• 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Kardinaltugenden
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Sonnenaufgang
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • Proben in Heek
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Abitur 2022
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Klettern auf Borkum
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Juist 2016

  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Europatag am Dionysianum
  • Abi 2023 - Mottotag
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • Schülerorchester in St. Peter
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2017: Wandertag nach Münster
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  • Klassenfahrt nach Borkum
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • Klassenfahrt nach Juist
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
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  • Schulstruktur und Schulpolitik in Rheine

Neue 5: Alle Kinder werden aufgenommen!

Liebe Schulgemeinde,

gestern im Abend erreichte mich die Nachricht der BR MS, dass ich alle für Klasse 5 zu August 2023 angemeldeten Kinder aufnehmen und drei Klassen bilden darf.

Die Anmeldebestätigungen werden am Freitag zur Postmeisterei der Stadt „rausgehen“ und ich rechne mit Eintreffen bei unseren neuen Kindern, Familien ab Mittwoch, dem 15.03.

Alles Gute

Oliver Meer

neue 5: Tag der offenen Tür - Wie geht es weiter? Welche Schule passt zu uns?

Liebe Eltern,

nach fast vier Jahren rückt nun das Ende der Grundschulzeit immer näher!

Sie stehen bald vor der schwierigen Wahl, in welche Schulform und vor allem an welche weiterführende Schule Ihr Kind wechseln soll.

Unser Leitziel ist, dass unsere Schülerinnen und Schüler eigenständige Persönlichkeiten werden, die ihrer Verantwortung für sich selbst und für die Gesellschaft gerecht werden und mit dem erfolgreichen Abschluss am Gymnasium Dionysianum eine solide Basis für ihren weiteren Lebensweg sowie zahlreiche Anregungen für lebenslanges Lernen erhalten. Als eines der alten Gymnasien (*1659) in Nordrhein-Westfalen steht das Dionysianum in der Tradition humanistischer Bildung und christlicher Werte.

Hiervon ausgehend stellt es sich als Halbtagsschule den Herausforderungen der heutigen Informations- und Technologiegesellschaft. Wichtig ist hierbei uns der offene Ganztag, der kostenlose Betreuungsangebote jeden Montag bis Donnerstag von 13:05 bis 16:30 am Dionysianum möglich macht. Ihre Kinder haben dort Hausaufgabenbetreuung und ein AG-Angebot. Mittaggegessen wird in der schuleigenen Mensa!

Dieser Herausforderung wollen wir gemeinsam mit Eltern und Kindern durch guten Unterricht begegnen. Wir vermitteln

  • fachbezogenes Basiswissen,
  • fächerübergreifendes Orientierungswissen,
  • methodische Fertigkeiten in allen Lernbereichen,
  • Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft,
  • als zentrale Werte Rücksicht, Toleranz und Fairness.

Es ist unser Ziel, dass das Dionysianum eine „gute Schule“ ist, die sich durch guten Unterrichttransparente Prozesse und natürlich gute Ergebnisse auszeichnet.

Unsere Arbeit ruht auf den beiden Säulen soziales Lernen und fachliches Lernen:

Soziales Lernen wird z.B. in der Erprobungsstufe durch unseren Musikschwerpunkt und das Profilangebot Soziales Lernen mit Lions Quest und Sport gewährleistet. In der Mittel- und vor allem Oberstufe folgen Orchester- und Chorkurse und Theaterangebote über den Literaturunterricht. Der wertorientierende Unterricht in Religion, praktischer Philosophie und den Gesellschaftswissenschaften reflektiert soziale Erfahrungen fachlich, stützt zum Beispiel die Demokratiebildung und öffnet den Blick für globale Zusammenhänge und Abhängigkeiten. Auch das Klassenraumprinzip (an anderen Schulen in Rheine gilt das Lehrerraumprinzip) stützt das soziale Lernen: Jede Klasse hat einen eigenen Klassenraum, eine Heimat, mit eigenen "Fächern", mit Spielekisten in der Erprobungsstufe, für den sie verantwortlich ist. Die Klassen gestalten die Räume mit den Klassenleitungen, hängen ihre eigenen Produkte auf und "halten ihn gemeinsam sauber". Letztlich müssen die Kinder so weniger "schleppen" und haben Pausen ohne schweren Tornister, da der im Klassenraum bleibt! Der wertorientierende Unterricht und Projekte (und Vorträge) in Religion, praktischer Philosophie und den Gesellschaftswissenschaften reflektieren fachlich soziale Erfahrungen, stützen die Demokratiebildung und öffnen den Blick für globale Zusammenhänge und Abhängigkeiten. 

Die Fachlichkeit steht im Mittelpunkt aller Unterrichtsfächer und stellt so eine breite gymnasiale Bildung sicher. Hierzu gehören auch unsere Schwerpunkte MINT und Fremdsprachen. Das Dionysianum wurde 2021 als MINTfreundliche Schule rezertifiziert und als DIGITALE Schule zertifiziert. Wir fördern besonders das selbstständige (digitale) Lernen. Dies beginnt schon in Stufe 6 mit den Experten-AGs und hat in der Oberstufe mit unserem Selbstlernzentrum StuDio besonders viel Raum.

Das Spektrum der MINT-Förderung umfasst beispielsweise die Teilnahme an zahlreichen Wettbewerben und AGs, die Förderung von Mädchen, Kooperationen im Bereich der Studien- und Berufsorientierung, aber auch das Pflichtunterrichtsfach „Informatik“ in der Erprobungsstufe und weitere Fächer im Wahlpflichtbereich der Sekundarstufe I. Unterstützt wird dies zusätzlich durch die Zusammenarbeit mit unseren außerschulischen Partnern. Auch wurden die Fachräume Physikim Jahr 2020 vollständig renoviert, die Informatik wurde 2021 neu ausgestattet und die Biologie ist 2022 dran.

