• Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
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  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Abitur 2024
  • Sonnenaufgang
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
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  • Proben in Heek
  • Europatag am Dionysianum
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Klettern auf Borkum
  • Juist 2016

  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
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  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
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  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
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  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
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  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
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  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
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  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
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Schweigeminute für Samuel Paty

Wir haben uns heute als Zeichen für die Meinungsfreiheit in Schulen mit folgender Durchsage an der landesweiten Solidaritätsaktion für den ermordeten französischen Lehrer Samuel Paty beteiligt:

"Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte,

heute enden in Frankreich die Allerheiligenferien und deshalb gibt es im ganzen Land eine Schweigeminute für den am letzten Schultag vor den Ferien ermordeten Geschichtslehrer Samuel Paty. Er hatte im Unterricht über Meinungsfreiheit diskutiert und als Beispiel die Mohammed-Karikaturen der Satirezeitschrift Charly Hebdo verwendet. Auf seinem Nachhauseweg wurde er in der Nähe seiner Schule erstochen und enthauptet.

Unsere französische Austauschlehrerin, Madame Suire, hat uns eine Botschaft zur heutigen Schweigeminute geschickt.

Ich lese euch ihren Text nun zunächst auf Deutsch vor und dann hört ihr das französische Original. Anschließend folgt die Schweigeminute, so wie in allen Schulen in Frankreich und auch in NRW.

Steht nun bitte auf.

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Kollegen, liebe deutsche Freunde

Am 16. Oktober wurde ein Geschichts- und Politiklehrer brutal von einem islamistischen Terroristen ermordet. Er hieß Samuel Paty. Heute ehren wir ihn in den Schulen. Frau Schulz-Bennecke hat mir gesagt, dass ihr euch uns anschließt. Im Namen aller Schüler und im Namen des gesamten Teams des Collège Albert Camus danken wir euch sehr herzlich für diese Geste der Unterstützung. Lasst uns solidarisch bleiben und gemeinsam die Meinungsfreiheit, die eine der fundamentalen Säulen unserer Demokratie ist, verteidigen. Danke.

 

Audio: Chers élèves, chers collègues, chers amis allemands,

le vendredi, 16 octobre, un professeur d’histoire-géographie et d’éducation morale et civique a été sauvagement assassiné par un terroriste islamiste. Il s’appelait Samuel Paty.

Aujourd’hui, nous lui rendons donc hommage dans nos écoles. Mme Schulz-Bennecke m’a dit que vous vous assossiez à nous. Au nom des élèves et de l’équipe éducative du collège Albert Camus je vous remercie chaloureusement pour ce geste de soutien. Continuons d’être solidaire et de soutenir la liberté d’expression qui est un des piliers fondamentaux de la democratie. Merci."

 

EF: Crashkurs NRW abgesagt

Soeben erhielten wir die Nachricht von der Polizei, dass der Crash Kurs NRW, der am 18.11.2020 stattfinden sollte, unter der derzeitigen Situation abgesagt wurde.

Falls in diesem Schuljahr die Veranstaltung doch noch stattfinden kann, werden alle Schülerinnen und Schüler über die Homepage und per SchoolFox informiert.

 

Stefan Bäumker 

(Beauftragter für Verkehrserziehung) 

Alles Gute zum Schulstart nach den Herbstferien!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie geht es nun ab Montag im Dionysianum weiter? Natürlich gelten die Vorgaben der Dienstmail msb2010_0801 - Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien weiter.

