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  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
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  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
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  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Inschrift am Frankebau
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 04.07.2024: Feriengruß der 5c
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek

News Schuljahr 2020-2021

6 - Q2: Elternsprechtag - KEINE Präsenzgespräche

Liebe Eltern,

vor den Herbstferien glaubten wir Rheiner Schulleitungen, in der Stadtschulleiterkonferenz tragfähige Lösungen für Elternsprechtage oder auch Tage der offenen Tür und Elterninfo.abende gefunden zu haben.

Nun hat uns die aktuelle Coronalage und die neue Coronaschutzverordnung eingeholt.

Die Schulen wurden heute per Dienstmail durch Herrn Dr. Schrapper (MSB) informiert, dass Tage der offenen Tür und allgemein Info.abende u.Ä. nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden dürfen.
Hier wird es auf Stadtebene digitale Angebote geben, dies hatten wir auch vorausschauend vor den Ferien auf der Stadtschulleiterkonferenz so abgesprochen.

Anders ist es mit den Elternsprechtagen: Die letzten Tage haben die Koordinationen mit dem Sammeln der Rückmeldungen der Fachlehrkräfte für die Klassenleitungen verbracht, um Sie gut beraten zu können. Letzte Woche haben wir dann den Elternsprechtag zumindest für die Stufe 5 noch in Präsenz durchgeführt und hofften, den kommenden Elternsprechtag mit Präsenzgesprächen zumindest für Eltern der Stufe 6 bis Q2 mit Kindern mit Beratungsbedarf wegen Gefahren für die Schullaufbahn durchführen zu dürfen.

Dies wurde uns heute per Dienstmail durch die Bezirksregierung untersagt, wobei die Bezirksregierung feststellt: "Eltern haben grundsätzlich ein Recht auf Information und Beratung, die außerhalb von Unterricht stattfindet. Angesichts der Regelungen in der Coronaschutzverordnung ist es aber nicht vermittelbar, zu diesem Zweck viele Eltern im Schulgebäude zusammentreffen zu lassen. Aus diesem Grunde sollte die Beratung der Eltern auf die Fälle begrenzt werden, in denen Beratung notwendig oder gewünscht wird. Die Beratung soll dann telefonisch erfolgen."

Da die Klassenleitungen nun alle relevanten Informationen haben, um Sie gut beraten zu können, werden Sie zeitnah durch die Klassenleitungen angerufen, falls es dringliche Beratungsbedarfe gibt, und es werden feste Telefongesprächstermine vereinbart, damit es bewältigbar bleibt. Dadurch kann nun auch der Nachmittagsunterricht bis auf wenige Fälle stattfinden.

Dass dieses coronabedingte Verfahren unbefriedigend für viele Eltern ist, ist mir klar, doch müssen wir erst auf die Kinder priorisieren, die Probleme haben. Falls es von Ihrer Seite dringenden Gesprächsbedarf gibt, wenden Sie sich bitte per SchoolFox an die entsprechende Fachlehrerkraft, so dass es auch in diesen Fällen zu einer Beratung kommen kann.

Andererseits haben Sie über die Klassenarbeiten zumindest Rückmeldungen zu den "schriftlichen Leistungen" vorliegen und seit dem 27.10.20 sind auch die Fachlehrerinnen und -lehrer in der SI verpflichtet, in Abständen (ähnlich der Quartalsnoten in der Oberstufe) den Kindern im Einzelgespräch eine Rückmeldung zum Leistungsstand "sonstige Mitarbeit" zu geben, den dann die Kinder Ihnen sicherlich mitteilen werden. Im Sinne zunehmender Selbstständigkeit ist diese Informationsreihenfolge sogar gewünscht.

