierten!) Schülerinnen und Schülern umgegangen werden soll. Für diese gelten keine Einschränkungen und sie können am Regelbetrieb teilnehmen.

Freundlicher Gruß

i.A.Tilman Fuchs
Dezernent für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Soziales und Gesundheit"

 

Auf der Schulkonferenz am Montag werden wir - wie angekündigt - über das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes diskutieren.

Bleiben Sie gesund!

Karin Schulz-Bennecke

 

 

 

Q2: Fahrtbericht zur "Studienfahrt nach Weimar"

Am Montag, den 14.09.2020, sind die 27 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 gut in Weimar angekommen.

Der erste Programmpunkt der Studienfahrt war eine Stadtführung, welche mit einen traumhaften Ausblick auf dem Skytower endete. Anschließend ging es dann zum Bowling. 

 

Am Dienstag ging es klassisch zu: Am Morgen wurde Goethes Gartenhaus besucht, bei welchem die Schülerinnen und Schüler nach der Besichtigung  - mittels einer kreativen Aufgabe - selbst zu kleinen Literaten wurden.

Die Wohnhäuser von Goethe und Schiller wurden am Nachmittag in Kleingruppen erkundet.

Ein Theaterbesuch des Stücks „Love Letters“ stand am Abend auf dem Programm.

Der Mittwoch war geprägt von vielen unterschiedlichen Programmpunkten: Morgens haben zwei Teilgruppen im Wechsel das Haus der Weimarer Republik besichtigt bzw. einen Spaziergang mithilfe eines Workbooks des Hauses der Weimarer Republik unternommen. Danach wurde auf dem Historischen Friedhof eine Rallye gespielt. Die Gewinner der Rallye haben einen kleines Erinnerungsstück an Weimar erhalten. Am Nachmittag konnten die Schülerinnen und Schüler zwischen zwei Programmpunkten wählen: Besuche in Goethes Wohnhaus oder des Bauhaus Museums. Abends wurde die Freizeit gemeinsam am Hostel verbracht.

 

 

(Gruppenfoto an der Fürstengruft) 

Eindrücke aus dem Bauhaus Museum:

(Abend am Hostel)

 

Die Gedenkstätte Buchenwald, das ehemalige Konzentrationslager auf dem Ettersberg, wurde am Donnerstag besucht. In zwei Teilgruppen wurde die Gruppe zunächst durch die Gedenkstätte geführt. Im Anschluss hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das Gelände und die Museen der Gedenkstätte selbständig zu erkunden.

(Gedenktafel auf dem Appellplatz)

(Die Möbel von Friedrich Schiller wurden in das Lager gebracht, da die Häftlinge diese nachbauen sollten.)

(Schriftzug des Lagertores - die Grenze zwischen dem SS-Bereich und dem Häftlingslager)

Beim gemeinsamen Abendessen können die Eindrücke des Tages verarbeitet werden.

Der Besuch der mittelalterlichen Wartburg in Eisenach, die erste deutsche Burg, welche in die Liste des Welterbes der UNESCO aufgenommen wurde, schließt das Programm der Studienfahrt am Freitag ab. Zunächst wurde gemeinsam der Weg zur Burg bestritten, um dann vor Ort die geschichtsträchtigen Räumlichkeiten der Burg und das dazugehörige Museum zu erkunden.

(Text: Katharina Parusel,  Bilder: Teilnehmer der Studienfahrt)

 

Neue Corona-Infos zum Schulbetrieb aus D'dorf

Liebe Schulgemeinde,

anbei die neueste Corona-Dienstmail aus D’dorf.

Ich habe ein paar Informationen „gehighlighted“ zu Mund-Nase-Bedeckungen (MNB), Klassenfahrten und Lüften.

Ihr

Oliver Meer

  

Von: Postverteiler <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> Im Auftrag von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gesendet: Donnerstag, 10. September 2020 14:35
An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!' <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Betreff: msb2009_1001 Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten

 

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>> 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der SchulMail vom 31.08.2020 habe ich Ihnen Informationen zum Schulbetrieb ab dem 01.09.2020 übermittelt. Dies war notwendig, weil eine Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wesentliche Änderungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) mit sich brachte. Mit der jetzigen SchulMail möchte ich Sie zum einen über weitere Entwicklungen informieren, aber auch ergänzende Hinweise zum Umgang mit den Mund-Nase-Bedeckungen in den Schulen geben.