Anbei hierzu nochmals einigen wichtige Auszüge und im Anschluss Hinweise, wie die Schule ab Montag, dem 26.10.20, laufen wird:

Distanzunterricht, der nun bewertet wird und dessen Aufgaben verpflichtend bearbeitet werden müssen, kommt nur bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen in Betracht. Ist die Unterrichtsversorgung aus anderen Gründen (z.B. aufgrund jahreszeitenbedingter Erkrankungen) angespannt, ist nicht auf Distanzunterricht, sondern die üblichen Instrumente zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zurückzugreifen. Der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Präsenz hat absoluten Vorrang. Erst wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten, Präsenzunterricht nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt. An diese Voraussetzung sind strenge Maßstäbe zu legen. Es sind alle Optionen zur Realisierung des Vorrangs von Präsenzunterricht zu nutzen. Über die Einrichtung von Distanzunterricht entscheidet die Schulleitung (Ich werde mich hierzu natürlich vom Gesundheitsamt, dem städt. Träger und der oberen Schulaufsicht der Bezirksregierung beraten lassen!).

 

Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung (vgl. zu der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201006_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf) regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

 

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz

Das Lüften der Schulräume hat nachweislich großen Einfluss auf die Verminderung der Viruslast und trägt zur maßgeblichen Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos bei. Eine wirksame und regelmäßige Durchlüftung der Räume muss daher sichergestellt sein.

 

Als Richtwert kann gelten: alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten (Ansonsten sind aufgrund der Jahreszeit die Fenster längere Zeit geschlossen. Im Kleihuesbau muss während des Stoßlüftens der Klassenraum bis zur Installation der Absturzsicherungen von den Schülerinnen und Schülern verlassen werden!). 

Diese und weitere aktualisierte Empfehlungen finden Sie in den gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) sowie der Unfallkasse NRW abgestimmten "Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19". Diese werden regelmäßig nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) aktualisiert. Eine aktualisierte Fassung finden Sie in Kürze unter dem bekannten Link im Bildungsportal https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten.

 

Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen

Die CoronaBetrVO in der seit dem 01. Oktober 2020 geltenden Fassung (vgl. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronabetrvo_ab_01.10.2020.pdf) sieht hierzu vor, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen gilt, die sich im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten.

Dies sind vor allem die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal und Betreuungskräfte sowie Personal des Schulträgers. Eltern sind als Mitglieder der Schulmitwirkungsgremien erfasst. Außerhalb dieser begründeten Anlässe dürfte es in der Regel keine Notwendigkeit für andere Personen (auch nicht für Eltern) geben, das Schulgelände zu betreten.

NEU: Wieder Maskenpflicht im Unterricht! Am 21.10. wurden die Schulen informiert, dass ähnlich zur Maskenpflicht am Sitzplatz nach den Sommerferien nun wieder Maskenpflicht am Sitzplatz bis zum Beginn der Weihnachtsferien gelte!

Darüber hinaus kann die Schulleitung aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, befreien. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20).

Über die zulässige außerschulische Nutzung der Schulgebäude entscheidet weiterhin der jeweilige Schulträger auf Grundlage der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der jeweils geltenden Fassung (https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw#verordnungen).

  

Distanzunterricht - Rechtlicher Rahmen (=> Distanzunterricht wird BEWERTET)

Am 30. September 2020 hat der Ausschuss für Schule und Bildung seine Zustimmung zur Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (VO Distanzunterricht) erteilt. 

Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.

 

Ich wünsche uns allen, dass die Schule offen bleibt! Die Angebote in den Kernfächern für "schwächere" Schülerinnen und Schüler, um Lücken aus der Zeit der Schulschließung aufzuarbeiten, bleiben bestehen usf.

Es wird uns alle viel Bemühen kosten:

Wir werden gemäß der Vorgabe alle 20 Minuten und in den großen Pausen stoßlüften, d.h. es wird im Gebäude kalt und zugig sein. Bitte ziehen Sie Ihre Kinder warm an, ermutigen Sie die Kinder auch im Klassenraum ggf. Jacke zu tragen oder sich eine Decke mitzunehmen.

Auch wird es bei festen Sitzplätzen bleiben und am Sitzplatz muss wieder Maske getragen werden (was unsere Schüler schon freiwillig taten und die Schulkonferenz empfahl!)

Sport- und Schwimmunterricht wird im Rahmen der Vorgaben und Gegebenheiten stattfinden. Dies gilt natürlich für den gesamten Fachunterricht, da die Vorgaben der Kernlehrpläne uneingeschränkt gelten.

