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News Schuljahr 2020-2021
MINT-Projekte SI/II: Jetzt anmelden!
Das teutolab-biotechnologie hat aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Online-Angebote entwickelt, die bereits zahlreiche Schüler*innen genutzt und ausgesprochen positiv beurteilt haben.
Wir möchten daher nun besonders motivierten Schüler*innen die Möglichkeit bieten, ihre Interessen in ihrer Freizeit zu vertiefen und weitere Online-Angebote zu nutzen.
Daher bietet das teutolab-biotechnologie in den Osterferien zwei Projektwochen an (Sekundarstufe I: 2. Ferienwoche, Sekundarstufe II: 1. Ferienwoche). Es werden interaktive Online-Inhalte bearbeitet. Zudem können die Schüler*innen selbständig zuhause aktiv werden und Analysen und Experimente durchführen. Das notwendige Material wird ihnen zugesendet. Die Online-Projektwochen werden über das Videokonferenztool Zoom übertragen und sind kostenfrei.
Online-Projektwoche für die Sekundarstufe II: Praktisches Arbeiten an biomedizinischen Themen - Lactoseintoleranz & Corona-Viren
Termin: 29.03.21-01.04.2021, von 9 Uhr bis nachmittags
Zu dem Thema ‚Enzyme – am Beispiel von Lactoseintoleranz‘ lernen die Schüler*innen das Enzym Lactase und deren Funktion im Körper kennen. Dabei setzen sie sich intensiv mit der Lactoseintoleranz auseinander und berechnen, wie lange der Abbau der Lactose aus einem Glas Milch dauert. Zudem führen sie selbstständig Experimente mit Lactase durch und können sich z. B. mit der Temperaturabhängigkeit von Enzymen auseinandersetzen.
In dem Bereich ‚Das Coronavirus – von der Entstehung bis zur Impfung‘ simulieren die Schüler*innen zu Hause einen Corona-Antikörper-Test, erarbeiten Stammbäume mit Virus-Genomen aus einer Sequenzdatenbank und ermitteln z. B. den Ursprung von Sars-CoV-2. Auch untersuchen sie Mutationen und verwenden originale Infektionszahlen, um zu verstehen, was sich hinter dem R-Wert oder der Inzidenz verbirgt. Zudem lernen sie die Schritte einer Impfstoffentwicklung kennen. Prof. Kalinowski von der Universität Bielefeld berichtet über seine Forschung zum Coronavirus.
Online-Projektwoche für die Sekundarstufe I: Woche der Biomedizin & Medizintechnik
Termin: 06.-09. 04. 2021, von 10-14 Uhr
An vier Tagen erhalten die Schüler*innen Einblicke in verschiedene Thematiken der Biomedizin und Medizintechnik. Beispielsweise lernen sie die App-Programmierung kennen und programmieren ihre eigene Fitness-App. Zusätzlich schlüpfen sie in die Rolle von Labormitarbeiter*innen und erforschen, welche Aufgaben unser Blut hat, wie das Herz funktioniert und warum die Ernährung für unsere Gesundheit so wichtig ist. Sie erkunden als Ingenieur*in und Erfinder*in die Technologie des „3D-Druckens“ und konstruieren ihre eigene funktionsfähige Fingerprothese. Einige Inhalte erleben sie virtuell, sie werden aber auch aktiv von zuhause aus experimentieren, denn wir senden den Schüler*innen im Vorfeld eine Experimentierbox zu.
Thematische Schwerpunkte:
- Konstruktion und 3D-Druck von Prothesen
- Bestimmung von Blutgruppen und Coronavirus-Infektionen
- Programmierung einer Fitness-App mit MIT App Inventor
- Ernährung und Unverträglichkeiten
Im Anhang senden wir Ihnen zwei Flyer mit den zusammengefassten Informationen zu den beiden Projektwochen. Bitten leiten Sie diese an intereressierte Schüler*innen und deren Eltern weiter oder machen auf die Informationen auf unserer Homepage aufmerksam (https://teutolabbiotechnologie-online.de/online-projektwochen-in-den-osterferien-fuer-die-sekundarstufe-i-ii/)
Die Anmeldung erfolgt formlos durch die Teilnehmer*innen bzw. deren Eltern per Mail an die angegebenen Kontakte.
Bezirksregierung => Zeugnistelefon: 29.1. – 3.2.2021
Eltern und Schülerinnen und Schüler können sich bei Fragen zur Notengebung, Versetzung, alternativen Bildungsgängen und zur weiteren Schullaufbahn an das Zeugnistelefon der Bezirksregierung Münster wenden. Ein erfahrenes Team aus dem Bereich Schulrecht betreut das Zeugnistelefon.