Im Bereich der Fremdsprachen ermöglicht unsere Sprachenfolge, bis zum Abitur vier Fremdsprachen zu erlernen. Durch bilingualen Pflichtunterricht in drei Sachfächern, Forderangebote, Austausche, zahlreiche Kontakte zu den Mutterländern, Wettbewerbe etc. unterstützen wir ein lebensnahes Fremdsprachenlernen in allen Kompetenzbereichen (mehr im Schulprogramm). 

Digitalisierung: Natürlich ist das Dionysianum im Bereich der digitalen Medien breit aufgestellt, so wurde es 2021 als DIGITALE Schule zertifiziert (Die Schule der Zukunft). Die Stadt Rheine stellt für den Präsenz- und Distanzunterricht online-Lernplattformen und Tools wie iServ (Datei- und Videokonferenzsystem usf.), SchoolFox und das digitale Klassenbuch WebUntis zur Verfügung. Weiterhin gibt es Klassensätze an iPads (mit passenden Apps) und für Lehrkräfte und Schüler laufen zeitnah weitere iPads zu. Dass die überwiegende Mehrzahl der Klassen- und Fachräume mit digitalen Tafeln, Elmos, Apple-TV und Wlan ausgestattet sind, ist heutzutage in Rheine selbstverständlich. Seit dem 15.12.2020 ist das wlan rh-campus für die Schüler:innen während der Schulzeit freigeschaltet, so dass diese auch mit privaten Geräten ins schulische, mit Filtern gesicherte Netz mit Internetzugang (BOYD) kommen.

Unterschied G9 NRW zu G9 NDS: In NRW gibt es eine Erprobungsstufe in den Jahrgängen 5 und 6, in der die Kinder an die Arbeit im GY herangeführt werden. Dort werden verstärkt die Kernfächer Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet. Erst am Ende der Stufe 6 wird die Entscheidung getroffen, ob ein Kind für das GY geeignet ist. Kinder haben also Zeit, sich zu entwickeln. Wichtig ist weiterhin, dass die fordernde 2. Fremdsprache erst in Stufe 7 einsetzt; auch dies gibt den Kindern Entwicklungszeit. Schließlich legt NRW viel Wert auf informatorische Grundbildung und Wirtschaft: Die Kinder werden also in Stufe 5 an den PC herangeführt und lernen in Stufe 6 während zweier zusätzlicher Stunde komplexere Anwendungen, Modellierung und Algorithmik in einem eigenständigen Fach Informatik kennen. In Stufe 9 und 10 können am Dionysianum Informatik, Biochemie, Wirtschaft oder eine 3. Fremdsprache gewählt werden. Weitere Besonderheiten wie soziales Lernen mit Lionsquest/Sport, Chor- oder Bläsergruppen, Forderangebote finden Sie unten auf der Seite. Nachmittag gibt es bis zur Stufe 9 nur freiwillige Angebote, d.h. der Regelunterricht endet um 13:05 Uhr.Ihre Kinder haben also viele Möglichkeiten, sich in Kirche, Sportverein oder Musik zu engagieren, ohne dass die Schule verpflichtend "im Weg steht". Als Ausblick sei noch die große Kooperation aller Gymnasien und der Euregio in Rheine in der Oberstufe genannt, die ein unvergleichbar (zumindest im Kreis ST) großes Angebot bietet, was über Informatik- oder Sport-Leistungskurse bis hin zu Französisch- und Philosophie-Leistungskursen als Beispiele reicht (mehr). 

=> Wie kommt man zum Dionysianum aus Salzbergen, Spelle, Mesum oder Neuenkirchen (mehr)? 

Inklusiver Unterricht: Die Lehrkräfte des Dionysianums haben viel Erfahrung im zielgleichen inklusiven Unterricht mit den Förderschwerpunkten "Hören", "Sehen" und "Autismus/Asperger" (mehr auf Seite 14). Der angepasste Unterricht kommt allen Kindern zugute, da sehr viel Wert auf Struktur, Gesprächskultur und Rituale gelegt wird. Auch stattet die Stadt Rheine die jeweiligen Räume extra aus. So erhalten z.B. Klassenräume beim Förderbedarf Hören extra Schallabsorber und eine besondere Akustikdecke, Teppich gegen Trittschall und vor allem eine Soundfieldanlage mit Mikrophonen und Lautsprechern (mehr). Wir arbeiten dabei eng mit der Autismusambulanz Ibbenbüren und den LWL-Schulen Münsterlandschule und Irisschule zusammen. Teils sind Lehrkräfte dieser Schulen zu uns abgeordnet. Auch Integrationshelfer sind bei uns im Einsatz. 

Termine (Anmeldungen usf. am Ende der Seite

Auf Beschluss der Stadtschulleiterkonferenz und des städt. Trägers wird im Jahr 2022 der Tag der offenen Tür am Samstag, dem 19.11.2022, von 10:00 bis 12:30 stattfinden. Am Mittwoch, dem 23.11.2022, bieten wir für interessierte Eltern um 19:30 einen Info-Abend an. Für beide Termine gelten die jeweils gültigen "Corona-Regeln".

Wir laden Sie herzlich zu beiden Terminen ein und freuen uns, Ihre Kinder am Tag der offenen Tür kennenzulernen. Falls Sie aber verhindert sind, so laden wir Sie herzlichen zu unserem digitalen Tag der offenen Tür ein, um das Dionysianum kennenzulernen.