Jahrgangsübergreifende oder gesellige Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Lehrerausflüge, Mittelstufenchor oder Karnevalsparty) sind weiterhin untersagt. Als Ersatz für den Tag der offenen Tür wird es stadtweit digitale Angebote geben.

Letztlich bitte ich Sie, Ihre Kinder nur gesund zur Schule gehen zu lassen bzw. sie einen Tag zu beobachten, ob Coronaverdacht besteht (mehr).

So es weitere Entwicklungen gibt, werde ich Sie informieren bzw. Sie können mich gerne auch ansprechen, anmailen oder anrufen...

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Oliver Meer

 

P.S.: Kommenden Freitag, am 30.10.20, liegt in der Kooperation der erste Pädagogische Tag. Für die Stufen 5 - Q2 bedeutet dies unterrichtsfrei bzw. in der SII werden Klausuren geschrieben. Am Dionysianum werden sich die Lehrkräfte mit dem Konzept der Leseschule und vor allem mit Absprachen, Konzepten und fachspezifischen Werkzeugen zum Distanzunterricht beschäftigen. Weiterhin nimmt seit Ende September das gesamte Kollegium an digitalen Fortbildungen und Webinars von fobizzzum digitalen (Distanz)Unterricht teil, wofür wir fast die Hälfte unseres jährlichen Fortbildungsbudgets investiert haben.

 

17.10.2020: https://www.land.nrw/corona

 

Abiturientia 2020 schenkt Schulhofbank - spontane Preisverleihung an Jakob Holl

Um allen kommenden Dionysianern und Dionysianerinnen in guter Erinnerung zu bleiben, schenkte die Abiturientia 2020 uns nun diese wunderschöne neue Schulhofbank mit ihrem Abimotto: "Dio de Janeiro". Ein würdiger Platz auf dem neuen Schulhof war schnell gefunden.

Herzlichen Dank für dieses tolle Geschenk!

Unser Oberstufenkorridinator, Michael Havers, nutzte die Gelegenheit, um Post aus Berlin für Jakob Holl zu verteilen. Als Preis für herausragende Leistungen bei der Matheolympiade erhielt er die zwei Briefmarken "ALMA-Oberservatorium" und "Illustris-Simulation" aus der Sonderpostwertzeichenserie 2018 "Astrophysik".

Herzlichen Glückwunsch!

 

Karin Schulz-Bennecke

 

 

Ein herzliches Dankeschön an das Ärtztinnenteam!

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Sabine Groß und Wiebke Niss-Engel für ihren unermüdlichen Einsatz am Dionysianum.

Bis zu den Herbstferien durften sich die Lehrkräfte und Beschäftigten der Schulen alle zwei Wochen freiwillig auf Covid-19 testen lassen. Wir bedanken uns dafür, dass Sie diese Tests an unterschiedlichen Terminen direkt auf dem Schulgelände durchgeführt haben. Unser Ärztinnenteam reiste dazu an bis zu drei Terminen je Woche extra an und führte die Tests dann schnell und unkompliziert bei uns auf dem Schulhof oder in einem Klassenraum durch.

Wir sind froh, dass wir so einen Überblick über das Infektionsgeschehen am Dio bekommen haben und nun schon etwas beruhigter sind, da nur bei der ersten Testung positive Fälle auftauchten und diese keine weiteren Personen angesteckt hatten.

Bleiben Sie gesund!

Karin Schulz-Bennecke

Reisen + Risikiogebiete + Quarantäne: Reisen von Schülerinnen und Schülern

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler (s.u.), Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.

Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus .

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. 

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

[…]

 

Wandertage der Sekundarstufe I

Während die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II heute einen Klausurtag hatten, haben die 15 Klassen der Sekundarstufe I ihren ersten Wandertag in diesem Schuljahr erlebt.

Die Klassen der Jahrgangsstufe 5 haben eine Stadtrallye in Rheine gemacht.