Ließ sich schon in der SchulMail vom 31.08.2020 ein erfolgreicher Wiedereinstieg in den Schulbetrieb feststellen, so hat sich dies im Verlauf der letzten Tage bestätigt. Unsere wöchentliche Umfrage bei allen Schulen hat für die 36. Kalenderwoche ergeben, dass bei 99,1% aller Schülerinnen und Schüler trotz Corona eine Teilnahme am Präsenzunterricht erfolgt. Von mehr als 5.000 Schulen in NRW waren nur drei von Schulschließungen wegen Covid-19 betroffen, 101 von Teilschließungen als Folge von Quarantänemaßnahmen. Nahezu 98% aller Schulen meldeten keine Einschränkungen im Schulbetrieb. Und lediglich 3,3% der Lehrkräfte konnten als Folge von Covid-19 Einschränkungen keinen Präsenzunterricht erteilen. Das sind ermutigende Zahlen. Sie belegen, dass unsere Schulen trotz momentaner Widrigkeiten ihren Bildungsauftrag erfüllen. 

 

Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen

Die schon erwähnte Änderung der Coronabetreuungsverordnung, gültig ab dem 01.09.2020, hat - wie jede Änderung bedeutsamer Regelungen – auch zu anfänglicher Unsicherheit in den Schulen geführt. Trotz der klaren Entscheidung, dass am Sitzplatz im Unterricht keine Maske mehr getragen werden muss, sollte es Schülerinnen und Schülern dennoch ermöglicht werden, freiwillig auch im Unterricht eine MNB zu tragen, wenn sie dies möchten. Von dieser Möglichkeit ist vielfach Gebrauch gemacht worden.

Die Freiwilligkeit, auch im Unterricht eine MNB zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer MNB durchzusetzen. Ich bin mir sicher, dass die Schulleitungen mit dem nötigen Augenmaß vorgehen und neben dem Infektionsschutz immer auch die Entwicklung und Gesundheit gerade der jüngeren Kinder im Blick behalten. In dem verständlichen Bemühen, Gefahren von der Schulgemeinde fernzuhalten, darf keinesfalls die Ausgrenzung Einzelner provoziert oder auch nur in Kauf genommen werden.

Auf vielfache Hinweise möchte ich auch noch einmal deutlich machen, dass Schulleitungen gegen das Verweigern des Tragens einer MNB außerhalb des Klassenraums energisch vorgehen müssen. Das Schulrecht sieht hier zunächst die auch pädagogisch motivierten Maßnahmen gem. § 53 SchulG vor. Sofern sich jedoch die Notwendigkeit zu sehr schnellem Handeln ergibt, um einer Gefährdung zu begegnen, können Schulleitungen auch im Wege ihres Hausrechts eine Person vom Schulgelände verweisen. Rechtlich legitimiert ist ein solcher Verweis, weil er der Durchsetzung der Vorgaben von § 1 Coronabetreuungsverordnung dient. Weitergehende Hinweise finden Sie im Schulportal.

 

Fortschreibung der Coronabetreuungsverordnung 

Die Geltung der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung ist bis zum Ablauf des kommenden Dienstags, 15.09.2020, befristet. Nach derzeitigem Sachstand ist jedoch nicht mit Änderungen für den Schulbereich zu rechnen. Die aktuellen Regelungen, insbesondere zum Tragen einer MNB, werden also weiter gelten.

 

Landesregierung will Belüftungssituation an Schulen verbessern

Ein wichtiges Element in den Hygienekonzepten der Schulen zum Schutz vor Corona ist das intensive Lüften der Klassenräume. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung möglichst durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts. Hierauf haben sich alle Länder im KMK-Beschluss verständigt.

