News Schuljahr 2020-2021
Abitur: Es ist fast vollbracht!
Liebe Schulgemeinde,
ein großer Baustein und in den letzten Monaten Arbeitsschwerpunkt ist nun fast geschafft: Das Abitur.
In zwei Gruppen mussten unsere "Großen" gestern erst die Bücher abgeben, dann wurden die Noten schriftlich nach einer Information zu den (freiwilligen) Prüfungen im 1. - 3. Fach mitgeteilt.
Alle waren sehr gespannt!
Die Blicke richteten sich dann auf die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen in den beiden Leistungskursen und im schriftlichen 3. Abiturfach: Ca. 30% haben einen NC mit 1.x aktuell geschafft.
Schon vor 10 Tagen hatten sich alle Schüler:innen den mündlichen Abiturprüfungen gestellt: Erdkunde war vor Deutsch, Pädagogik und Mathematik (zusammen 67%) mit über 20% der Prüfungen das beliebteste Fach.
Nun drücken wir den 7 Prüflingen für die noch ausstehenden mdl. Prüfungen im 1. - 3. Fach die Daumen und freuen uns auf die Entlassfeier am Montag, dem 28.06.2021, in der Stadthalle!
Ihr
Oliver Meer
Neue Podeste für die Projektarbeit
Heute überreichte uns Hans Juling eine sehr willkommene Spende des Fördervereins. Es handelt sich um 3 hervorragend verarbeitete Bühnenelemente aus Buchenholz, die sehr unterschiedliche Einsatzbereiche haben können. Sie dienen dem Projektunterricht oder zum Aufführen kleinere Szenen und Rollenspiele (z.B. in den Fremdsprachen). Geeignet sind sie auch für theatralische Kurz-Darbietungen (z.B. ein speakers-corner im Forum) oder als flexible Sitzbänke für Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeitsphasen.
Die Elemente stehen nun im Oberstufenaufenthaltsraum und können von allen Lerngruppen genutzt werden. Bitte betretet sie nicht mit Schuhen und passt gut auf unsere neuen "Schätze" auf. Wir planen eine Erweiterung mit zusätzlichen Elementen, so dass dann insgesamt eine etwas größere Bühnenfläche entsteht, die sich rutschfest verbinden lässt.
Ein herzlichen Dank geht an unseren Förderverein, der uns immer wieder hilft, die Schule schön und lernförderlich zu gestalten.
DANKESCHÖN!
Karin Schulz-Bennecke
5 - Q1: Regelunterricht ab 31.05.2021
https://www.schulministerium.nrw/
Liebe Eltern,
wir haben nun genauere Informationen für den vollständigen Präsenzunterricht ab dem 31.05.21 bekommen. Dieser wird dann in allen Kreisen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 wieder aufgenommen werden.
Die nächsten Tage werden wir jetzt nutzen, um alles für den vollständigen Präsenzunterricht zu organisieren. Dafür werden Klassenarbeitsgruppen wieder zusammengelegt, die Raumplanung überarbeitet, Termine für die Coronatestungen umgeplant, Musik- und Sportvorgaben überprüft, Absprachen für die Übermittagsbetreuung getroffen, etc.
Wir freuen uns auf alle Kinder und Jugendlichen!
Karin Schulz-Bennecke
Schulmail vom 19.05.21:
"Inzwischen weist mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte eine stabile Inzidenz von unter 100 auf. Hinzu kommt, dass in Nordrhein-Westfalen schon in der 12. Kalenderwoche das erste Mal in den Schulen getestet wurde; seit dem Ende der Osterferien erfolgen stabil zwei pflichtige Tests pro Woche. In den Grund- und Förderschulen steht zudem seit dem 10. Mai 2021 mit dem Lolli-Test ein sehr sensitives und altersgerechtes Testverfahren zur Verfügung.
Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht
Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.
Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:
- An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
- danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
- die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.
Zur Erinnerung: Unverzichtbare schriftliche Leistungsnachweise können schon derzeit von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und Jahrgangsstufen in der Schule selbst abgelegt werden.