HINWEIS: Die Information der Erziehungsberechtigten und Schüler/innen der Jgst. 10 der Real-, Haupt- oder Sekundar- und Oberschulen betr. Differenzierung in der Sek.-Stufe II findet auch Tag der offenen Tür in A113 statt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ggf. telefonisch an unseren Oberstufenkoordinator Herrn Havers (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)!

MV 03.12.2019

Unsere Erprobungsstufenkoordinatorin Frau Burkhard steht Ihnen sowohl am Informationsabend als auch am Tag der offenen Tür für Fragen zur Verfügung. Natürlich beraten wir Sie auch gerne, wenn es Ihnen andersweitig auskommt: Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Beratungstermin über das Sekretariat (Tel.: 05971 / 94 35 51 00). 

Wir laden Sie und Ihre Kinder herzlich zu diesen Veranstaltungen ein und würden uns freuen, wenn Sie unser Informationsangebot zahlreich in Anspruch nehmen.

Ihr/e

Oliver Meer                                       Antje Burkhard

Schulleiter                                         Erprobungsstufenkoordinatorin

 

Karin Schulz-Bennecke                       Stephan Holtkötter

Stellver. Schulleiterin                           Stellver. Erprobungsstufenkoordinator / MINT-Koordinator

 

Vertiefung:

Jede weiterführende Schule, jedes Gymnasium hat seine „Besonderheiten“: Unsere sind sicherlich die Schwerpunkte Musik, Soziales Lernendurch Lions Quest / Sport neben Bilingualen Modulen für alle Schülerinnen und Schüler der Stufen 8 und 9. Natürlich fordern wir die Kinder auch darüber hinaus mit unterschiedlichsten Angeboten oder Pflichtfächern von Informatik ab Stufe 6 (das Dionysianum ist September 2021 als DIGITALE Schule zertifiziert worden) bis zu MINT-Angeboten wie Robotik (das Dionysianum ist Oktober 2018 als MINT-freundliche Schule zertifiziert und 2021 rezertifiziert worden!) sowie Theater, Chor und Orchester (s.u.). oder Experten-AGs (mehr).

Auch ermöglicht die Sprachenfolge Englisch (Stufe 5) + bilinguale Module E in 8/9 (mehr), Französisch oder Latein (ab Stufe 7!), Latein oder Französisch (Stufe 9) und Spanisch (gemäß SK-Beschluss aktuell ab Stufe EF), dass die Kinder bis zu drei(!) moderne Fremdsprachen lernen können!

NRW kehrte zu August 2018 nach G9 zurück. Es gibt in den Jahrgängen 5 bis 8 keinen verpflichtenden Nachmittagsunterricht (Unterrichtsschluss 13:05 Uhr). Gestärkt werden Deutsch, Englisch und Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik. Auch die ökonomische Bildung steht stärker im Mittelpunkt. Da die zweite Fremdsprache im Gegensatz zu z.B. NDS erst in Stufe 7 einsetzen wird, bietet NRW den Kindern in Stufe 5 und 6 eine echte Erprobungsstufe, die ein Ankommen am Gymnasium ermöglicht, ohne sofort mit der zweiten Fremdsprache hohen Leistungsdruck zu erzeugen. Für sehr leistungsstarke Kinder werden daher weitere Angebote schon in der Erprobungsstufe gemacht werden, wie dies unter dem Stichwort "Offensive für das Gymnasium" durch das Ministerium angedeutet wurde.

Am Dionysianum als verlässliche Schule können Sie Betreuungsangebote im offenen Ganztag nach Bedarf anwählen, ansonsten hat Ihr Kind gegen 13:05 Uhr Schulschluss.

"Bedarf" bedeutet, dass sie sich jederzeit(!) umentscheiden können, dies gilt von Woche zu Woche oder bei Not auch einfach morgens per Anruf. Ihr Kind (in der Regel in den Stufen 5 und 6) wird kostenlos bis 16:00 Uhr betreut. Auch die Essensbestellung erfolgt dann einfach morgens mit.

Als verlässliche Schule vertreten wir in den Stufe 5 und 6 durchweg, so dass Sie sicher sein können, dass Ihr Kind von 7:45 Uhr bis 13:05 Uhr (bzw. 15:30 Uhr bei Nachmittagsunterricht) betreut (ggf. durch die Betreuung) ist. Auch in den höheren Jahrgängen setzten wir konsequent auf Vertretungsunterricht.

Vokal- und Instrumentalpraktischer Unterricht IP (mehr), bilinguale Fächer/Module, Konzepte zum Umgang mit neuen Technologien / Informatik oder das "Soziale Lernen durch LionsQuest/Sport/Musik" oder die KlassentageStufe 5/6, die Sozialen Tage in der Stufe 7 u.a. gehören zu unseren Besonderheiten, die wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Die Güte unseres musischen Schwerpunkts kann man z.B. daran erkennen, dass alleine in den instrumental- und vokalpraktischen Klassen über 150 Schülerinnen und Schüler gemeinsam musizieren. Zusätzlich gibt es noch das Mittelstufenorchester Diolinos und das Oberstufenorchester. Weiterhin singen über 100 Schülerinnen und Schüler in unseren drei Chören (Erprobungsstufen-, Mittelstufen und schließlich Oberstufenchor [zusätzlich gibt es auch noch den Projektchor der Lehrerinnen und Lehrer]). Hier nutzen wir auch außerschulische Lernorte wie die Landesmusikakademie in Heek. Theaterwird den Schülerinnen und Schülern z.B. über den Literaturkurs der Q1 geboten, der jedes Jahr ein Theaterstück zur Aufführung bringt (mehr).

Ab Klasse 5 ist für Kinder, die weder römisch-katholischer noch evangelischer Konfession sind, Praktische Philosophie als wertorientierendes Unterrichtsfach eingerichtet.