Da es Problemanzeigen in einzelnen Schulgebäuden gab, hat sich die Landesregierung entschlossen, sich über die Belüftungssituation von Unterrichtsgebäuden an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen einen Überblick zu verschaffen. Die Ihnen bekannte Abfrage wurde nun mit Fragen zur Belüftungssituation der Unterrichtsräume ergänzt. Die Ergebnisse werden aktuell analysiert, aber erste Erkenntnisse zeigen, dass an rund 90 Prozent aller Schulen keine Probleme mit der Belüftungssituation bestehen. Gemäß Abfrageergebnissen sind an lediglich ca. zehn Prozent aller Schulen etwa zehn Prozent der Unterrichtsräume betroffen. Insgesamt können also in rund einem Prozent aller Unterrichtsräume die Fenster aufgrund möglicher baulicher Mängel nicht in ausreichendem Maße für eine intensive Belüftung genutzt werden. Viele Schulträger sind ihrerseits jedoch bereits dabei, ihre Belüftungskonzepte zu überprüfen und anzupassen.

Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung werden nach der Analyse der Abfrage Schulen und Schulträger über die Ergebnisse informieren. Ziel der Landesregierung ist es, gemeinsam mit den Schulträgern passgenaue Lösungen für die Belüftungssituation in Unterrichtsräumen zu schaffen. Das Land wird die Schulträger dabei bestmöglich unterstützen.

 

Schulfahrten

Bereits mit der SchulMail vom 03.08.2020 hatte ich Ihnen Hinweise zu diesem Thema gegeben: „Auf Grund des Runderlasses vom 28. Mai 2020 sind alle ein- und mehrtägigen Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in das Ausland, die im Zeitraum vor den Herbstferien geplant waren, abzusagen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Stornierungskosten aller von Schulen abgesagten Fahrten ins Ausland, die bis zu den Herbstferien geplant waren, nur soweit die Stornierungen durch die Schulen bis zum 12. Juni 2020 erfolgt sind; im Fall der Schulen in freier Trägerschaft bis 10. Juli 2020“.

Es ist nicht beabsichtigt, den Runderlass vom 28.05.2020 zu verlängern.

Schulen können für den Zeitraum nach den Herbstferien wieder selbst über ihr Fahrtenprogramm bestimmen. Sie tun dies aber in eigener Verantwortung. Dies halten wir für angemessen, da inzwischen hinreichende Informationen zur Einschätzung der Risiken vorliegen.

Meine Empfehlung aus der SchulMail vom 03.08.2020, welche Stornovereinbarungen mit dem Reiseveranstalter zu treffen sind, möchte ich vor dem Hintergrund neuer Informationen ergänzen. Die Möglichkeit einer „jederzeit kostenfreien Stornierung“ werden die Schulen in den Verhandlungen mit Reiseveranstaltern nicht durchsetzen können. Vielmehr werden gebuchte Reiseleistungen nur dann kostenfrei storniert werden können, wenn in Nordrhein-Westfalen der Standort der Schule (Kreis oder kreisfreie Stadt) oder der Zielort der Klassenfahrt vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist. Sind für ausländische Zielorte der Klassenfahrt keine regionalen Angaben verfügbar, so gelten die Angaben des gesamten Landes. Eine kostenfreie Stornierung kann nur dann erfolgen, wenn die Ausweisung als Risikogebiet vor dem Zeitpunkt der Stornoerklärung erfolgt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Schulen, vor der Buchung von Schulfahrten eine sorgfältige Risikoabwägung vorzunehmen. Und auch Eltern müssen sich – so im Übrigen auch die langjährige Erlasslage – des Risikos von Stornokosten bewusst sein.  Derzeit hilft nur äußerste Vorsicht und sehr verantwortungsvolles Handeln.

 

Schülerbeförderung und Schülerspezialverkehre

Die Schülerbeförderung ist eine Aufgabe der kommunalen Schulträger im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts.  Das Land setzt mit der Schülerfahrkostenverordnung hier lediglich einen Rechtsrahmen. Die Schulträger entscheiden unter Kostengesichtspunkten selbständig darüber, ob sie die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln organisieren, Schülerspezialverkehre einrichten oder Wegstreckenentschädigungen zahlen.

Wegen dieser Trennung vom eigentlichen Schulbetrieb finden sich Corona-bedingte Sonderregelungen für die Schülerbeförderung auch nicht in der Coronabetreuungsverordnung. Einschlägig sind hier die Vorschriften der Coronaschutzverordnung, vor allem  § 2 Absatz 3. Danach besteht bei der Beförderung im Personenverkehr die Pflicht zum Tragen einer MNB. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine MNB tragen können. Solche Personen dürfen aber auch nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden. Denn ein solches Verbot darf nur ausgesprochen werden, wenn das Tragen der MNB ohne rechtfertigenden Grund verweigert wird.