Mit den dargestellten Regeln wenden wir in Nordrhein-Westfalen die bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse“ (§ 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz) an. Diese Regeln gewährleisten durch die Bindung an Inzidenzwerte und mehrtägige Übergangsfristen die notwendige Planungssicherheit. Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang bitten, sich anhand der im Internet verfügbaren Informationen des MAGS oder auch der örtlichen Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden zu halten.
Hinweise zu den aktuellen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb finden Sie unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken
Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke
Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem Lolli-Test unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse – so wie es mit der SchulMail vom 22. April 2021 bereits für den Wechselunterricht ermöglicht wurde.
Mir ist bewusst, dass der Übergang vom Wechselunterricht in einen durchgängigen Präsenzunterricht die Schulen vor unterschiedlich große Herausforderungen stellt. Insbesondere in den weiterführenden Schulen, in denen in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien vielfach noch schriftliche sowie mündliche Prüfungen erfolgen, die unter konsequenten Hygiene-Auflagen stehen und die einen hohen Personaleinsatz erfordern, ist es daher an einzelnen Tagen mit Prüfungsgeschehen vertretbar, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt wird. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Schulleitungen gegenüber den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern transparent darlegen, welche Einschränkungen im Hinblick auf den Präsenzunterricht anstehen könnten. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass derzeit grundsätzlich noch befristete Verträge geschlossen werden können, um die personelle Präsenz in den Schulen zu erhöhen; vor Eintritt in entsprechende Planungen sollte die jeweils zuständige Bezirksregierung kontaktiert werden.
[...]
Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb
Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden.
Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Falls Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B. aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend einzusetzen.
Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich.
Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind. Eine Desinfektion von Spielzeugen, die gemeinsam genutzt werden, ist nicht erforderlich.
Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu.
Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Möglich sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzelnen Maßnahmen sind durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.
Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb
Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der – möglicherweise eingeschränkten - Ganztags- und Betreuungsangebote teil.
Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)
Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.
Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.
Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.
Berufliche Orientierung gemäß KAoA
Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“. Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist. Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.
Planung von Abschlussfeiern
Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.
Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren."
Luftfilter: Erste Geräte aufgestellt!
Liebe Schulgemeinde
Herr Salm stellt gerade die ersten Luftfilteranlagen auf. In den nächsten Tagen werden aus der ersten Charge 18 (88) Geräte am Dionysianum in Betrieb genommen werden.
Die Geräte dürfen nicht in der Nähe eines Fensters stehen. Sie sind keine Ablagefläche. Bitte schalten Sie sie morgens AN und auch AUS, wenn niemand ihnen mehr im Raum nachfolgt.
Natürlich haben die Geräte einen 12h-Zeitschalter und gehen irgendwann automatisch aus. Eine „Filterladung“ müsste ungefähr ein gutes Schulhalbjahr reichen, bis über das orange Blinklicht signalisiert wird, dass der Filter gewechselt werden muss.
Die Stufe 1 reicht in üblichen Situationen, bei großen Gruppe empfiehlt sich, kurzfristig (für einen Teil der 45-Minutenstunde) die Stufe 2 zu wählen. Die Automatik schaltet aus Stufe 2 nach ca. 30 Minuten wieder runter. In großen Pausen sollte das Gerät auf Stufe 2 laufen.
Bitte berichten Sie mir von Ihren Erfahrungen in der nächsten Zeit. Gerade die verschiedenen Unterrichtssituationen sind sehr interessant.
Mein Dank gilt unseren Eltern, die nicht lockerließen, und der Stadt, die sich überzeugen ließ und viel Geld in die Hand nahm!
Alles Gute
Oliver Meer
5 - EF: Start Wechselunterricht ab Montag, dem 10.05.21
Liebe Eltern,
um 15:25 kam die Verfügung: Ab Montag gilt wieder Wechselunterricht nach Plan (liegt bis zu den Sommerferien als pdf bei).