Weitere Entscheidungshilfen bieten sicherlich:

  • Schauen Sie genau auf Ihr eigenes Kind, die Schulwahl der älteren Geschwister (aktuell sind 264 Geschwister am GY Dionysianum) oder der Grundschulfreunde mag für diese ideal sein, aber jedes Kind hat andere Bedürfnisse und Stärken! D.h. wählen Sie eine Schule, die genau für Ihr Kind passt, Freundschaften sind ein wichtiges Kriteriums, sollten aber nie das einzige sein! An der weiterführenden Schule entstehen sehr schnell neue, tiefe Freundschaften und auch alte Freundschaften ändern sich. Letztlich kann ein Kind so Rollen verlassen, die ihm in der Grundschule zugeschrieben wurden.

  • Die Frage "Gymnasium oder integriertes System wie Gesamtschule, Sekundarschule oder Oberschule" beantwortet die Studien „G8 und mehr“  - Umfrage der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e.V. (Prof. Dollase 27.08.2016) eindeutig: "G8 Anhänger wie auch G9 Anhänger sind überzeugte Gymnasialeltern und würden keine Gesamtschule wählen. Gefragt, warum sie, die Eltern, das Gymnasium gegenüber der Gesamtschule gewählt haben, wird der „Wert auf die höhere Qualität der Ausbildung“ in erster Linie genannt. Und zwar mit Prozentsätzen um und über 60 %."

  • Informationen der Schule über ihre Aktivitäten und das Schulleben in der Presse (mehr) und auf der Homepage (mehr).

  • Informationsabende / „Schnuppernachmittag“ / Tage der offenen Tür (s.u.) usw.

  • Länge des Schulwegs (eine Studie aus Schul- und Unterrichtsforschung 3.2014 zeigt, dass zeitlich lange "passive" Schulwege die Schulnoten negativ beeinflussen). Die Buslinie aus Neuenkirchen (07:19 RS Neuenkirchen) hält 450 Meter entfernt bei Möbel Berning an der Neuenkirchener Straße. Nds: Von Salzbergen aus ist Rheine z.B. innerhalb von 5 Minuten per Bahn erreichbar. Die Züge fahren jede Stunde um x:06 Uhr und x:19 Uhr. Viele Schüler nehmen den 7:19 Zug hin (Hbf -> Dio ca. 8 Minuten zu Fuß) und dann den 13:12 Uhr Bus direkt vom Dionysianum oder den 13:34 Uhr Zug vom Hbf zurück nach Salzbergen. Auch die Busverbindungen sind sehr gut und im Krankheitsfall kann Ihr Kind rasch abgeholt werden. Weiterhin hat Ihr Kind aufgrund der Entfernung leicht die Möglichkeit, Freunde in Rheine zu besuchen und vielleicht im Sommer mit dem Fahrrad durch den Bentlager Busch zur Schule zu kommen. Die Busse von und nach Spelle halten knapp 80m entfernt an der Salzbergenerstr. am Amtsgericht Rheine.

Hier sehen Sie den 1Km-(gelb) und 2Km-(orange)Kreis um das Dionysianum. Selbst bei einem Schulweg von 2Km benötigt Ihr Kind mit dem Fahrrad nur 8 bis 9 Minuten! Aus Altenrheine muss man nur der Bergstraße folgen...

Grün und Lila stellen die 1Km-Kreise um das Kopernikus oder Emsland-Gymnasium dar.

  • die Schulstruktur (offener Ganztag mit Schluss 13:05 Uhr (wie am Dionysianum) oder gebundener Ganztag: Hierzu stellt die umfangreiche Studie „G8 und mehr“  - Umfrage der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e.V. (Prof. Dollase 27.08.2016) insgesamt fest: "Hauptergebnis 8: - Alle Formen des gebundenen Ganztags werden von den Eltern schlecht bewertet - gewünscht wird Zeitflexibilität. Schüler und Schülerinnen im gebundenen Ganztag sind mit 63,7 % nach Meinung der Eltern stärker belastet als Kinder, die ein Gymnasium ohne gebundenen Ganztag besuchen, nämlich 56,7 %. Ein Positivum für den gebundenen Ganztag lässt sich mit den Daten dieser Umfrage nicht belegen." Ähnliches stellt die FAZ Dezember 2016 fest (s.u.).

  • die Gestaltung des Übergangs von der Grundschule zur Erprobungsstufe (Die Erprobungsstufe ist eine Besonderheit von NRW => Was geschieht in der Stufe 5? Was ist Lernen lernen?)

  • Besonderheiten, die die Stärken Ihres Kindes fordern (=> vokal- und instrumentalpraktischer Unterricht (über 300 unserer SchülerInnen, also fast 40% der Schülerschaft, sind in der Schule in musikalischen AGs bis zum Oberstufenchor organisiert) / (bilinguale) Fächer/ Schulprogramm / Aktivitäten / Fordern und Fördern (z.B. Wie sind bilinguale ModuleMedienerziehung und NT-Unterricht, (Hoch)begabungsförderunggestaltet? Was wird für Gemeinschaftsbildung ["Soziales Lernen durch" =>LionsQuest mit Sport / Musikgruppen] / Gemeinschaftstage in Tecklenburg / Musische Tage in Heek / Ehrungen / regelmäßige Schulgottesdienste] getan? / Arbeitsgemeinschaften / Austauscheetc.

  • Gespräche mit ErprobungsstufenkoordinatorInnen

  • Gespräche mit Bekannten / Aussagen von 5-Klässlern / Rückmeldungen der Qualitätsanalyse der Bezirksregierung zur jeweiligen Schule (Fragen Sie nach! Jede Schule wurde evaluiert...)