 

5a

5b

5c

Die Klassen 6a und 6c waren mit dem Fahrrad in der Umgebung unterwegs.

6a

6c am Haddorfer See

 

Die Klasse 6b hat ihr eigenes Papier hergestellt und individuell verziert, die Geschichte des Papiers kennen gelernt und ist kalligraphisch und künstlerisch tätig geworden. Außerdem wurde der Buchdruck thematisiert.

Die Klasse konnte aufgrund der Hygiene-Schutzvorschriften nicht das Angebot zum Papier schöpfen im Falkenhof nutzen. Paula Winter vom Falkenhof hat daher den Weg zum Dio aufgenommen und der Klasse vorab alles gezeigt und freundlicherweise alle Materialen zur Verfügung gestellt. Den Kontakt hat uns unsere ehemalige Kollegin Hannelen Stoffers hergestellt, die uns sowohl bei der Vorbereitung als auch am Wandertag tatkräftig unterstützt hat. Die Klasse 6b dankt beiden Damen ganz herzlich.

 

Spielerisch im Wald war die Klasse 7a unterwegs, die 7b hat eine Dorfrallye in Salzbergen unternommen und die 7c hat Brettspiele in der Aula gespielt.

 

7a

7a

7b

7c

Den Weg nach Münster hat die Klasse 8a auf sich genommen, um dort Tretboot auf dem Aasee zu fahren.

8a

Die Klasse 8b war auch auf dem Wasser unterwegs, allerdings im Kanu.

8b

Gemeinsame Kinoatmosphäre hat die Klasse 8c genossen.

 

Einen großen Spaziergang zum Kloster Bentlage hat die Klasse 9a unternommen, die anschließend an der Saline gepicknickt hat. Zudem wurden gemeinsame Spiele gespielt.

9a

Die 9b war ebenfalls in Münster und hat dort an einer historischen Stadtführung teilgenommen.

In der Dio-Sporthalle hat die 9c klasseninterne olympischen Spiele ausgetragen: Team Guatemala gewann und wurde mit Preisen belohnt.

9c

 

(Text: Katharina Parusel (mit Marion Maasen und Kirstin Drobietz für die 6b), Bilder: Kollegium)

SaM-Urkundenverleihung / 25 Jahre SaM-Ausbildung in Rheine

Am Mittwochabend fand in der Stadthalle in Rheine die Urkundenverleihung für die SaMs („Schüler als Multiplikatoren“) statt, die ihre 2-jährige Ausbildung in den Themenbereichen „Gewalt und Mobbing“, „Sucht und Drogen“ und „Sexualität“ nun abgeschlossen haben. Vom Gymnasium Dionysianum waren Melina Carmichael, Anna Killmann, Laura Strüwing und Julia Lechte dabei. Neben den SaMs der anderen weiterführenden Schulen in Rheine, den Vertretern des Jugendamtes, der Drogenberatungsstelle, des Kinderschutzbundes und des Jugendzentrums Jakobi, war auch der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Rheine Udo Bonk anwesend.

In einem kreativen,  kurzweiligen und informativen Programm wurden die einzelnen Stationen der Ausbildung, beginnend mit dem Casting beim Jugendamt der Stadt Rheine, vorgestellt. In einer PowerPoint-Präsentation zeigten die SaMs Ausschnitte aus Interviews, die sie während der gemeinsamen Berlinfahrt im Oktober 2019 mit Passanten zu den Themen „Sexuelle Vielfalt“ und „Mobbing“ geführt haben. Die einhellige Meinung der SaMs war, dass das „mega viel Spaß gemacht hat“. In kurzen Sketchen zeigten sie, dass ihr Wissen und ihr Engagement  in Alltagssituationen gefragt ist, in denen  es z.B. zu Mobbing, Gruppenzwang beim Alkoholkonsum oder sexueller Belästigung kommt. Bonk sprach von einer „faszinierenden Ausbildung“, die das psychische und physische Wohl zum Ziel hat. Seit genau 25 Jahren gibt es die SaM-Ausbildung in Rheine, 555 Schülerinnen und Schüler haben seitdem diese Ausbildung durchlaufen und das könnte, so Bonk, „Rheine ein bisschen verändert haben“.