Auch die angekündigten Arbeiten und Klausuren werden wie geplant geschrieben. Wegen des hohen Raum- und Personalbedarfs neben den Nachschreibeterminen im Abitur kann es hier zu Unterrichtsausfall kommen. Bitte schauen Sie mit Ihrem Kind auf den Vertretungsplan und in die Mails bei iServ.
Es gelten wie gehabt med. Maskenpflicht und die Pflicht, entweder Bürgertests vorzulegen oder an den Selbsttests teilzunehmen.
Bleiben Sie gesund!
Oliver Meer
YfU: 2022! Auf ins Ausland...
Liebe Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen,
Ihr könnt Euch ab sofort bei der gemeinnützigen Austauschorganisation Youth For Understanding (YFU) um ein Austausch(halb)jahr ab Sommer 2022 in einem von 38 Ländern weltweit bewerben.
Alle wichtigen Informationen zu einem Austausch mit YFU findet Ihr hier<https://yfu.de/schueleraustausch/ein-schuljahr-im-ausland?utm_source=mail&utm_medium=schulausschreibung&utm_campaign=mai21>.
Interessierte können außerdem bequem von zu Hause an unseren regelmäßig stattfindenden Online-Infoveranstaltungen teilnehmen, um sich über den Ablauf, die Voraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten eines Austausches mit YFU zu informieren.
Die aktuellen Termine sind hier<https://yfu.de/online-infoabend-termine?utm_source=mail&utm_medium=schulausschreibung&utm_campaign=mai21> einsehbar.
Als gemeinnütziger Verein möchten wir allen interessierten und geeigneten Jugendlichen den Schulbesuch im Ausland ermöglichen. Damit niemand aus finanziellen Gründen auf die Teilnahme am Austauschprogramm verzichten muss, vergibt YFU jährlich rund 300 einkommensabhängige Stipendien mit einem Gesamtvolumen von über einer Million Euro. Weitere Infos dazu gibt es hier<https://yfu.de/schueleraustausch/rund-ums-finanzielle?utm_source=mail&utm_medium=schulausschreibung&utm_campaign=mai21#headline_variant_2007>.
Gerade angesichts der weltweiten Situation rund um die COVID-19-Pandemie halten wir Schüleraustausch für wichtiger denn je: Wo lange Zeit Grenzen geschlossen waren, können Austauschaufenthalte helfen, neue Brücken zu bauen und jungen Menschen wieder Perspektiven in der Welt aufzuzeigen.
Aktuell gehen wir davon aus, unsere Austauschprogramme ab Sommer 2022 wieder weitestgehend normal durchführen zu können - möglicherweise angepasst an die aktuellen Umstände oder die "neue Normalität" im jeweiligen Land. Selbstverständlich stehen dabei die Gesundheitsversorgung und Sicherheit unserer Teilnehmenden jederzeit an erster Stelle.
Mehr Informationen und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Schüleraustausch in Zeiten von COVID-19 finden Sie hier<https://yfu.de/covid-19-pandemie?utm_source=mail&utm_medium=schulausschreibung&utm_campaign=mai21>.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, Jugendliche auf die besonderen Chancen eines Austauschjahres und unsere Online-Infoveranstaltungen hinzuweisen! Interessierte Jugendliche können sich unverbindlich online hier<http://www.yfu.de/bewerben> anmelden, um Zugang zu unserem Online-Bewerbungsportal zu erhalten. Gern schicken wir Ihnen auch Informationsmaterial zu.
Mit freundlichen Grüßen
Adrian Berger
PS: Die Bedeutung des gemeinnützigen Jugendaustauschs in der Corona-Krise wurde auch seitens der Bundesregierung erkannt und substantielle Unterstützung unseres Vereins in Form eines Rettungsschirms beschlossen. Damit bleiben wir finanziell stabil und können Teilnehmenden mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung weiterhin eine verlässliche Organisation und Betreuung bieten.