Ich wünsche uns allen, dass die Schulen geöffnet bleiben und wir uns unbeschwert wiedersehen werden.
Ihr
Oliver Meer

Schweigeminute für Samuel Paty

Wir haben uns heute als Zeichen für die Meinungsfreiheit in Schulen mit folgender Durchsage an der landesweiten Solidaritätsaktion für den ermordeten französischen Lehrer Samuel Paty beteiligt:

"Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte,

heute enden in Frankreich die Allerheiligenferien und deshalb gibt es im ganzen Land eine Schweigeminute für den am letzten Schultag vor den Ferien ermordeten Geschichtslehrer Samuel Paty. Er hatte im Unterricht über Meinungsfreiheit diskutiert und als Beispiel die Mohammed-Karikaturen der Satirezeitschrift Charly Hebdo verwendet. Auf seinem Nachhauseweg wurde er in der Nähe seiner Schule erstochen und enthauptet.

Unsere französische Austauschlehrerin, Madame Suire, hat uns eine Botschaft zur heutigen Schweigeminute geschickt.

Ich lese euch ihren Text nun zunächst auf Deutsch vor und dann hört ihr das französische Original. Anschließend folgt die Schweigeminute, so wie in allen Schulen in Frankreich und auch in NRW.

Steht nun bitte auf.

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Kollegen, liebe deutsche Freunde

Am 16. Oktober wurde ein Geschichts- und Politiklehrer brutal von einem islamistischen Terroristen ermordet. Er hieß Samuel Paty. Heute ehren wir ihn in den Schulen. Frau Schulz-Bennecke hat mir gesagt, dass ihr euch uns anschließt. Im Namen aller Schüler und im Namen des gesamten Teams des Collège Albert Camus danken wir euch sehr herzlich für diese Geste der Unterstützung. Lasst uns solidarisch bleiben und gemeinsam die Meinungsfreiheit, die eine der fundamentalen Säulen unserer Demokratie ist, verteidigen. Danke.

 

Audio: Chers élèves, chers collègues, chers amis allemands,

le vendredi, 16 octobre, un professeur d’histoire-géographie et d’éducation morale et civique a été sauvagement assassiné par un terroriste islamiste. Il s’appelait Samuel Paty.

Aujourd’hui, nous lui rendons donc hommage dans nos écoles. Mme Schulz-Bennecke m’a dit que vous vous assossiez à nous. Au nom des élèves et de l’équipe éducative du collège Albert Camus je vous remercie chaloureusement pour ce geste de soutien. Continuons d’être solidaire et de soutenir la liberté d’expression qui est un des piliers fondamentaux de la democratie. Merci."

 

Abschied der Referendare

Das Lehrerkollegium des Dionysianum hat heute sechs Referendare, die nach ihrem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst ihr Examen bestanden haben, verabschiedet: Frau Bramme (M / Sp), Frau Ehling (S / Sp), Frau Hönings (Bi / E), Herr Kondring (Ge / L), Frau Sieveke (kR / L) und Herr Stockmann (D / Mu). 

Nach Abschiedsworten von Herrn Meer und Frau Schulz-Bennecke sowie von Frau Brandis, die im Namen des Teams der Ausbildungsbeauftragten gesprochen hat, zu welchem auch Herr Biestmann-Tylinda und Frau Koopmann gehören, bedankte sich die Gruppe nicht nur mit rührenden Worten, sondern spendierten ihrem Kollegium auch einen süßen Pausensnack beim Pädagogischen Tag. 

Wir freuen uns mit den frisch gebackenen Assessorinnen und Assessoren, die zur Erinnerung an unsere Schule eine Dio-Tasse und einen Fensterstopper von der Schulleitung bekommen haben, und wünschen ihnen auf ihrem weiteren Weg alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg. 

(Text und Bild: Katharina Parusel)

EF: Crashkurs NRW abgesagt

Soeben erhielten wir die Nachricht von der Polizei, dass der Crash Kurs NRW, der am 18.11.2020 stattfinden sollte, unter der derzeitigen Situation abgesagt wurde.

Falls in diesem Schuljahr die Veranstaltung doch noch stattfinden kann, werden alle Schülerinnen und Schüler über die Homepage und per SchoolFox informiert.

 

Stefan Bäumker 

(Beauftragter für Verkehrserziehung) 

Alles Gute zum Schulstart nach den Herbstferien!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie geht es nun ab Montag im Dionysianum weiter? Natürlich gelten die Vorgaben der Dienstmail msb2010_0801 - Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien weiter.

Anbei hierzu nochmals einigen wichtige Auszüge und im Anschluss Hinweise, wie die Schule ab Montag, dem 26.10.20, laufen wird:

Distanzunterricht, der nun bewertet wird und dessen Aufgaben verpflichtend bearbeitet werden müssen, kommt nur bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen in Betracht. Ist die Unterrichtsversorgung aus anderen Gründen (z.B. aufgrund jahreszeitenbedingter Erkrankungen) angespannt, ist nicht auf Distanzunterricht, sondern die üblichen Instrumente zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zurückzugreifen. Der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Präsenz hat absoluten Vorrang. Erst wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten, Präsenzunterricht nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt. An diese Voraussetzung sind strenge Maßstäbe zu legen. Es sind alle Optionen zur Realisierung des Vorrangs von Präsenzunterricht zu nutzen. Über die Einrichtung von Distanzunterricht entscheidet die Schulleitung (Ich werde mich hierzu natürlich vom Gesundheitsamt, dem städt. Träger und der oberen Schulaufsicht der Bezirksregierung beraten lassen!).

 

Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung (vgl. zu der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201006_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf) regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

 

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz

Das Lüften der Schulräume hat nachweislich großen Einfluss auf die Verminderung der Viruslast und trägt zur maßgeblichen Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos bei. Eine wirksame und regelmäßige Durchlüftung der Räume muss daher sichergestellt sein.

 

Als Richtwert kann gelten: alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten (Ansonsten sind aufgrund der Jahreszeit die Fenster längere Zeit geschlossen. Im Kleihuesbau muss während des Stoßlüftens der Klassenraum bis zur Installation der Absturzsicherungen von den Schülerinnen und Schülern verlassen werden!). 

Diese und weitere aktualisierte Empfehlungen finden Sie in den gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) sowie der Unfallkasse NRW abgestimmten "Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19". Diese werden regelmäßig nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) aktualisiert. Eine aktualisierte Fassung finden Sie in Kürze unter dem bekannten Link im Bildungsportal https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten.

 

Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen

Die CoronaBetrVO in der seit dem 01. Oktober 2020 geltenden Fassung (vgl. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronabetrvo_ab_01.10.2020.pdf) sieht hierzu vor, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen gilt, die sich im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten.

Dies sind vor allem die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal und Betreuungskräfte sowie Personal des Schulträgers. Eltern sind als Mitglieder der Schulmitwirkungsgremien erfasst. Außerhalb dieser begründeten Anlässe dürfte es in der Regel keine Notwendigkeit für andere Personen (auch nicht für Eltern) geben, das Schulgelände zu betreten.

NEU: Wieder Maskenpflicht im Unterricht! Am 21.10. wurden die Schulen informiert, dass ähnlich zur Maskenpflicht am Sitzplatz nach den Sommerferien nun wieder Maskenpflicht am Sitzplatz bis zum Beginn der Weihnachtsferien gelte!

Darüber hinaus kann die Schulleitung aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, befreien. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20).

Über die zulässige außerschulische Nutzung der Schulgebäude entscheidet weiterhin der jeweilige Schulträger auf Grundlage der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der jeweils geltenden Fassung (https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw#verordnungen).

  

Distanzunterricht - Rechtlicher Rahmen (=> Distanzunterricht wird BEWERTET)

Am 30. September 2020 hat der Ausschuss für Schule und Bildung seine Zustimmung zur Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (VO Distanzunterricht) erteilt. 

Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.

 

Ich wünsche uns allen, dass die Schule offen bleibt! Die Angebote in den Kernfächern für "schwächere" Schülerinnen und Schüler, um Lücken aus der Zeit der Schulschließung aufzuarbeiten, bleiben bestehen usf.

Es wird uns alle viel Bemühen kosten:

Wir werden gemäß der Vorgabe alle 20 Minuten und in den großen Pausen stoßlüften, d.h. es wird im Gebäude kalt und zugig sein. Bitte ziehen Sie Ihre Kinder warm an, ermutigen Sie die Kinder auch im Klassenraum ggf. Jacke zu tragen oder sich eine Decke mitzunehmen.