Im Regierungsbezirk Münster erhalten am kommenden Freitag (29.01.2021) rund 317.000 Schülerinnen und Schüler ein Halbjahreszeugnis.
Das Zeugnistelefon ist zum Ausgabetermin der Halbjahreszeugnisse
vom 29. Januar bis 3. Februar 2021,
werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr
unter der Nummer 0251 411-4198
geschaltet.
Außerhalb der Sprechzeiten des Zeugnistelefons stehen die jeweiligen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen aus dem Bereich Schulrecht im Rahmen ihrer individuellen Dienstzeiten für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Das Zeugnistelefon berät vertraulich und gibt den Anrufenden mögliche Ansprechpartner an die Hand. Es soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule stärken, um gemeinsam das Ziel guter Bildung und Erziehung umzusetzen. Vor diesem Hintergrund dient das Zeugnistelefon als Vermittler, um insbesondere die Kommunikation zu verbessern. Erfahrungsgemäß können Fragen im Zusammenhang mit einem Zeugnis und einzelnen Leistungen in einem Dialog zwischen den Beteiligten geklärt werden. Mit Blick auf die weitere Zusammenarbeit wird nach einer einvernehmlichen Lösung eines Problems gesucht.
Soweit schulpsychologische Themen wie Prüfungsängste oder Leistungsverweigerung angesprochen werden, verweist das Zeugnistelefon-Team die Anrufenden unter anderem an die schulpsychologischen Beratungsstellen.
(c) https://www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/schule_und_bildung/zeugnistelefon/index.html
Urgestein verlässt das Dionysianum
Hans Staden wird zum Februar 2021 pensioniert. Seit 1980 unterrichtete er mit Freude seine Fächer Sport und Geographie am Gymnasium Dionysianum.
Hans Staden wurde Lehrer in einer Zeit, als von Digitalisierung, zentralen Prüfungen, Zentralabitur, Vergleichsklausuren und PISA noch keine Rede war. Natürlich gab es Lehrpläne und Fachkonferenzbeschlüsse, doch war es zuvorderst Aufgabe jede Lehrkraft nach bestem Wissen und Gewissen für die einzelnen Lerngruppen die Schwerpunkte zu setzen und fachliche Qualität zu zeigen. Erst im Abitur wurde sichtbar, was in all den Jahren geleistet worden war. Hans Staden unterstrich hier im Gespräch, dass das Arbeiten als Lehrer bis zum Jahr 2000 ein anderes als danach war: Ab 2000 kamen der PISA-Schock, G8, das Zentralabitur und neue Kernlehrpläne, deren Umsetzung die vorherigen Freiheiten des Lehrerberufs durch deutlich engere Vorgaben und Kontrollen stärker beschnitten und Rechenschaft über das im Fachunterricht jährlich Erreichte einforderte.
Herr Staden wird von Herrn Friedrich in die Pension geleitet...
Dass Hans Staden seinen Sportfachunterricht mit seinen profunden Kenntnissen als Trainer des VFL Oythe (Vechta) einem Volleyballverein der 1. Bundesliga und seinen Erfahrungen als Spieler der Tennisoberligamannschaft Blau-Weiß-Rheine über das Schulfachliche hinaus bereicherte, war eine Besonderheit, die nur sehr wenige Lehrkräfte bieten konnten. Aber auch sein zweites Fach, Geographie, erfuhr durch seine Liebe zu Südfrankreich – er begleitete auch Schüleraustausche nach Frankreich – authentische Erfahrungen, die seinen Fachunterricht über das Fachliche hinaus beeinflussten.
In den 40,5 Jahren am Dionysianum führte Hans Staden einige Erdkunde-Leistungskurse gelungen durch das Abitur und nahm hunderte Prüfungen im mündlichen und sportpraktischen Abitur neben der üblichen fachlichen und pädagogischen Arbeit ab.
Nun wird er sich auf seine Hobbys und seine drei erwachsenen Kinder konzentrieren.
Das ganze Dionysianum wünscht Hans Staden alles Gute!
Oliver Meer
KAoA: Ein Plan für die Zukunft!
Verabschiedungen zum 2. Halbjahr 2020/21
Es endet ein Halbjahr, das für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer sehr fordernd war.