 

 

Text und Bilder: Frau Pengemann

Schulkonferenz verlängert EMPFEHLUNG, IM Unterricht AM Platz Maske zu tragen

Die Schulkonferenz vom 21.09.20 hat nach ausführlicher Diskussion einstimmig beschlossen, weiterhin zu empfehlen, zum Schutz aller und um den Präsenzunterricht sicherzustellen, freiwillig IM Unterricht AM Platz Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gestützt wird diese Empfehlung durch die Hinweise des MSB und des Gesundheitsamts Steinfurt, nach welchen Überlegungen Quarantänezeiten ausgesprochen werden (mehr).

Diese Empfehlung soll durch den Eilausschuss in Abständen (z.B. falls sich die Coronalage ändert) überprüft werden.

Auch dankt die Schulkonferenz allen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften, dass alle so konsequent bisher der Empfehlung folgen.

Oliver Meer

Q2: Fahrtbericht zur "Studienfahrt nach Weimar"

Am Montag, den 14.09.2020, sind die 27 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 gut in Weimar angekommen.

Der erste Programmpunkt der Studienfahrt war eine Stadtführung, welche mit einen traumhaften Ausblick auf dem Skytower endete. Anschließend ging es dann zum Bowling. 

 

Am Dienstag ging es klassisch zu: Am Morgen wurde Goethes Gartenhaus besucht, bei welchem die Schülerinnen und Schüler nach der Besichtigung  - mittels einer kreativen Aufgabe - selbst zu kleinen Literaten wurden.

Die Wohnhäuser von Goethe und Schiller wurden am Nachmittag in Kleingruppen erkundet.

Ein Theaterbesuch des Stücks „Love Letters“ stand am Abend auf dem Programm.

Der Mittwoch war geprägt von vielen unterschiedlichen Programmpunkten: Morgens haben zwei Teilgruppen im Wechsel das Haus der Weimarer Republik besichtigt bzw. einen Spaziergang mithilfe eines Workbooks des Hauses der Weimarer Republik unternommen. Danach wurde auf dem Historischen Friedhof eine Rallye gespielt. Die Gewinner der Rallye haben einen kleines Erinnerungsstück an Weimar erhalten. Am Nachmittag konnten die Schülerinnen und Schüler zwischen zwei Programmpunkten wählen: Besuche in Goethes Wohnhaus oder des Bauhaus Museums. Abends wurde die Freizeit gemeinsam am Hostel verbracht.

 

 

(Gruppenfoto an der Fürstengruft) 

Eindrücke aus dem Bauhaus Museum:

(Abend am Hostel)

 

Die Gedenkstätte Buchenwald, das ehemalige Konzentrationslager auf dem Ettersberg, wurde am Donnerstag besucht. In zwei Teilgruppen wurde die Gruppe zunächst durch die Gedenkstätte geführt. Im Anschluss hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das Gelände und die Museen der Gedenkstätte selbständig zu erkunden.

(Gedenktafel auf dem Appellplatz)

(Die Möbel von Friedrich Schiller wurden in das Lager gebracht, da die Häftlinge diese nachbauen sollten.)

(Schriftzug des Lagertores - die Grenze zwischen dem SS-Bereich und dem Häftlingslager)

Beim gemeinsamen Abendessen können die Eindrücke des Tages verarbeitet werden.

Der Besuch der mittelalterlichen Wartburg in Eisenach, die erste deutsche Burg, welche in die Liste des Welterbes der UNESCO aufgenommen wurde, schließt das Programm der Studienfahrt am Freitag ab. Zunächst wurde gemeinsam der Weg zur Burg bestritten, um dann vor Ort die geschichtsträchtigen Räumlichkeiten der Burg und das dazugehörige Museum zu erkunden.