--
Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V. (YFU)
Internationaler Jugendaustausch/International Youth Exchange
Oberaltenallee 6
22081 Hamburg
Tel: +49 40 22 70 02 - 0
Fax: +49 40 22 70 02 -27
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! <mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
www.yfu.de<http://www.yfu.de>
Laureen diskutiert auf Französisch beim Landeswettbewerb
Französisch-LK-Schülerin vertrat das Dionysianum im Landesentscheid des Wettbewerbs „prix des lycéens allemands“
Der Wettbewerb des „Prix des lycéens allemands“ ist ein Literatur-Projekt des Institut Français Deutschland und des Ernst-Klett-Verlags, bei dem Französischkurse der Oberstufe aus ganz Deutschland eine Auswahl von drei französischen Jugendromanen lesen, darüber ins Gespräch kommen und am Ende den gelungensten Roman auf der Leipziger Buchmesse mit dem „Prix des lycéens allemands“ küren.
Der Französisch-Leistungskurs der Q1 hatte sich während der Distanzlernphase der Lektüre der drei Romane (Direct du Cœur von Florence Medina, Même pas en rêve von Vivien Bessières und Aigre Doux von Wilfried N’Sondé) gewidmet und dazu kreative Produkte erstellt sowie literarische Debatten geführt. Als Vertreterin des Kurses ist Laureen Vogt am vergangenen Donnerstag zunächst in einer digitalen „sous-jury“ des Landes NRW angetreten, wo sie auch für die „grand débat“ auf Landesebene ausgewählt wurde, die ebenfalls in einem digitalen Format ausgetragen wurde. In einer spannenden Diskussion mit Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus ganz NRW hat sie die Positionen und Überlegungen unseres Leistungskurses engagiert präsentiert und dabei hervorragende Französischkenntnisse unter Beweis gestellt!
Heute erhielt Laureen eine Urkunde von der französischen Botschaft für ihre engagierte Mitarbeit, die ihr von Herrn Meer und ihrer Französisch-LK-Lehrerin Frau Thieroff überreicht wurde.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser Leistung!
Text: S. Thieroff
Foto: K.Schulz-Bennecke
5 - EF: Beginn und Ende des Distanzunterrichts
am Freitag wurde um 15:25 verfügt, dass ab Montag, dem 10.05.2021, der Wechselunterricht für die Stufen 5 bis EF wieder aufzunehmen ist. Klassenarbeiten und Klausuren werden wie geplant geschrieben.
Bleiben Sie gesund!
Oliver Meer
ab Mittwoch, dem 28.04.2021, wird der Unterricht wieder in Distanz in den Stufen 5 bis EF erteilt: "Nach den Feststellungen des Robert Koch-Institutes hat der Kreis Steinfurt mit dem 26.04.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 165 überschritten. Demnach tritt die Untersagung der Durchführung von Präsenzunterricht vor Ort gem. § 28 b Abs. 3 S. 3 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab Mittwoch, dem 28.04.2021 um 0.00 Uhr in Kraft."
- 5 + 6: Notbetreuung - Hier ist der Antrag gemäß der neuen Vorgaben an die Stadt zu stellen.
- 5 - EF: Es gelten die gewohnten Verfahren und Vorgaben des Distanzunterrichts. Die Schule ist geschlossen und es gilt Betretungsverbot.
- Q1: Regelunterricht in Präsenz
- Q2: Abitur
UPDATE 4 (29.04.2021): Das Schulamt des Kreises ST ergänzt dies wie folgt: "Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Steinfurt den Schwellenwert von 165 unterschreitet, würde nach der Bundesregelung dem übernächsten Tag die Schule starten können. Aufgrund der ergänzenden Landesregelung in NRW endet die Untersagung schulischer Nutzungen aber erst mit Beginn des darauf folgenden Montags. Erst an diesem Montag startet also wieder der Wechselunterricht.
Das heißt, wenn die Inzidenz von Montag bis Freitag unter 165 liegt, tritt zu Beginn des Montags der Distanzunterricht außer Kraft. Der Samstag ist ein Werktag. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit. Liegt also die Inzidenz am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Montag unter 165, tritt am darauffolgenden Montag der Distanzunterricht außer Kraft.
Auf jeden Fall muss es eine Allgemeinverfügung des Landes geben, in der für den Kreis Steinfurt der Wechselunterricht zu einem Termin wieder genehmigt wird. Erst, wenn diese vorliegt, werden wir uns offiziell mit einem Starttermin bei Ihnen melden können."
Datum | RKI-7-Tages-Inzidenz | Maßnahmen |
23.06.2021 | ||
22.06.2021 | 03,1 | |
21.06.2021 | 04,9 | Maskenpflicht auf dem Schulhof wird aufgehoben |
20.06.2021 | 04,0 | |
19.06.2021 | 04,9 | |
18.06.2021 | 06,5 | |
17.06.2021 | 07,1 | |
16.06.2021 | 07,8 | |
15.06.2021 | 07,4 | |
14.06.2021 | 08,3 | |
13.06.2021 | 08,3 | |
12.06.2021 | 07,4 | Abiparty darf von internen Gästen (Lehrkräfte und Abiturienten) ohne Maske aber mit negativem Test besucht werden. |
11.06.2021 | 08,0 | |
10.06.2021 | 10,3 | |
09.06.2021 | 08,7 | Abiparty darf von internen Gästen (vollständig immunisierten Lehrkräften und Abiturienten) ohne Maske aber mit negativem Test besucht werden. |
08.06.2021 | 09,8 | |
07.06.2021 | 12,3 | Abiparty darf von Abiturienten ohne Maske aber mit negativem Test besucht werden. |
06.06.2021 | 14,9 | |
05.06.2021 | 20,3 | |
04.06.2021 | 23,0 | |
03.06.2021 | 25,9 | |
02.06.2021 | 30,1 | |
01.06.2021 | 32,4 | |
31.05.2021 | 32,4 | |
30.05.2021 | 32,6 | Ende Wechselunterricht / Start des regulären Präsenzunterrichts <100 |
29.05.2021 | 27,7 | |
28.05.2021 | 31,9 | |
27.05.2021 | 32,4 | |
26.05.2021 | 32,1 | |
25.05.2021 | 37,6 | |
24.05.2021 | 50,4 | |
23.05.2021 | 48,9 | |
22.05.2021 | 50,2 | |
21.05.2021 | 57,1 | |
20.05.2021 | 57,1 | |
19.05.2021 | 63,8 | |
18.05.2021 | 67,6 | |
17.05.2021 | 81,7 | |
16.05.2021 | 79,2 | |
15.05.2021 | 84,6 | |
14.05.2021 | 100,6 | |
13.05.2021 | 113,3 | |
12.05.2021 | 119,8 | |
11.05.2021 | 133,2 | |
10.05.2021 | 133,9 | Beginn des Wechselunterrichts 5 - EF |
09.05.2021 | 125,8 | |
08.05.2021 | 141,2 | |
07.05.2021 | 137,2 | Verfügung, den Wechselunterricht zum nächsten Montag wieder aufzunehmen. |
06.05.2021 | 161,8 | |
05.05.2021 | 162,9 | |
04.05.2021 | 160,2 | |
03.05.2021 | 161,5 | |
02.05.2021 | 159,1 | |
01.05.2021 | 136,8 | |
30.04.2021 | 172,9 | |
29.04.2021 | 159,3 | |
28.04.2021 | 165,1 | Beginn des Distanzunterrichts 5 - EF |
27.04.2021 | 162,4 | |
26.04.2021 | 185,0 | Kreis ST beschließt Distanzunterricht |
25.04.2021 | 168,4 | |
24.04.2021 | 179,2 | |
23.04.2021 | 138,4 | |
22.04.2021 | 146,1 |
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Meer
Nach den Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz ist Präsenzunterricht untersagt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die Umstellung tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.schulministerium.nrw.
Im Kreis Steinfurt liegt am heutigen Sonntag, 25. April, die Inzidenz am zweiten aufeinander folgenden Tag über 165. Sollte also morgen, Montag, 26. April, die Inzidenz auch so hoch liegen, ist davon auszugehen, dass ab Mittwoch, 28. April, die Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen und der Förderschulen in den Distanzunterricht wechseln.
Verordnungen: https://www.land.nrw/corona