Die Zeugnisse sind in der Post und sollten am Freitag Zuhause im Briefkasten sein. Aber nicht nur die Zeugnisse haben das Sekretariat verlassen, sondern auch Lehrkräfte verlassen uns.
Frau Helling war für das erste Halbjahr an das Dionysianum abgeordnet, um einen Fachlehrermangel in Englisch auszugleichen. Sie kehrt nun an ihre Stammschule zurück.
Frau Kwasny-Grupe war an das Dionysianum abgeordnet, um einen Fachlehrermangel in Französisch auszugleichen. Sie kehrt nun an ihre Stammschule zurück.
Frau Rauf war vier Monate als Elternzeitvertretung am Dionysianum und wechselt nun auf eine Planstelle bei Hannover.
Wir bedanken uns sehr für den Einsatz für unsere Schülerinnen und Schüler und wünschen allen Dreien alles Gute für die Zukunft.
Oliver Meer
UPDATE: 5 - Q2: Distanzunterricht bis 12.02.2021
Sehr geehrte Eltern,
Sie finden hier die neuste Dienstmail (s.u.) vom 28.01.2021.
Der Distanzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird bis zum 12. Februar fortgeführt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird weiterhin eine pädagogische Betreuung (Notbetreuung) aufrechterhalten. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dieser Entscheidung setzen wir den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 19. Januar konsequent um.
Die Schulen leisten damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Das immer noch zu hohe Infektionsgeschehen und das Auftreten neuer Virusmutationen erfordert von uns weiter ein besonders umsichtiges Vorgehen. Es bleibt weiter eine Zeit der Vorsicht. Es geht darum, mit allen Kräften eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie konsequent anzustreben und dann dauerhaft zu sichern. Umso wichtiger war und ist, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen frühzeitig, umfassend und konsequent auf den Distanzunterricht vorbereitet haben. Der Umstieg auf den Distanzunterricht hat grundsätzlich gut funktioniert. Ich weiß um die Belastungen der Eltern durch den Distanzunterricht und um die Unsicherheit der Schülerinnen und Schüler aufgrund der aktuellen Situation. Ich danke den Eltern für die Unterstützung ihrer Kinder. Unsere Schülerinnen und Schüler leisten Überragendes und sie meistern eine noch nie dagewesene Situation mit Bravour. Ich werde mich weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass sie in diesem von der Pandemie geprägten Schuljahr jegliche Unterstützung erhalten, die sie brauchen.“ (mehr)
HINWEIS: Da am 15. und 16.02.21 in Rheine bewegliche Ferientage liegen (die 2019 beschlossen wurden) und diese gemäß einer Dienstmail vom 14.01.21 nicht angetastet werden (MSB: "Das Ministerium für Schule und Bildung hat entschieden, nicht in die Planungen der Schulen zu den beweglichen Ferientagen einzugreifen."), startet der Unterricht am Dionysianum und den Schulen in Rheine hoffentlich wieder am Aschermittwoch, dem 17.02.21.
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der heutigen SchulMail möchte ich Sie gerne über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 informieren und dabei zunächst ganz kurz auf das aktuelle Infektionsgeschehen eingehen.
Einerseits sind wir derzeit erleichtert über eine gewisse Entschleunigung des Infektionsgeschehens. Zumindest signalisieren die täglichen Zahlen der Neuinfizierten und auch die Inzidenzwerte insbesondere für Nordrhein-Westfalen eine hoffnungsvolle Entwicklung.
Andererseits gibt es Virus-Mutationen, von denen wir noch nicht genau wissen, wie schnell sie sich verbreiten und wie gefährlich sie tatsächlich sind.
Die Erkenntnisse aus Großbritannien, Irland und auch aus außereuropäischen Ländern sind jedenfalls beunruhigend und mahnen zur Vorsicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt hierzu den Beschluss der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 im Bereich Schule weiterhin konsequent um.
Zugleich werden anlässlich der Fortsetzung des Distanzunterrichts Regelungen getroffen, die eine zusätzliche Unterstützung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen sollen,
die hierauf in einer Zeit ohne Präsenzunterricht in besonderer Weise angewiesen sind.
Die genannten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert und innerhalb der Landesregierung beraten.
Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 1. Februar 2021 folgende Regelungen:
Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts
Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).
Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.
Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen.
Klassenarbeiten und Klausuren
Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.
Sollten einzelne Schulen in der Zeit bis zum 12. Februar 2021 beispielsweise auf der Basis ihrer bisherigen Klausurpläne Vorabiturklausuren dennoch durchführen wollen, so ist mit allen Beteiligten ein Einvernehmen herzustellen.