(Text: Katharina Parusel,  Bilder: Teilnehmer der Studienfahrt)

 

Hinweise des Gesundheitsamts

Liebe Eltern,

das Gesundheitsamt hat uns neue Hinweise zum Vorgehen bei positiv getesteten Personen an Schulen geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen und Wochen haben wir Ihnen immer wieder aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Mit dieser Mail  möchte ich Sie über die aktuelle Vorgehensweise der Stabstelle Corona in Sachen Quarantänisierung und Kontaktnachverfolgung in Schulen informieren. Wesentlicher Faktor für eine differenzierte Kontaktnachverfolgung stellt für die Stabsstelle Corona das Tragen eines Mundnasenschutz (MNS) dar. Hat die positiv getestete Person innerhalb der Einrichtung ungeschützen Kontakt (d.h. ohne konsequentes Tragen eines MNS), so ist eine exakte und zielgerichtete Kontaktpersonennachverfolgung einschließlich differenzierter Kategorisierung praktisch nicht umsetzbar und ist infektiologisch auch nicht zielführend. Im Einzelfall bedeutet dies nachfolgend:

Bei einem positivem Eintrag in einer Schule wird in der Regel folgendes Verfahren umgesetzt (in besonderen – infektionsepidemiologisch begründeten -  Einzelfällen kann davon aufgrund des ermittelten Sachverhaltes abgewichen werden):

- Hat eine positiv getestete Lehrkraft ohne MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnen, werden i.d.R. alle SchülerInnen (bei Unterricht>30 Minuten) und Lehrkräfte unabhängig vom Tragen eines MNS für die Dauer von 14 Tagen nach letztem Kontakt mit der infizierten Person quarantänisiert.

- Hat ein positiv getesteter SchülerIn ohne MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnen, werden i.d.R. alle SchülerInnen der Klasse und Lehrkräfte (bei Unterricht>30 Minuten) unabhängig vom Tragen eines MNS für die Dauer von 14 Tagen nach letztem Kontakt mit der infizierten Person quarantänisiert.

- Hat eine positiv getestete Lehrkraft mit MNS Kontakt zu anderen Lehrkräften/SchülerInnenn, wird im Rahmen einer Einzelfallermittlung überprüft, inwiefern eine Qurantänisierung von anderen Lehrkräften/SchülerInnen erforderlich ist.

- Hat ein positiv getesteter SchülerIn mit MNS Kontakt zu anderen Lehrkräfte/SchülerInnen, wird im Rahmen einer Einzelfallermittlung überprüft, inwiefern eine Qurantänisierung von anderen Lehrkräften/SchülerInnen erforderlich ist.

Die mit der Quarantänisierung einhergehenden Einschränkungen des Schulbetriebes sind uns bewusst; im Sinne einer effizienten Pandemiebekämpfung sind sie jedoch leider unvermeidbar. Mit der konsequenten Nutzung eines MNS durch alle am Schulbetrieb Beteiligten, können Sie die erforderlichen Quarantänisierungen nach Einträgen auf ein Mindestmaß beschränken. Im Falle eines Eintrages von COVID19 in ihre Einrichtung werden Mitarbeitende der Stabsstelle Corona Sie kontaktieren und das weitere Verfahren besprechen.

Geschwisterkinder von quarantänisierten Kontaktpersonen

Häufig stellt sich die Frage, wie mit Geschwisterkindern (an einer anderen Schule oder in einer Kita) von quarantänisierten (nicht isolierten!) Schülerinnen und Schülern umgegangen werden soll. Für diese gelten keine Einschränkungen und sie können am Regelbetrieb teilnehmen.

Freundlicher Gruß

i.A.Tilman Fuchs
Dezernent für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Soziales und Gesundheit"

 

Auf der Schulkonferenz am Montag werden wir - wie angekündigt - über das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes diskutieren.

Bleiben Sie gesund!