Auch wird es bei festen Sitzplätzen bleiben und am Sitzplatz muss wieder Maske getragen werden (was unsere Schüler schon freiwillig taten und die Schulkonferenz empfahl!)

Sport- und Schwimmunterricht wird im Rahmen der Vorgaben und Gegebenheiten stattfinden. Dies gilt natürlich für den gesamten Fachunterricht, da die Vorgaben der Kernlehrpläne uneingeschränkt gelten.

Jahrgangsübergreifende oder gesellige Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Lehrerausflüge, Mittelstufenchor oder Karnevalsparty) sind weiterhin untersagt. Als Ersatz für den Tag der offenen Tür wird es stadtweit digitale Angebote geben.

Letztlich bitte ich Sie, Ihre Kinder nur gesund zur Schule gehen zu lassen bzw. sie einen Tag zu beobachten, ob Coronaverdacht besteht (mehr).

So es weitere Entwicklungen gibt, werde ich Sie informieren bzw. Sie können mich gerne auch ansprechen, anmailen oder anrufen...

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Oliver Meer

 

P.S.: Kommenden Freitag, am 30.10.20, liegt in der Kooperation der erste Pädagogische Tag. Für die Stufen 5 - Q2 bedeutet dies unterrichtsfrei bzw. in der SII werden Klausuren geschrieben. Am Dionysianum werden sich die Lehrkräfte mit dem Konzept der Leseschule und vor allem mit Absprachen, Konzepten und fachspezifischen Werkzeugen zum Distanzunterricht beschäftigen. Weiterhin nimmt seit Ende September das gesamte Kollegium an digitalen Fortbildungen und Webinars von fobizz zum digitalen (Distanz)Unterricht teil, wofür wir fast die Hälfte unseres jährlichen Fortbildungsbudgets investiert haben.

 

17.10.2020: https://www.land.nrw/corona

 

Abiturientia 2020 schenkt Schulhofbank - spontane Preisverleihung an Jakob Holl

Um allen kommenden Dionysianern und Dionysianerinnen in guter Erinnerung zu bleiben, schenkte die Abiturientia 2020 uns nun diese wunderschöne neue Schulhofbank mit ihrem Abimotto: "Dio de Janeiro". Ein würdiger Platz auf dem neuen Schulhof war schnell gefunden.

Herzlichen Dank für dieses tolle Geschenk!

Unser Oberstufenkorridinator, Michael Havers, nutzte die Gelegenheit, um Post aus Berlin für Jakob Holl zu verteilen. Als Preis für herausragende Leistungen bei der Matheolympiade erhielt er die zwei Briefmarken "ALMA-Oberservatorium" und "Illustris-Simulation" aus der Sonderpostwertzeichenserie 2018 "Astrophysik".

Herzlichen Glückwunsch!

 

Karin Schulz-Bennecke

 

 

Reisen + Risikiogebiete + Quarantäne: Reisen von Schülerinnen und Schülern

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler (s.u.), Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.

Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus .

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. 

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

[…]

 

Herzlichen Glückwunsch an die Preisträger:innen

Heute erhielt das Saxophonquartett der Musikschule Rheine als erste Amtshandlung des neuen Landrats Dr. Martin Sommer den Sparkassen Nachwuchspreis Kultur 2020 im Kreis Steinfurt verliehen.

Wir gratulieren ganz herzlich unseren (Ex-)Schüler:innen! Herzlichen Glückwunsch an Eric Volkmer (Abitur 2020), Sophia Hülsing (Q1), Jona-Leonie Stallmann (Q1) und Ida Kösters (Abitur 2019) für diese überaus verdiente Auszeichung. Wir freuen uns mit euch über die Anerkennung für eure herausragenden musikalischen Leistungen!

Ein Dankeschön geht natürlich auch an euren Lehrer an der Musikschule, Lothar Eirmbter und an unsere Musik-Lehrkräfte am Dio.

 Alles Gute für eure musikalische Zukunft im Kreis und darüber hinaus!

Karin Schulz-Bennecke

 

 

 

Fotos: Schulz-Bennecke

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