Schulische Nutzung der Schulgebäude
Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.
Dies wird Gegenstand der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sein, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Kürze erlassen wird.
Von der Nutzung der Schulgebäude und dem damit verbundenen Betretungsverbot bleiben weiterhin insbesondere ausgenommen:
- die Schulmitwirkung und damit die Sitzungen der Gremien und Konferenzen; gleichwohl sollten die Schulen solche Zusammenkünfte möglichst verschieben oder auf digitale Formate ausweichen,
- die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (Sekretariat, Instandhaltung und Gebäudereinigung) erforderlichen Tätigkeiten,
- die Schulen können, falls unabdingbar, Auswahlgespräche im Lehrereinstellungsverfahren führen,
- die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen,
- Unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung bleiben möglich,
- Berufsabschlussprüfungen der Kammern bleiben ebenfalls möglich.
Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.
Zugleich sehen wir aber die Notwendigkeit, in wohl begründeten Fällen weitere Ausnahmen von den grundsätzlichen Regelungen vorzusehen:
Ausnahmen für Abschlussklassen der Berufskollegs
Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können bei besonderem pädagogischen Bedarf sowie bei zeitnah bevorstehenden Berufsabschlussprüfungen
ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der CoronaBetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.
Dies gilt für Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die ihre Berufsabschlussprüfung (auch erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung)
bis zum 26. März 2021 absolvieren. Dabei ist der Präsenzunterricht drei Wochen – in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Kammern ggf. zwei Wochen – vor den jeweiligen Prüfungsterminen zu beenden und wieder in Distanzform aufzunehmen.
Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.
Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote
Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können (s.o.).
Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.
Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13)
Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.
Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. (Meer: Auf Empfehlung der Klassen- oder Stufenleitung.)
Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden. (Meer: Für die Stufen 5 + 6 empfehlen wir den Weg über einen Notbetreuungsantrag (s.o.).)
Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.
Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden.
Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung.
Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).
Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
LOGINEO NRW
Seit November 2019 stellt das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen die Plattform LOGINEO NRW kostenlos zur Verfügung, um schulische Abläufe zu vereinfachen, den Datenschutz deutlich zu verbessern und somit eine rechtssichere, digitale Kommunikation und Organisation in Schulen zu ermöglichen.
Mit LOGINEO NRW können Lehrkräfte und perspektivisch auch Schülerinnen und Schüler über dienstliche E-Mail-Adressen kommunizieren, Termine in gemeinsamen Kalendern organisieren und Materialien in einem geschützten Cloudbereich austauschen.
Bis Ende Januar 2021 haben 1.824 Schulen die Schulplattform LOGINEO NRW erhalten. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die Umsetzung der Lernplattform LOGINEO NRW LMS erheblich beschleunigt.
Sie steht Schulen in Nordrhein-Westfalen seit dem 10. Juni 2020 kostenlos zur Verfügung. Das Lernmanagementsystem soll Unterricht auf Distanz erleichtern und dazu beitragen, Lehr-Lern-Prozesse digital zu unterstützen, sei es in Phasen des Lernens auf Distanz wie anlässlich der Corona-Pandemie oder im Rahmen des Präsenzunterrichts.
2.310 Schulen haben das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS bisher erhalten.
Außerdem stellt das Land Nordrhein-Westfalen den öffentlichen Schulen, den Ersatzschulen und den Zentren für schulische Lehrerausbildung (ZfsL) den LOGINEO NRW Messenger für eine schnelle und einfache Kommunikation zur Verfügung, seit dem 21. Januar 2021 zusätzlich mit einer Videokonferenzoption.
1.690 Schulen haben bisher den LOGINEO NRW Messenger erhalten, davon 356 mit Videokonferenzoption.
Im Rahmen der Angebote von LOGINEO NRW übernimmt das Land die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb. Informationen zu den Anwendungen sowie zur Beantragung finden Sie unter www.logineo.nrw.de.
Weiteres Verfahren und weitere Informationen
Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, Sie rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise und möglichst auf der Grundlage weiterer Vereinbarungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung zu informieren. Insbesondere wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15. Februar 2021 und zu Regelungen und Entscheidungen zu Prüfungen und Abschlüssen auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21. Januar 2021 werde ich Ihnen schnellstmöglich zukommen lassen.
Jenseits der zwischenzeitlich erfolgten digitalen Ausstattungsprogramme des Landes und des Bundes zur Unterstützung der Schulen kann der gegenwärtig notwendige Distanzunterricht für die Schülerinnen und Schüler nur durch das große Engagement, die Flexibilität und die Kreativität der an den Schulen Wirkenden erfolgreich gelingen.
Daher möchte ich Ihnen abschließend mitteilen, dass die Schulaufsicht gegenwärtig von Seiten der Lehrer- und Elternverbände, den Gewerkschaften, aber auch einzelnen Eltern viele und überwiegend positive Rückmeldungen hierzu erreichen.
Dies möchte ich Ihnen daher auch für Ihre weitere wichtige Arbeit in den kommenden Wochen in dieser außergewöhnlichen Zeit gerne und mit Dank zurückmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
MINT-Wettbewerb: Wir gratulieren!
Der Advent ist nicht nur weihnachtlich, sondern auch die Zeit für den MINT-Wettbewerb "Physik im Advent"!
Nun trudeln über die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, die sich mit ihren Lehrkräften jeden Tag den Aufgaben stellten (mehr), die Rückmeldungen ein.
Ida Rümpker aus der 5a hat bei Pia (Physik im Advent) volle Punktzahl erreicht und hat einen Taschenrechner gewonnen.
Die Klasse 7b hat bei PiA auch einen Klassensatz Bücher gewonnen. Es gab in der 7b zwar auch zwei SuS, die volle Punktzahl hatten, aber insgesamt war es hier dann wohl bei den Einzelpreisen eher das Losglück.
Insgesamt haben über 100 SuS unserer Schule teilgenommen. Mindestens 9 SuS haben die volle Punktzahl von 24 Punkten erreicht (9 sind uns bisher bekannt).
Wir gratulieren herzlich!
Oliver Meer
LINK: https://www.physik-im-advent.de/
Distanzunterricht ab 11.01. bis 31.01.21
Liebe Eltern,
aktuell (14:43) liegt noch keine Dienstmail (=> Basisinformationen zur PK) vor.
Gemäß der seit 14:00 laufenden Pressekonferenz der Schulministerin Frau Yvonne Gebauer wird am nächsten Montag der Präsenzunterricht nicht wieder aufgenommen, sondern es wechseln ALLE Stufen am 11.01. in das Distanzlernen. Zwar soll für die Stufen 5 und 6 Notbetreuung angeboten werden, doch werde es keinen Unterricht in der Schule geben, da die Lehrkräfte Distanzunterricht erteilen sollen. In der Pressekonferenz wurde gesagt, dass die Betreuung durch das "sonstige" schulische Personal sichergestellt werde, doch damit dürften weder die Sekretärinnen noch der Hausmeister gemeint sein und anderes haben wir nicht. Daher werden wir am Dionysianum Lehrkräfte einsetzen müssen, die damit nicht für Distanzunterricht zur Verfügung stehen.*
Auch werden ab Montag keine Klassenarbeiten in der SI oder Klausuren in der EF mehr stattfinden. Die Zeugnisnote zu den Halbjahreszeugnissen (29.01.21) beruht damit auf den bisher geleisteten schriftlichen Arbeiten und natürlich der sonstigen Mitarbeit, wobei auch die Leistung im Distanzunterricht berücksichtigt werden soll.
In Q1 und Q2 sind die Klausuren (auch Kom.prüfungen), die noch ausstehen, an den geplanten Terminen zu schreiben. Wir werden da natürlich auf Abstand, Lüften und mehrere Räume usf. achten (was natürlich an den Tagen die Zahl der Aufsichten erhöht, womit wieder Lehrkräfte nicht für den Distanzunterricht zur Verfügung stehen).
Sobald ich mehr weiß, werde ich dies Ihnen mitteilen.
Ihr
Oliver Meer
P.S.: Die Absturzsicherungen für die Fenster des Kleihuesbaus werden in der 4. KW installiert. Somit kann dann ab dem 2. Halbjahr im Kleihuesbau gelüftet werden, ohne dass die Gruppen den Raum verlassen müssen.
*MV 07.01.2021: 10.50 Uhr. Für Schüler der Klassen 1 bis 6 soll es in den Schulen eine Betreuung geben. Diese solle aber nicht von Lehrern geleistet werden, stellte Gebauer klar: „Wir brauchen ja das Lehrpersonal für den Distanzunterricht.“ Eingesetzt werden sollten stattdessen „zum Beispiel sozialpädagogische Fachkräfte, die an den Schulen tätig sind, aber auch Sozialarbeiter oder darüber hinaus dort tätiges Personal“." (https://www.mv-online.de/region/kreis-steinfurt/die-entwicklung-der-corona-lage-315711.html)