Karin Schulz-Bennecke

 

 

 

Medientraining am Dio - Medientrainer gibt wertvolle Tipps

Snapchat, Instagram, WhatApp und andere Apps standen im Mittelpunkt des Medientrainings, das die Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 des Gymnasium Dionysianum am Montag und Mittwoch absolvierten. „Das war echt spannend!“ sagte ein Schüler der Jahrgangsstufe 5. Der Medienreferent und Medienpädagoge Johannes Wentzel aus Münster tauchte mit den Schülern ein in die den allermeisten von ihnen bekannte Welt der Social Media und gab viele nützliche Tipps und Hinweise. „Think before you post!“ („Denke nach, bevor du postest.“) ist der Grundsatz, der immer gelten muss, denn das Internet vergisst nicht und gepostet ist gepostet. Über archive.com sahen die Schüler, dass Nachrichten über ihre Schule aus längst vergangenen Jahren über das Internet immer noch abrufbar sind. Wentzel empfahl den regelmäßigen Webcheck über Google, der von den Schülern direkt durchgeführt wurde. Negative Nachrichten über die eigene Person seien sofort zu melden. Die Selbstdarstellung z.B. bei TikTok oder Instagram muss dem Reality Check standhalten. Die Antwort auf die Frage „Würde ich mich auch auf offener Straße so zeigen?“ hilft weiter, wenn es darum geht, ob ein Profilbild angemessen ist. Das Thema „Kettenbriefe“ konnte zügig bearbeitet werden. “Das, was dort steht, stimmt niemals.“ Grundsätzlich mahnte Wentzel immer wieder ein gesundes Misstrauen und Achtsamkeit an, denn „jeder kann etwas ins Internet stellen“. Dass Fake News möglicherweise an einem falschen Datum, ungeschickter Sprache oder seltsamer Wortwahl zu erkennen sind, wurde den Schülern anhand verschiedener Beispiele klar. 

Text und Bild: Frau Pangemann

Empfehlung, Mund-Nase-Maske im Unterricht am Platz zu tragen

Liebe Schulgemeinde,

ich wurde heute belehrt, dass das Wort "Maskengebot", auch wenn es in der letzten Woche in den Medien* häufig fiel, zu stark sei, und ich von einer Empfehlung, Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht am Platz zu tragen, sprechen solle.

Die gestrige Schulpflegschaft zeigte sehr einmütig, dass die Empfehlung, welche die Zustimmung des Eilausschusses besitzt, zumindest bis zur Schulkonferenz am 21.09.20, auf der die Schulgemeinde ihren Willen artikulieren wird, der dann umgesetzt wird, aufrecht erhalten werden sollte.

Jeder einzelne Schüler, jede einzelne Schülerin muss also für sich verantwortungsvoll entscheiden, ob er / sie der Empfehlung, im Unterricht am Platz einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, folgt.

Die Maskenpflicht jenseits des Platzes, auf den Gängen oder dem Gelände gilt weiterhin, außer es liegen z.B. durch ein Attest z.H. der Schulleitung belegte medizinische Gründe vor, die ein Tragen in den Pflichtbereichen nicht möglich machen. 

Bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

 

Anhang:

z.B. WAZ 31.08.2020, 16:26

"[...] "Schulen sind sichere Orte“, erklärte Gebauer. Sollten Schulleitungen weiterhin daran festhalten, dass im Unterricht Maske getragen werden sollte, könnten sie ein entsprechendes Maskengebot aussprechen. Dies würde vom Schulministerium dann „respektiert“, sagte Gebauer. Die Ministerin betonte jedoch: „Rechtlich können Schulleitungen nun keine eigene Maskenpflicht verhängen“, sie könnten nur ein „Gebot‘ aussprechen, das für Schülerinnen und Schüler jedoch freiwillig sei. Es sei aus Sicht der Landesregierung klar, „dass Masken Sicherheit vor einer Corona-Ausbreitung bieten“, erklärte Gebauer. Die Pflicht im Unterricht ende nun jedoch. [...]"

https://www.waz.de/politik/landespolitik/maskenpflicht-im-unterricht-endet-neue-corona-verordnungen-id230289150.html

 

Freitag, 11. September

15.36 Uhr. Zwei weitere positive Coronafälle an zwei Rheiner Schulen: Wie das Kreisgesundheitsamt am Vormittag bestätigte, ist ein Lehramtsanwärter am Emsland-Gymnasium positiv auf das Coronavirus getestet worden. An der Nelson-Mandela-Sekundarschule (NMS) war der Befund bei einer Lehrerin positiv. Beide hatten sich freiwillig testen lassen. Die NMS-Lehrerin hatte Unterricht in vier verschiedenen Klassen erteilt. Aus diesen Klassen seien am Freitagvormittag nach Bekanntwerden des positiven Befundes umgehend alle Schüler nach Hause geschickt worden, die auf das freiwillige Tragen von Mund- und Nasenschutz im Unterricht verzichtet hatten. Die Eltern seien informiert worden. „Da fast alle unsere Schüler – etwa 95 Prozent – freiwillig den Mund- und Nasenschutz tragen, hat das Kreisgesundheitsamt die Gefährdungslage als relativ gering eingestuft“, sagt Schulleiterin Sandra Matzelle auf Anfrage. Matzelle weist weiter daraufhin, dass Schüler und Eltern Informationen auf der Schul-Homepage, per E-Mail oder über Schoolfox erhalten. Über Schoolfox werden die Informationen direkt in die Sprache übersetzt, die die Eltern eingestellt haben.
Für die Schüler am Emsland-Gymnasium wird es voraussichtlich keine Quarantäne geben, da Masken getragen wurden, teilte die Stadt Rheine mit. Der Eilausschuss am Emsland-Gymnasium hatte Anfang September mit einstimmigen Beschluss empfohlen, dass die Schüler im Unterricht und in der Schule weiterhin den Nasen- Mundschutz tragen sollten.
Die Stadt Rheine als Schulträger stehe im Falle positiver Testungen immer im Austausch mit den jeweiligen Schulleitungen, die jeweils die betroffenen Eltern der Klassen sowie über die Schulhomepage informieren. Die Stadt Rheine schließt sich den Empfehlungen der weiterführenden Schulen an die Schülerinnen und Schüler an, auch im Unterricht freiwillig eine Maske zu tragen.

https://www.mv-online.de/region/kreis-steinfurt/die-entwicklung-der-corona-lage-315711.html

 

Zahnrettungsboxen am Dio

Ein großer Dank geht an Dr. Ulrich Micheely, der sich auf Anfrage der Erprobungsstufenkoordinatorin Antje Burkhard sofort bereiterklärt hat, Zahnrettungsboxen für die Schülerinnen und Schüler des Dionysianums zu spenden. Diese liegen nun an zentralen Stellen aus: in der Sporthalle, im Lehrerzimmer, in der Übermittagbetreuung und im Sekretariat. So ist im Falle eines Unfalls schnell eine Box griffbereit, um einen herausgefallenen Zahn zu retten und wieder einsetzen zu lassen. Hoffen wir, dass ein solcher Fall nie eintreffen wird! 

 

 

 

Text: Frau Burkhard

Bild: Herr Gorny

Freiwillige Coronatestung für Beschäftigte und Lehrkräfte des Dionysianum

Die nächsten freiwilligen Corona-Tests für Lehrkräfte und Beschäftigte finden an folgenden Terminen statt:

Montag, 07.09.2020 von 7-8 Uhr

Donnerstag, 10.09.2020 von 13-14 Uhr

Freitag, 11.09.2020 von 7-8 Uhr

Eine Anmeldung ist bis diesen Donnerstag, 03.09.2020 im Sekretariat möglich. Das entsprechende Formular liegt im Lehrerzimmer aus.

Bei gutem Wetter finden die Tests wieder auf dem alten Schulhof statt, bei schlechtem Wetter schildern wir den Testraum ab dem Altbaueingang aus.

Herzlichen Dank an unser Ärztinnenteam Frau Groß und Frau Niss-Engel!

 

Karin Schulz-Bennecke

 

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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