Dies ist unbedingt zu bedenken, wenn es um die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit anerkanntem sonderpädagogischem Förderbedarf geht. Diesen Personen, die keine MNB tragen können, unter Hinweis auf deren Eigengefährdung oder auf die Gefährdung der anderen Schülerinnen und Schüler im Fahrzeug die Teilnahme am Schülerspezialverkehr zu untersagen, obwohl ein Schulbesuch grundsätzlich möglich wäre, ist äußerst bedenklich. Ich appelliere daher an die Verantwortlichen vor Ort, in der momentanen Ausnahmesituation geeignete Lösungen zu suchen.

 

Ausrichtung von Sankt-Martinszügen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Städte und Gemeinden über die Kommunalen Spitzenverbände zu den notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Durchführung von Sankt-Martinszügen informiert. Da vielfach Schulen in diese Tradition eingebunden sind, möchte ich Ihnen als Schulleitungen diese Informationen gern weitergeben. Darüber hinaus empfehle ich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihren kommunalen Ansprechpartnern:

„Bei den traditionellen Martinszügen handelt es sich - soweit es nicht vor Ort traditionelle Begleitprogramme im Sinne von Straßenfesten etc. geben sollte - um ,,klassische" Veranstaltungen unter freiem Himmel. Damit sind sie nach § 13 CoronaSchVO grundsätzlich zulässig, wobei insbesondere der Mindestabstand - ggf. durch Zugangsregelungen - eingehalten werden muss. Ohne Mindestabstand dürfen Familien, feste 10er Gruppen und - neu - z.B. Kindergartengruppen, die auch tagsüber ohne Mindestabstand betreut werden dürfen (§ 1 Abs. 3 2. Alternative CoronaSchVO), teilnehmen. Aus unserer Sicht kann damit - gerade angesichts der im Freien gegenüber geschlossenen Räumen nach allen bisherigen Erfahrungen doch deutlich geringeren Infektionsrisiken - eine Durchführung solcher Veranstaltungen mit entsprechenden Rahmenvorgaben vor Ort (Aufstellflächen, ehrenamtlicher Ordnereinsatz) verantwortbar gestaltet werden. Dabei spielt auch eine Rolle, dass viele potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermutlich selbst angesichts der öffentlichen Diskussionen sehr sensibilisiert sind und sich entsprechend verhalten. Schlussendlich obliegt es der Zuständigkeit jeder Kommune aufgrund der örtlichen Situation und der jeweiligen „Traditionen“ zu entscheiden, ob sie die Einhaltung dieser Vorgaben für umsetzbar und realistisch hält oder die Veranstaltungen absagen/untersagen/einschränken muss. Untersagungen oder Einschränkungen als einzelfallbezogene Schutzmaßnahmen nach § 28 IfSG sind selbstverständlich mit entsprechender Begründung immer möglich. Vorstellbar wäre beispielsweise, den eigentlichen Martinszug durchzuführen, auf einen ortsfesten Schlusspunkt, etwa ein Martinsfeuer, aber zu verzichten. Wenn sich Ihre Mitglieder für die Durchführung von Martinszügen entscheiden, gelten für die 300er-, 500er- und 1000er-Veranstaltungen die jeweiligen Konzept- und Genehmigungspflichten (beachte dazu insbesondere die Neufassung in § 2b Abs. 3 CoronaSchVO). Zudem muss selbstverständlich allen Veranstaltern bewusst sein, dass bei einem veränderten Infektionsgeschehen auch kurzfristige Absagen möglich sind.“

 

Ich gehe davon aus, dass die mit dieser SchulMail übermittelten Informationen für Ihre Planungen und Entscheidungen in der nächsten Zeit von Nutzen sind. Nach meinem Eindruck gelingt es uns seit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs mehr und mehr, die für uns alle so wichtige Normalität und Verlässlichkeit in den Schulen wiederherzustellen. Lassen Sie uns diesen Weg weiterhin gemeinsam gehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter  

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , 0211 5867-3581

 

HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.