  • Beratungsgespräche mit Klassenlehren:innen an der GS

  • ggf. Grundschulgutachten (Elternwille zählt in NRW und NDS)

  • Transparente Informationen über das Abschneiden der Schülerinnen und Schüler bei zentralen Prüfungen usw. (Siehe Links: Newsletter aus der Schulverwaltung // Fragen Sie bitte bei mir nach! Meer)

  • Ein am Gymnasium erworbenes Abitur erhöht in beiden Hochschularten die Wahrscheinlichkeit des Studienerfolgs deutlich (vgl. HIS: Forum Hochschule 2.2010).

Ein klarer Zusammenhang besteht zwischen Art und Note der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienerfolg: So ist der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung an einem Gymnasium mit besonders guten Erfolgschancen für das Studium verbunden: 82 % der Absolventen, aber nur 64 % der Abbrecher haben ihr Abitur an einem Gymnasium gemacht. DZHW 2017

„Gute Erfolgschancen im Studium gehen mit dem Erwerb einer gymnasialen Hochschulzugangsberechtigung einher. Über drei Viertel (75%) der Absolventinnen und Absolventen, aber lediglich 61 Prozent der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher haben ihre Zugangsberechtigung an einem Gymnasium erworben. Andere schulische Zugangswege zum Studium, wie der Besuch von Abendgymnasien bzw. Kollegs, von Fachgymnasien sowie von Berufs- und Fachoberschulen, sind häufiger von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern durchlaufen worden.“ U. Heublein /J. Ebert/Ch. Hutzsch/S. Isleib/ R. König/J. Richter/A. Woisch: Zwischen Studienerwartungen und Studienwirklichkeit. Ursachen des Studienabbruchs, beruflicher Verbleib der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher und Entwicklung der Studienabbruchquote an deutschen Hochschulen. DZHW Forum Hochschule 1/2017, Hannover 2017, VI f.

  • Der Ausblick auf die Oberstufe: Ziel ist die stärkenorientierte Vorbereitung auf das Studium! Eine Schule muss Auswahl (z.B. Leistungskurs Ph, Ch, IF, Pädagogik, Sport oder F. usf.) bieten, um den jungen Erwachsenen gerecht zu werden. Für sehr gute Kombinationsmöglichkeiten benötigt man um die 200 SuS in einer Stufe. Diese hat KEIN einzelnes Gymnasium (egal ob mit 700 oder 1400 SuS). => Die Lösung ist KOOPERATION: In Rheine kooperieren alle drei Gymnasien (Emsland, Kopernikus und Dionysianum) sowie die Euregio-Gesamtschule, so dass auch ungewöhnlichere LKs wie Französisch, Kunst oder Philosophie eingerichtet werden können (Dies wäre ohne Unterstützung durch unseren Städt. Träger nicht denkbar!). Seit August 2019 biete eine große Kooperations-LK-Schiene den Kindern eine im Umkreis konkurrenzlose Chance, Leistungskurse gemäß ihrer Stärken zu belegen (mehr)! Außerhalb der Kooperation bieten wir am Dionysianum unseren Schülerinnen und Schülern als vokal- und instrumentalpraktische Wahlfächer Chor- und Orchesterkurse und den Literatur-/Theaterkurs

  • Studien zeigen, dass eine anregende Schulumgebung sehr zum Lernerfolg und zur Zufriedenheit beiträgt! So stellt der italienischen Erziehungswissenschaftler Loris Malaguzzi fest: „Der Raum ist der dritte Pädagoge.“  
  • Interessant ist sicherlich auch, dass in den nächsten Jahren viel Geld durch unseren städt. Träger, die Stadt Rheine, in das Gebäudeesemble investiert wird. Es geht nicht nur um Flächen für das Selbstlernzentrum StuDio und Bibliothek u.a., sondern auch um "wlan für alle" usf. im Rahmen der Medienentwicklung (mehr). Gerade im Rahmen des "Lernens auf Distanz" während der coronabedingten Schulschließungen hat die Stadt Rheine sehr viel investiert, was nun den Schüler zugute kommt (mehr).

  • Ergebnisse eines Projekts der Uni Leipzig zu Digitalisierung am Beispiel des Dionysianumshttps://mscjournalismus.shorthandstories.com/schule-der-zukunft/index.html 

  • Übersicht über die Schulverhältnisse (Oktoberstatistik) an den städtischen Schulen im Schuljahr 2022/23 (mehr) aus dem öffentlichen Bürgerinformationssystem im Schulausschuss vom 15.11.2022.

  • MV 09.05.2019

24.05.2019 https://schulen.de/ (schauen Sie ruhig auf die aktuelle Liste...)

 

 

 

Anmeldung

Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen in Rheine finden in der Zeit vom Montag, dem 06. Februar, bis zum Donnerstag, dem 09. Februar 2023, statt. Bitte rufen Sie nach den Weihnachtsferien zwecks Absprache eines festen Anmeldetermins im Sekretariat an (05971 - 94 35 51 00).

Es zählt einzig der Elternwille, schließlich geht es um die Aufnahme in die Erprobungsstufe! Im Zweifel wird entsprechend der Vorgaben ausgewählt / gelost. 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung (alles auch in Kopie für uns) neben dem letzten Grundschulzeugnis auch die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid / Registrierschein mit. Ein Passfoto wird im Sekretariat erstellt. Da in Niedersachsen die Grundschulempfehlungen erst später / oder gar nicht ausgesprochen werden, reicht uns selbstverständlich das Halbjahreszeugnis für die Anmeldung!

* Das Schwimmen ist ein wichtiger Bestandteil unseres Sportunterrichts, daher bitten wir auch um Vorlage zumindest des "Seepferdchens" Ihres Kindes für unsere Akten zum Schulbeginn spätestens im August. Der "Bronzeschein" ist zwingend, sobald Wandertage mit Kanu usf. verbracht werden sollen.

WICHTIG: Bis nach der Aufnahme muss der Nachweis über Immunisierung gegen Masern bzw. der Nachweis über die Schutzimpfung der Schule vorgelegt werden! (=> LINK: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html). Gerne können Sie diesen auch bei der Anmeldung vorlegen! 

Der musikalische Schnuppertag zum Kennenlernen der Instrumente findet in Kooperation mit der Musikschule Rheine vor Schuljahresende im Frühsommer 2023 statt.

Der Kennenlernnachmittag für die neuen 5er, an dem die Kinder die Klassenlehrerteams und die Mitschülerinnen und -schüler kennen lernen, liegt am Montag, dem 31. Mai 2023, um 14:30. 

 

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Presseartikel zur Anmeldesituation und Schulplätzen an den weiterführenden Rheiner Schulen (mehr...)

 

09876 am 25.09.2015, 13865 am 26.07.2016, 18898 am 29.08.2017, 22090 am 25.02.2018, 24006 am 26.09.2018, 28445 am 16.09.2019, 32780 am 29.09.2020, 38585 am 19.10.2021, 40364 am 25.11.2021, 44397 am 03.11.2022, 

Informationen der neuen Schulministerin

Liebe Eltern,

heute erhielten wir eine erste Informationsmail unserer neuen Schulministerin mit der Bitte, sie an die Eltern weiterzuleiten.

Sie haben die Mail per WebUntis erhalten und für unsere neuen Eltern veröffentliche ich sie hier noch einmal.

Mit sonnigen Grüßen
Karin Schulz-Bennecke



Schulmail:

An die
Eltern und Erziehungsberechtigten
aller Schülerinnen und Schüler

Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August 2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

heute wende ich mich an Sie, um Sie frühzeitig über die Corona-Maßnahmen in den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 10. August 2022 zu informieren.
Die aktuelle Pandemiesituation zeichnet sich zwar durch hohe Infektionszahlen aus, aber die Zahl schwerer und insbesondere intensivmedizinisch zu behandelnder Erkrankungsfälle bleibt weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften - durch mpfungen und bereits durchgemachte Infektionen deutlich zugenommen hat. Dies ermöglicht derzeit ein öffentliches Leben ohne größere Einschränkungen bzw. weitgehende Schutzmaßnahmen. Der Eigenverantwortung der Menschen und
ihren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus kommt in dieser Phase der Pandemie eine zentrale Bedeutung zu. Dies gilt gleichermaßen für das Leben im Alltag wie auch in der Schule.

Klar ist, dass eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarianten zu Symptomen führen kann, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen, kann aber bei gleichzeitiger Betroffenheit einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften für den Unterrichtsbetrieb eine besondere Belastung bedeuten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, auch eigenverantwortlich weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona- Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. So tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schulen aktiv unterstützt: Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist. Regelmäßiges Händewaschensowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen. Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.

Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall - d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19- Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs- /Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur - vor Antritt des Schulweges selbst zu testen und gegebenenfalls zuhause zu behalten.

Die hierfür benötigten Antigenselbsttests werden vom Land zur Verfügung gestellt. Das Verfahren sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler das Testmaterial über die Schule erhalten und dies bei Bedarf im häuslichen Umfeld im Zuge einer freiwilligen Testung anwenden. Am ersten Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf den Test kann in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde.

Eltern wird somit die Möglichkeit eröffnet, grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen zu vermeiden, wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zuhause durchgeführte Testung und das negative Testerqebnis formlos unterrichten. In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule.


Liebe Eltern!

Bei der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Schule baue ich auf die von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den übrigen Beteiligten an Schule. Ich bin mir sicher, dass wir die Pandemie in Schulen eindämmen sowie nach und nach zurückdrängen können, wenn jeder für sich und andere Verantwortung übernimmt. Wie dies geht, wissen wir alle. Jetzt kommt es darauf an, dies mit Augenmaß und Verstand auch umzusetzen. Uns alle eint das Ziel, die Schulen als Lern- und Begegnungsort offen zu halten.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten und gesunden Schulstart in das Schuljahr 2022/2023.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Feller

 

 

Anmeldungen zur neuen Klasse 5

Für alle neuen Schülerinnen und Schüler, die sich regulär für Klasse 5 angemeldet haben, gibt es gute Nachrichten:

Wir haben nun von der Bezirksregierung die Erlaubnis bekommen, euch im nächsten Schuljahr alle aufnehmen zu dürfen.

Die passende Post geht in den nächsten Tagen raus.

Wir freuen uns auf Euch!

Oliver Meer und Karin Schulz-Bennecke

 

 

Wiedereinführung der Maskenpflicht - auch am Sitzplatz

Liebe Schulgemeinde,

unsere Schülerinnen und Schüler haben zumeist freiwillig weiter eine medizinische oder FFP2-Maske im Unterricht getragen. Ab morgen (2. Dezember) gilt nun wieder die Maskenpflicht im Gebäude - auch am festen Sitzplatz.

Soeben kamen dazu neue Informationen aus Düsseldorf und wir hoffen, dass wir weiterhin gut durch diese Ausnahmesituation kommen.

Bleiben Sie gesund!

Karin Schulz-Bennecke

 

>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

 

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

Im Übrigen möchte ich, da uns derzeit wieder unterschiedliche Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden erreichen, einige Hinweise zum aktuellen Schulbetrieb in der Pandemie hier noch einmal aufgreifen:

 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

 

Elternsprechtage

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 CoronaBetrVO).

 

Tage der offenen Tür

Für eine solche Nutzung der Schulgebäude gelten die vorgenannten Ausführungen zu Elternsprechtagen: Zutritt nur für immunisierte und getestete Personen und Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.

 

Schulmitwirkungsgremien

Auch hier gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen (siehe dazu die Ausführungen zu Elternsprechtagen). Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Schulschwimmen

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung (s.o.).

 

Qualitätsanalyse: aktuelle Ergänzung zu den Regelungen im Schuljahr 2021/22 (Erlass vom 22. Juni 2021)

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden unterbrochene QA-Prozesse im aktuellen Schuljahr nicht – wie ursprünglich geplant (vgl. Erlass vom 22. Juni 2021) – ab Januar 2022 fortgesetzt, sondern in das Schuljahr 2022/2023 verschoben.

Schulen, die gleichwohl eine Fortsetzung im aktuellen Schuljahr wünschen, erhalten diese Möglichkeit, sofern die pandemische Situation dies vor Ort zulässt. Diese Schulen wenden sich bitte an das für sie zuständige Dezernat 4Q.

Ein entsprechender Erlass an die Bezirksregierungen wird im Ministerium für Schule und Bildung vorbereitet.

 

Zum Abschluss möchte ich einmal mehr meinen Dank und Respekt für Ihre Arbeit in dieser Corona-Pandemie ausdrücken. Schulen offen zu halten und dadurch Kindern und Jugendlichen nicht nur Bildung, sondern auch einen sicheren Ort des Miteinanders zu bieten, ist in diesen Zeiten eine große Herausforderung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Bücherabholen am Dienstag, 12.5.2020

Die Stadt hat nach Bekanntgabe der neuen Hygiene-Informationen des Landes NRW heute ganz schnell gehandelt und erlaubt nun, dass alle  Schüler*innen ihre Bücher aus der Schule holen dürfen:

„ Die aktuelle Coronaschutzverordnung lässt eine Nutzung der Schulgebäude weiterhin nur „zu unterrichtlichen und schulisch-dienstlichen Zwecken zu, sofern die Abstandsgebote eingehalten oder andernfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird“. Um die Unterstützung des Lernen auf Distanz zu unterstützen („unterrichtlicher Zweck“), wird den Schulen gestattet, Schülerinnen und Schülern Zugang zum Gebäude gewähren, um notwendige Lernmaterialien aus den persönlichen Schränken abzuholen. Dabei hat die Schule die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu treffen, dass die SuS das Schulgebäude ausschließlich zum Zweck der Abholung der Lernmaterialien betreten. Dabei sind die SuS in kleine Gruppen einzuteilen und es ist durch die Schule sicherzustellen, dass bei der Abholung die notwendigen Abstände und Laufwege eingehalten werden.“

Für kommenden Dienstag (12.5.2020) erhalten nun fast alle Schüler*innen der Sekundarstufe I die Möglichkeit, in einem festgelegten Zeitfenster ins Dionysianum zu kommen und ihre Materialien aus den Klassenraumfächern und Schließfächern zu holen.

Die Klassenräume der Klassen 7b, 7c und 8a werden am Dienstag für die Abiturklausuren benötigt, so dass keine Buchabholung möglich ist. Wir suchen zeitnah nach einer Lösung für diese drei Klassen und informieren Sie schnellst möglich.

Die Klassenlehrer*innen teilen Ihnen jeweils mit, welches Zeitfenster vorgesehen ist und welche Regeln zu beachten sind.

Bitte halten Sie sich an die festgelegten Zeiträume, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Natürlich können die Schüler*innen einer Klasse sich auch untereinander absprechen und vertrauensvoll Material für Klassenkameraden mitnehmen.

Ein paar Regeln gilt es zu beachten, damit alles gut klappt:

- Die Schüler*innen kommen bitte im genannten Zeitraum über den alten Schulhof zum Forum. Nur dieser Eingang ist geöffnet!
- Erlaubt sind immer höchstens 3 Schüler*innen pro Klasse im Gebäude. Die anderen müssen ggf. mit Abstand auf dem alten Schulhof warten.
- Alle tragen bitte einen Mund-Nasen-Schutz und halten sich an die Abstands- und Hygieneregeln.
- Im Forum desinfiziert sich jeder die Hände und nennt der Aufsicht Klasse und Raum.
- Dann dürfen die Schüler*innen einzeln und leise (Abiturprüfungen im Nebengebäude) zu ihrem Klassenraum gehen.
- Sie nehmen ihre Sachen aus dem Fach und kommen direkt wieder zum Eingang/Ausgang im Forum.

Wichtig:
Eltern dürfen das Gebäude weiterhin nicht betreten.

Ich bin froh, dass nun endlich alle ihre Schulsachen abholen dürfen. Das Problem hat uns jetzt schon viele Wochen begleitet und ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!

Karin Schulz-Bennecke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UPDATE EF + Q1: KLAUSUREN müssen nachgeholt werden!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mit der heutigen Dienstmail (06.05.20) zu den temporären Änderungen der Prüfungsordnungen (s.u.) ist nun klar, dass in jedem schriftlich belegten Kurs im Regelfall eine Klausur (oder Facharbeit) durch die Schüler geschrieben sein muss, um eine Zeugnisnote erteilen zu können.

Durch die Schulschließung vor Ostern haben damit bei uns noch 7 Q1-Schienen mit 28 Kursen und über 11 Schienen in der EF mit 40 Kursen Klausuren nachzuholen. 

Durch das ab dem 12.05 laufende Abitur und durch die Hygienevorgaben sind unsere Personal- und Raumressourcen am Limit. Es dürfte schwer werden, weitere Jahrrgänge neben diesen beiden Stufen ins Gebäude zu holen! Sobald ab hoffentlich Donnerstag, dem 07.05, klar ist, wann wir die Schule weiter öffnen, werden wir mit der Q1 (hoffentlich mit A-/B-Gruppen am Montag, dem 11.05.) beginnen und möglichst ab dem 18.05 Klausuren schreiben. Sobald diese Planung steht, kümmern wir uns um die EF mit ihren Bedarfen. Auch wenn es wünschenswert wäre, dass die EF zumindest einmal vor den Klausuren die Fachlehrkraft sieht, so mag dies aufgrund der Zeitnot nicht gelingen.

Wann unter diesen Klausurvorgaben des Landes und den Hygienevorgaben andere Jahrgänge in das Dio zurück dürfen, kann ich leider aktuell nicht sagen, da Abitur, Notbetreuung (Stufe 5+6), nun Q1 und dann EF absoluten Vorrang wegen der Ausbildungsordnung haben. Ich bin nicht sehr optimistisch, dass es mehr als zwei oder vielleicht drei Präsenztage je Stufe bis zu den Ferien, verteilt auf die Wochen, werden. Leider ist es auch so, dass durch die nun erhöhte Präsenz weniger Lehrkräfte für viele Aufsichten in der Schule, das Lehren auf Distanz leiden wird, da man aus einer Klausuraufsicht nicht zeitgleich eine Videokonferenz betreuen kann usf.

Die kommende Planung wird auf der Homepage veröffentlicht und auch über die Kurslehrkräfte weitergegeben.

=> Bitte bereiten Sie sich nun auf die rasch kommenden Klausuren in Q1 und EF vor! In jedem schriftlich belegten Kurs muss eine Arbeit (oder Facharbeit) im Halbjahr geschrieben werden bzw. geschrieben worden sein!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Meer

 

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05.05.20

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

alles ist noch unklar. Es soll Präsenzunterricht kommen, wie der auszugestalten ist, ist noch diffus.

ABER: Am Mittwoch stehen Sonderregelungen für die Oberstufe zur Diskussion im Schulausschuss des Landtags an. Dort sind nun auch Entwürfe unter "Entwurf einer Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW" veröffentlicht: https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/tagesordnungen/WP17/1200/E17-1259.html

Wesentlich ist sicherlich, dass unter §46 APOGoSt gefordert wird, dass EINE Klausur im zweiten Halbjahr in der Regel vorliegen muss!

§ 46 Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen

(1) Von dem Grundsatz zur gleichwertigen Bildung der Kursabschlussnote aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gemäß § 13 Absatz 1 kann zugunsten der Schülerin oder des Schülers abgewichen werden.

(2) Abweichend von § 14 Absatz 1 und 2 kann in der Einführungsphase auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase in den zwei Leistungskursfächern und in den von der Schülerin oder dem Schüler gewählten schriftlichen Grundkursfächern die Anzahl der zu schreibenden Klausuren auf jeweils eine und die Klausurdauer verringert werden, wenn dies aufgrund von Zeiten des Ruhens des Unterrichts organisatorisch erforderlich ist.

(3) Die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten und Umstände im Einzelfall, ob Leistungsnachweise, die Schülerinnen und Schülern aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht haben, nachzuholen sind.

(4) Für Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase. 

(5) Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Fortschreibung der Kursabschlussnoten (Absatz 4) im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase in einem oder mehreren belegten Leistungs- oder Grundkursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht haben, erhalten in analoger Anwendung von § 10 die Möglichkeit zur Nachprüfung in diesen Fächern. Eine Zulassung zur Nachprüfung erfolgt abweichend von § 10 Absatz 1 auch, wenn die Verbesserung einer Minderleistung in mehr als einem Fach erforderlich ist. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem Unterricht des ersten Halbjahres zu entnehmen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich in Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen wurden.

ABER: Alle Schüler des EF wechseln in die Q1 im Sommer, außer sie stellen einen Antrag auf Wiederholung, welche nach §45 nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet wird.

§ 47 Einführungsphase, Versetzung in die Qualifikationsphase

(1) Die landeseinheitlich zentral gestellte Klausur gemäß § 14 Absatz 1 entfällt. (Das wäre die Klausur des 2. Quartals gewesen!)

(2) Abweichend von §9 gehen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Einführungsphase besuchen, ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Der Erwerb und die Zuerkennung von Abschlüssen am Ende der Einführungsphase richtet sich nach § 40 Absatz 2 und 3.

 

=> D.h. - so der Entwurf so beschlossen wird -, dass nach Anlaufen des Präsenzunterrichts die aufgrund der Schulschließung ab dem 12.03. ausgefallenen Klausuren von EF und Q1 des ersten Quartals nachgeschrieben werden!

Sobald ich mehr weiß, werde ich Sie informieren!

Ihr

Oliver Meer

 

 

5 - 9: Keine weiteren Klassenarbeiten bis zu den Sommerferien

Liebe Eltern und Lehrkräfte der SI,

mit Erlass vom 30.04.2020 (Dienstmail 05.05.20) wurde die Zahl der notwendig zu schreibenden Klassenarbeiten in der SI für dieses Schuljahr in das Benehmen der Schulleitung der jeweiligen Schule gestellt.

Auch mit Blick auf die am 01.05.2020 durch den Landtag beschlossene Regelversetzung und um die Kinder in dieser schwierigen Situation zu entlasten, müssen die bis zur Schulschließung erbrachten schriftlichen Leistungen ausreichen, um eine Zeugnisnote zu bilden.

Ich habe beschlossen, dass daher trotz wahrscheinlich beginnendem Präsenzunterrichts keine weiteren Klassenarbeiten in diesem Schuljahr geschrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Meer

 

P.S. Auf Regelungen für die EF und Q1 hoffe ich am Donnerstag.

 

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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