Medientraining am Dio - Medientrainer gibt wertvolle Tipps

Snapchat, Instagram, WhatApp und andere Apps standen im Mittelpunkt des Medientrainings, das die Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 des Gymnasium Dionysianum am Montag und Mittwoch absolvierten. „Das war echt spannend!“ sagte ein Schüler der Jahrgangsstufe 5. Der Medienreferent und Medienpädagoge Johannes Wentzel aus Münster tauchte mit den Schülern ein in die den allermeisten von ihnen bekannte Welt der Social Media und gab viele nützliche Tipps und Hinweise. „Think before you post!“ („Denke nach, bevor du postest.“) ist der Grundsatz, der immer gelten muss, denn das Internet vergisst nicht und gepostet ist gepostet. Über archive.com sahen die Schüler, dass Nachrichten über ihre Schule aus längst vergangenen Jahren über das Internet immer noch abrufbar sind. Wentzel empfahl den regelmäßigen Webcheck über Google, der von den Schülern direkt durchgeführt wurde. Negative Nachrichten über die eigene Person seien sofort zu melden. Die Selbstdarstellung z.B. bei TikTok oder Instagram muss dem Reality Check standhalten. Die Antwort auf die Frage „Würde ich mich auch auf offener Straße so zeigen?“ hilft weiter, wenn es darum geht, ob ein Profilbild angemessen ist. Das Thema „Kettenbriefe“ konnte zügig bearbeitet werden. “Das, was dort steht, stimmt niemals.“ Grundsätzlich mahnte Wentzel immer wieder ein gesundes Misstrauen und Achtsamkeit an, denn „jeder kann etwas ins Internet stellen“. Dass Fake News möglicherweise an einem falschen Datum, ungeschickter Sprache oder seltsamer Wortwahl zu erkennen sind, wurde den Schülern anhand verschiedener Beispiele klar. 

Text und Bild: Frau Pangemann

Chemie GK besucht Raffinerie in Salzbergen

Eine etwas andere Chemiestunde erlebte heute der Q2 Grundkurs. Passend zum aktuellen Thema "Maßgeschneiderte Produkte - Erdölverarbeitung" konnten die Schülerinnen und Schüler einen tiefen Einblick in die Raffinerie der Firma H&R gewinnen.

 

Nach einer Einführung in die technischen Prozesse zu Beginn, hatten die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit bei einer Führung über das große Werksgelände nicht alltägliche Einblicke in die Produktionsabläufe, die Abfüllung und Labor zu bekommen. So konnten sie beispielsweise in Erfahrung bringen, dass es sich bei der Raffinerie in Salzbergen um eine Spezialraffinerie handelt, deren Haupttätigkeit in der Produktion von chemisch-pharmazeutischen Spezialitäten wie beispielsweise verschiedener Paraffine, Weichmacher, Motorenöle und spezieller technischer Weißöle besteht. 

Insgesamt war es ein lehrreicher und beeindruckender Einblick in einen großen Arbeitgeber in der Region. Danke für dies Möglichkeit.

 

 

Text und Bild: Herr Gorny

Empfehlung, Mund-Nase-Maske im Unterricht am Platz zu tragen

Liebe Schulgemeinde,

ich wurde heute belehrt, dass das Wort "Maskengebot", auch wenn es in der letzten Woche in den Medien* häufig fiel, zu stark sei, und ich von einer Empfehlung, Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht am Platz zu tragen, sprechen solle.

Die gestrige Schulpflegschaft zeigte sehr einmütig, dass die Empfehlung, welche die Zustimmung des Eilausschusses besitzt, zumindest bis zur Schulkonferenz am 21.09.20, auf der die Schulgemeinde ihren Willen artikulieren wird, der dann umgesetzt wird, aufrecht erhalten werden sollte.

Jeder einzelne Schüler, jede einzelne Schülerin muss also für sich verantwortungsvoll entscheiden, ob er / sie der Empfehlung, im Unterricht am Platz einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, folgt.

Die Maskenpflicht jenseits des Platzes, auf den Gängen oder dem Gelände gilt weiterhin, außer es liegen z.B. durch ein Attest z.H. der Schulleitung belegte medizinische Gründe vor, die ein Tragen in den Pflichtbereichen nicht möglich machen. 

Bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

 

Anhang:

z.B. WAZ 31.08.2020, 16:26

"[...] "Schulen sind sichere Orte“, erklärte Gebauer. Sollten Schulleitungen weiterhin daran festhalten, dass im Unterricht Maske getragen werden sollte, könnten sie ein entsprechendes Maskengebot aussprechen. Dies würde vom Schulministerium dann „respektiert“, sagte Gebauer. Die Ministerin betonte jedoch: „Rechtlich können Schulleitungen nun keine eigene Maskenpflicht verhängen“, sie könnten nur ein „Gebot‘ aussprechen, das für Schülerinnen und Schüler jedoch freiwillig sei. Es sei aus Sicht der Landesregierung klar, „dass Masken Sicherheit vor einer Corona-Ausbreitung bieten“, erklärte Gebauer. Die Pflicht im Unterricht ende nun jedoch. [...]"

https://www.waz.de/politik/landespolitik/maskenpflicht-im-unterricht-endet-neue-corona-verordnungen-id230289150.html

 

Freitag, 11. September

15.36 Uhr. Zwei weitere positive Coronafälle an zwei Rheiner Schulen: Wie das Kreisgesundheitsamt am Vormittag bestätigte, ist ein Lehramtsanwärter am Emsland-Gymnasium positiv auf das Coronavirus getestet worden. An der Nelson-Mandela-Sekundarschule (NMS) war der Befund bei einer Lehrerin positiv. Beide hatten sich freiwillig testen lassen. Die NMS-Lehrerin hatte Unterricht in vier verschiedenen Klassen erteilt. Aus diesen Klassen seien am Freitagvormittag nach Bekanntwerden des positiven Befundes umgehend alle Schüler nach Hause geschickt worden, die auf das freiwillige Tragen von Mund- und Nasenschutz im Unterricht verzichtet hatten. Die Eltern seien informiert worden. „Da fast alle unsere Schüler – etwa 95 Prozent – freiwillig den Mund- und Nasenschutz tragen, hat das Kreisgesundheitsamt die Gefährdungslage als relativ gering eingestuft“, sagt Schulleiterin Sandra Matzelle auf Anfrage. Matzelle weist weiter daraufhin, dass Schüler und Eltern Informationen auf der Schul-Homepage, per E-Mail oder über Schoolfox erhalten. Über Schoolfox werden die Informationen direkt in die Sprache übersetzt, die die Eltern eingestellt haben.
Für die Schüler am Emsland-Gymnasium wird es voraussichtlich keine Quarantäne geben, da Masken getragen wurden, teilte die Stadt Rheine mit. Der Eilausschuss am Emsland-Gymnasium hatte Anfang September mit einstimmigen Beschluss empfohlen, dass die Schüler im Unterricht und in der Schule weiterhin den Nasen- Mundschutz tragen sollten.
Die Stadt Rheine als Schulträger stehe im Falle positiver Testungen immer im Austausch mit den jeweiligen Schulleitungen, die jeweils die betroffenen Eltern der Klassen sowie über die Schulhomepage informieren. Die Stadt Rheine schließt sich den Empfehlungen der weiterführenden Schulen an die Schülerinnen und Schüler an, auch im Unterricht freiwillig eine Maske zu tragen.

https://www.mv-online.de/region/kreis-steinfurt/die-entwicklung-der-corona-lage-315711.html

 

Q2 LK M: Von der Theorie in die Praxis

Schnittpunkte von Geraden und Ebenen berechne ist in der Vektorgeometrie ganz normal.

Spannend wird es, wenn man mit diesem Wissen ein Zauberwürfel auf den Schulhof malt.

Nur aus dem richtigen Blickwinkel, dem Kursraum des Q2 LKs, betrachtet, lässt sich die dreidimensionale Struktur erkennen.

Bild / Text: Marion Koopmann

Zahnrettungsboxen am Dio

Ein großer Dank geht an Dr. Ulrich Micheely, der sich auf Anfrage der Erprobungsstufenkoordinatorin Antje Burkhard sofort bereiterklärt hat, Zahnrettungsboxen für die Schülerinnen und Schüler des Dionysianums zu spenden. Diese liegen nun an zentralen Stellen aus: in der Sporthalle, im Lehrerzimmer, in der Übermittagbetreuung und im Sekretariat. So ist im Falle eines Unfalls schnell eine Box griffbereit, um einen herausgefallenen Zahn zu retten und wieder einsetzen zu lassen. Hoffen wir, dass ein solcher Fall nie eintreffen wird! 

 

 

 

Text: Frau Burkhard

Bild: Herr Gorny

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo